Anrechnung früherer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von coco1979 - 05.08.11 - 06:58 Uhr

Hallo ihr Lieben #winke,

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?

Ich war von 1996-1999 (während meiner Ausbildung) im öffentlichen Dienst beschäftigt, seitdem nicht mehr.

Nun trete ich zum 01.10. wieder eine Stelle im öffentlichen Dienst an, werden mir die drei Jahre Ausbildung in der Entgeltstufe angerechnet oder nicht? #kratz

Die neue Tätigkeit ist auch in einem anderen Landkreis als die frühere, weiß nicht ob das eine Rolle spielt... #gruebel

Vielen Dank für euere Hilfe #danke,
Coco #blume

Beitrag von mami18052010 - 05.08.11 - 08:01 Uhr

Nein, werden sie nicht.

Auch, wenn man nach der Ausbildung übernommen wird, fängt man mit der, meinetwegen E8/1 an!

Beitrag von susannea - 05.08.11 - 09:33 Uhr

Nein, die Unterbrechungszeit ist zu lang. Ansonsten würde es angerechnet werden laut TVL.

Beitrag von lamia1981 - 05.08.11 - 20:38 Uhr

FALSCH, Ausbildungszeiten werden niemals angerechnet.

Angerechnet werden konnten schon zu BAT Zeiten nur Zeiten in einem Arbeitsverhältnis niemals die Ausbildung. Diese konnte früher auf Antrag aufs Jubiläum angerechnet werden wenn sie beim gleichen Arbeitgeber stattfand.

Beitrag von susannea - 05.08.11 - 20:51 Uhr

DAnn lies mal TV-L richtig nach, dort kann sogar Erfahrung von anderne AG angerechnet werden und das geht auch natürlich mit Zeiten die davon Ausbildung sind. Aber es kann, es muss nicht. Es gibt keine Vorschrift mehr, was angerechnet werden muss!

Beitrag von lamia1981 - 05.08.11 - 20:57 Uhr

Genau, auf die Stufenzuordnung kann BERUFSerfahrung angerechnet werden.

Nachlesen solltest du. Bittesehr, §16 TV-L http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_16 Es ist ausschließlich die Rede von Arbeitsverhältnissen.

Es gibt sehr wohl eine Vorschrift, dass Zeiten auf die Beschäftigungszeit angerechnet werden. Nämlich beim direkten Übergang. Mit dem hier vorliegenden Fall hat das allerdings nichts zu tun.

Beitrag von susannea - 05.08.11 - 21:10 Uhr

HAst du die Protokollerklärung zu §16, Absatz 2 gelesen? Unter 2. Heißt es, dass sogar ein Praktikum als einschlägeige Berufserfahrung gilt, also warum nicht auch eine Ausbildung? Denn dies entspricht der Tätigkeit, so wie es in der Protokollerklärung unter 1. gefordert wird. Aber es darf keine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegen. Wobei auch hier die Protokollerklärung Ausnahmen liefert!


Also die Protokollerklärungen sind dazu ausschlagenbend.
ZU finden im Heft zum TV-L hinter dem jeweiligen Paragraphen.

Beitrag von lamia1981 - 05.08.11 - 21:18 Uhr

Weil ein Praktikum nach dem Praktikantentarifvertrag kein normales Praktikum ist. Da gelten nur ganz spezielle Praktika und kaum eines erfüllt die Voraussetzungen, weil es sogut wie keine Praktikantenstellen im Sinne dieses Tarifvertrages gibt.

Von Ausbildungszeiten ist niemals die Rede und diese können Definitiv nicht angerechnet werden.

Ich kenne den TV-L gut, auch wenn ich in meiner täglichen beruflichen Praxis den TV-H anwende.

Solltest du tatsächlich eine Stelle finden nach der Ausbildungszeiten angerechnet werden, dann wär ich dir für die Quelle dankbar. Ich kenne sie nicht.

Beitrag von susannea - 05.08.11 - 21:23 Uhr

Wie gesagt, das 1. reicht ja schon, dass es eine Tätigkeit, die entsprechend sein muss, war.
Haben wir gerade mit Gewerkschaft und Senatsverwaltung hier durch ;)
Mir wird ja die Erfahurng auch angerechnet, obwohl ich noch ungelernt bin. Und das nachher auch bei den Zeiten mit Abschluss.

Beitrag von lamia1981 - 05.08.11 - 21:27 Uhr

Eine Ausbildung wird definitiv niemals als Tätigkeit im sinne eines Arbeitsverhältnisses gezählt.

Deine Berufserfahrung darf ja auch angerechnet werden, egal ob du eine einschlägige Ausbildung hast. Ausbildungszeiten selber können aber nie angerechnet werden. Da beisst die Maus keinen Faden ab, das ist einfach so. Ob nun gerecht oder ungerecht steht ja auf einem anderen Blatt.

In meinem Letzten Post hatte ich vergessen zu erwähnen wer alles unter den Praktikanten TV fällt. Es handelt sich dabei immer um die Anerkennungsjahre (also nach der eigentlichen Ausbildung) von z. B. Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Rettungsassistenten etc...

Beitrag von coco1979 - 05.08.11 - 13:02 Uhr


#danke

#blume

Beitrag von baumrock - 05.08.11 - 14:05 Uhr

Hallo,
Besser Du schaust in der TV-L (falls das Dein Tarifvertrag ist). Was hast Du in der Zwischenzeit gemacht? Erziehungsurlaub, oder anderer AG? War es relevant zu dem was Du jetzt machen wirst? Die Zeit in der Du berufstätig warst kann durchaus anerkannt werden(wie es sich mit einer betrieblichen Ausbildung verhält weiß ich allerdings nicht) und so steigst Du die Entgeldstufe auf. In der Erzeihungszeit stagniert das dann, wird nicht höher, sollte aber auch nicht niedriger werden (versuchen tut man es trotzdem ganz gerne mal).
Ebenso sollte man wissen das die Stufe auch Verhandlungssache ist, deshalb vorher nachfragen und ggf. verhandelen!

Viel Glück und Erfolg im neuen Job!
Baumrock

Beitrag von coco1979 - 05.08.11 - 18:37 Uhr


#danke

#herzlich Coco