Und zwar habe ich mal folgende Frage:
Ich kenne eine Dame,die ist Kosmetikerin und Heilpraktikerin zusammen.
Sie ist auf dem Papier angestellt und das Kosmetikstudio gehört ihrer Mutter.
Nun geht die Dame minimum 50 Stunden in der Woche dort arbeiten und erstellt fürs Finanzamt an ihrem PC einen Lohnzettel,indem sie ein Nettogehalt von 580 Euro angibt.
Geht das denn so einfach,dass man da Zahlen einträgt,wie man lustig ist und das Finanzamt prüft das nicht,ob die Arbeitsstunden sich mit dem Gehalt die Waage halten?
Das würde mich mal interessieren.
Grüße
Sylvia
Geht das so einfach,Verdienst nach Lust und Laune selbst erstellen?
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Beitrag von pssst77 - 05.08.11 - 10:34 Uhr
Beitrag von bettibox - 05.08.11 - 11:21 Uhr
Hallo, das Finanzamt überprüft keine Arbeitsstunden, wie soll das denn gehen? Da müsste ja quasi jeder Arbeitnehmer in Deutschland überprüft werden. Man muß zwar bei geringfügig Beschäftigen eine WOchenarbeitsstundenzahl angeben, aber überprüfen tut das keiner und kann keiner, da sie aber 580,00 verdient, ist sie eh keine geringfüfgig beschäftigte.
€ 580,00 bei 50 Stunden, den Rest wird sie wohl schwarz bekommen.
Andere Frage woher weißt Du das denn so genau bzw. warum interessiert Dich das?
Beitrag von amory - 05.08.11 - 11:22 Uhr
Hallo,
das Finanzamt weiß doch ihre Arbeitsstunden gar nicht...
Was die Dame macht nennt sich Schwarzarbeit. Das ist illegal, aber leider weit verbreitet.
Grüße, Amory
Beitrag von sissy1981 - 05.08.11 - 12:03 Uhr
Es gibt für Festangestellte VZ (zumindest bei uns im Bundesland ein Mindestbrutto) von knappen 600€.
Meist sind das dann so Haustürgeschäftsjobs die dann in erster Linie über Provision gehen. Die Wochenarbeitszeit ist dabei erstmal egal, wobei ich glaube, dass die in der EU höchstzulässige Arbeitszeit sowieso bei 48h/Woche liegt.
Aber dass man in einem "Familienbetrieb" auch mehr zur Hand geht ist ja nicht unüblich.
Was genau stört dich denn da so? Bekommt sie nebenher Geld schwarz oer bezieht sie öffentliche Gelder obwohl die Mutter mehr zahlen könnte oder was genau ist das Problem?
Beitrag von pssst77 - 05.08.11 - 19:18 Uhr
Ja,sie bekommt den Rest schwarz,ca 2500 Euro noch nebenher und verlangt jetzt nach Trennung von ihrem Nochehemann Ehegattenunterhalt.Sie hat die Einnahmen von über 3000 Euro komplett zum Leben,zahlt keine Miete noch sonstwas und der Nochehemann hat 2000 Euro Einkommen,davon bezahlt er 1400 Euro an Miete und allen Nk und Versicherungen und muss auch noch einen Küchenkredit abzahlen,weil dieser auf seinen Namen läuft.Die Küche hat aber sie inkl.der kompletten Wohnungseinrichtung,da er mit nichts ausgezogen ist.
ich finde das einfach unfair,wie das abläuft.
Gruß
Sylvia
Beitrag von bettibox - 05.08.11 - 19:26 Uhr
und der Ex von ihr ist Dein Jetziger, seh ich das richtig?
Beitrag von manavgat - 05.08.11 - 13:17 Uhr
Ich kann sogar jemanden nur dafür bezahlen, dass sein Name auf meinem Geschäftspapier steht...
Wenn juckt das?
Ich vermute mal, es wird aus 2 Gründen gemacht. Die Mutter spart Steuern und die Tochter ist mit kleinem Beitrag kranken-, renten- und arbeitslosenversichert.
Gruß
Manavgat
Beitrag von ujn1 - 05.08.11 - 13:26 Uhr
Hi,
gerade in der von Dir angesprochenen Konstellation, oder - auch sehr beliebt - der Ehefrau als einziger Angestellter in der Firma des Mannes, gibt es sehr weite, nennen wir es vorsichtig Gestaltungsmöglichkeiten, die in Grenzen sogar legal sind.
Ob die von Dir geschilderte Art der Gestaltung legal ist oder nicht, sei hier mal dahingestellt. Da diese Unternehmen meist als Personenunternehmen geführt werden, handelt es sich jedoch i.d.R. nicht um eine Steuerverkürzung, sondern eher um eine Vermeidung von Sozialabgaben, die für den Lohn der Angestellten zu entrichten wären.
Und nein, das Finanzamt wird das, außer im Rahmen einer detaillierten Betriebsprüfung, die bei Kleinbetrieben aber eher selten ist, nicht rausbekommen.
LG
Beitrag von jono - 05.08.11 - 16:18 Uhr
Hallo,
was geht Dich das an? Willst Du wieder eine Neiddiskussion anstreben?
Jono
