Geld geliehen !!!

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Beitrag von hasi4211 - 05.08.11 - 14:02 Uhr

Hall ,

ich hab eine Frage .

Ich habe meinem Bruder vor längerer Zeit 1500 Euro geliehen . Er wollte mir jetzt jeden Monat 100 Euro zurück zahlen , das einzige was bis jetzt kam waren 50 Euro .

Ich habe mit Ihm geredet , ihm gedroht doch es passiert nix .

Was soll ich machen damit ich an mein Geld komme ?

Er ist ja trotzdem noch mein Bruder !

Danke schonmal

Franziska

Beitrag von rittmeisters - 05.08.11 - 14:07 Uhr

Du hast es Ihm Geliehen, wenn er nix Unterschrieben hat ist er nicht Verpflichtet es dir zurück zu geben.

Du kannst gar nix machen, ausser an Ihn zu Appelieren, und Ihm ins gewissen zu reden, aber wenn er das Geld nicht hat, kannst du nix machen ausser einzusehen das man kein Geld verleiht, nicht mal an die Familie!

Beitrag von grafzahl - 05.08.11 - 14:17 Uhr

> wenn er nix Unterschrieben hat ist er nicht Verpflichtet es dir zurück zu geben.

Kannst du mir bitte kurz schreiben, wo im BGB du diese Vorschrift gefunden hast?

Beitrag von rittmeisters - 05.08.11 - 14:22 Uhr

Nirgends, aber sie hat auch nix schriftliches womit sie zum Anwalt gehen könnte oder es Beweisen könnte das sie Ihm wirklich das Geld geliehen hat!

Er könnte dann immerhin sagen er habe nie Geld von Ihr bekommen.

Wenn ich Geld verleihen würde und das bei einer so grossen Menge, dann sicher ich mich doch vorher ab damit ich wenn wirklich nicht zurück gezahlt wird etwas habe womit ich zum Anwalt gehen könnte! Auch wenn es meine Oma wäre...

Beitrag von hasi4211 - 05.08.11 - 14:24 Uhr

Ich habe es schriftlich

Beitrag von parzifal - 06.08.11 - 11:17 Uhr

Nur weil etwas nicht schriftlich festgehalten wird heißt das nicht, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt.

Der Bruder ist selbstverständlich weiterhin verpflichtet den Betrag zurückzuzahlen, da auch mündliche Darlehensverträge wirksam sind.

Im Übrigen wären selbst ohne wirksamen Darlehensvertrag Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu prüfen.

Die bestehende Verpflichtung zur Rückzahlung wird sich aber eventuell nicht beweisen (dazu müsste man mehr Sachverhalt kennen) und dadurch auch nicht durchsetzen lassen. Dies lässt sich aber erst nach Kenntnis sämtlicher Umstände beurteilen.



Beitrag von kathi.net - 05.08.11 - 14:12 Uhr

Man sollte grundsätzlich nur Geld verleihen, wenn es einem nicht wehtut, wenn man es nicht wiederbekommt.

Beitrag von sassi31 - 05.08.11 - 14:13 Uhr

Hast du es schriftlich? Dann beantrage einen Mahnbescheid. Wenn nicht, dann sieht es schlecht aus für dich. Und was heißt vor längerer Zeit? Ist es eventuell bereits verjährt?

***Er ist ja trotzdem noch mein Bruder ! ***

Ja und? Es interessiert ihn ja scheinbar auch nicht, dass du doch seine Schwester bist. Warum also Rücksicht nehmen?

LG
Sassi

Beitrag von hasi4211 - 05.08.11 - 14:18 Uhr

Ja ich habe es schriftlich , aber Mahnbescheid kostet ja auch wieder , oder ?

Beitrag von kathi.net - 05.08.11 - 14:24 Uhr

Na die 32,50 € machen es ja dann auch nicht mehr!

Beitrag von hasi4211 - 05.08.11 - 14:26 Uhr

Wie läuft sowas denn ?

Kenn mich gar nicht aus ?

Beitrag von kathi.net - 05.08.11 - 14:28 Uhr

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1852304-1312546973831&Command=start

Wunderbar beschrieben.... kannst du ausfüllen, abschicken, Gebühr bezahlen, fertig!

Beitrag von sassi31 - 05.08.11 - 14:42 Uhr

Du füllst den Mahnantrag aus, so wie es in dem Link beschrieben ist, schickst ihn ab und zahlst die Gebühr.

Wenn der Mahnbescheid deinem Bruder zugestellt wird, hat er 14 Tage Zeit, in denen er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann (was er hoffentlich nicht macht). Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen und zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann er 14 Tage lang Einspruch einlegen (was er hoffentlich nicht macht). Danach erhältst du einen vollstreckbaren Titel, mit dem du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, bei deinem Bruder zu vollstrecken. Eine Lohnpfändung wäre auch möglich.

Sollte er Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, ist das Mahnverfahren per Mahnbescheid unterbrochen. Dann hast du aber die Möglichkeit, das Geld einzuklagen. Dafür benötigst du halt den Vertrag, den ihr geschlossen habt und bei eurer finanziell angespannten Situation eine Rechtsschutzversicherung.

Beitrag von schnitte19840 - 05.08.11 - 15:49 Uhr

Keine Ahnung was du machen kannst.

Echt traurig wenn man so einen Bruder hat #liebdrueck

Viel Glück das du das Geld noch mal bekommst #klee

#winke