Hallo,
die uneheliche Tochter meines Mannes wurde im Juli 18 Jahre alt.
Bis jetzt hat er jeden Monat 377 Euro überwiesen.
Ab 1.9. fängt sie eine Ausbildung an. Wir haben den Ausbildungsvertrag zugeschickt bekommen.
Es steht drinnen das sie 644 Euro bekommt und einen Arbeitnehmer Anteil zur Sozialversicherung von 132 Euro zahlen muss.
Weiß jemand von euch wie sich das jetzt rechnet? Muss mein Mann noch zahlen? Wenn ja , wieviel?
LG Sami
Unterhaltszahlung ab 18
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Beitrag von samanth - 05.08.11 - 21:02 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 05.08.11 - 21:25 Uhr
er muß nur zahlen wenn sie gegen BEIDE Elternteile klagt! wenn er freiwillig zahlen will würde ich nicht mehr als 100€ zahlen
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.08.11 - 21:26 Uhr
Hallo
Wenn sie über einen bestimmten Betrag verdient, muss KEIN Elternteil mehr zahlen.
Sie hat auch einen Freibetrag auf ihr Einkommen.
Bainca
Beitrag von jogiyoda - 05.08.11 - 21:36 Uhr
eben denn es müssen beide Elternteile nach Einkommen zahlen, wenn sie es denn müssen
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.08.11 - 21:37 Uhr
Hallo
Es geht um IHR Einkommen. Das gibt es auch Grenzen. Es kann gut sein, das sie keinerlei Unterhaltsansprüche mehr hat.
Bianca
Beitrag von ela1970 - 08.08.11 - 12:42 Uhr
90€ Werbungskosten darf sie mon. abziehen....ihr Kindergeld, wenn sie es noch bekommt wird dann mit drauf gerechnet.
Dann müsst ihr in die Düsseldorfer Tabelle schauen, gerechnet wird das Einkommen von beiden Elternteilen, dann kannst du sehen, welche Anspruch sie auf Unterhalt hat.
Hat sie mit ihrem Lohn und Kindergeld mehr, dann muß keiner zahlen!
lg
