welche Nationalität erhält das Kind???

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Beitrag von joanna251180 - 05.08.11 - 21:46 Uhr

Hallo , Schwester hat in Spanien ein Kind geboren(gestern). Sie ist Polin der Vatter aus Portugal, beide leben in Spanien(erst) 2 Jahre. Welche Nationalität bekommt das Kind???

Beitrag von velvetsnail - 05.08.11 - 23:43 Uhr

HAllo Joanna,

habe das hier im Internet gefunden. Demnach hätte das Kind keine spanische Staatsbürgerschaft:

Im Gegensatz zu Deutschland, wo es die doppelte Staats­bürgerschaft gibt, gilt in Spanien kein (eingeschränktes) Territorialprinzip. Hier zählt nur die Abstammung. So ist jeder automatisch Spanier, der mindestens einen spanischen Elternteil hat, egal in welchem Land er zur Welt kommt.

Die in Spanien geborenen Ausländerkinder können aber nur durch Einbürgerung die spanische Staatsangehörigkeit erlangen.

...Madrid weist jedoch darauf hin, dass bei der spanischen Staatsbürgerschaft andere Regeln gelten: Unter Umständen wird sie erst bei ordnungs­gemäßer Anmeldung vergeben, also sollte man ein Kind innerhalb von drei Tagen nach der Geburt beim Einwohnermeldeamt ( Registro Civil) anmelden. Das Register stellt dem Kind ein Familienbuch ( Libro de Familia) aus, mit dem man bei der Nationalpolizei einen spanischen Kinderausweis beantragen kann.

Beitrag von nobility - 08.08.11 - 12:49 Uhr

" Im Gegensatz zu Deutschland, wo es die doppelte Staats­bürgerschaft gibt..."

Wer das so liest könnte annehmen, dass es ich um Deutsche Staatsbürger handelt. In Wirklichkeit handelt es sich z.B. hauptsächlich um Türken. Diese können einen Türkischen Paß und gleichzeitig einen Deutschen Paß haben. Für Deutsche gilt das jedoch nicht.

Beitrag von der-partyschreck - 08.08.11 - 12:58 Uhr

"Diese können einen Türkischen Paß und gleichzeitig einen Deutschen Paß haben. Für Deutsche gilt das jedoch nicht. "

Was soll ich auch als Deutscher in Deutschland mit einem türkischen Pass???

Beitrag von marion2 - 08.08.11 - 13:17 Uhr

"Was soll ich auch als Deutscher in Deutschland mit einem türkischen Pass???"

Bestünde evtl. die Möglichkeit, dass Deutsche in die Türkei auswandern?

Beitrag von zeitblom - 08.08.11 - 14:27 Uhr

Unsinn! Es heisst lediglich, dass der deutsche Staat unter bestimmten Umstaenden Mehrfachstaatsangehoerigkeiten toleriert. Meine Kinder haben 3 Staatsangehoerigkeiten.... und keine davon ist tuerkisch.

Beitrag von lavala - 11.09.11 - 00:56 Uhr

Wenn ein Land mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen hat, kann man sehr wohl noch eine andere Staatsbårgerschaft annehmen.

Beitrag von velvetsnail - 05.08.11 - 23:53 Uhr

Dies auch noch:

Die polnische Staatsangehörigkeit wird in der Regel nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) erworben. Ein Kind erwirbt somit bei seiner Geburt automatisch die polnische Staatsangehörigkeit, sofern mindestens einer der beiden Elternteile polnischer Staatsbürger ist.

Ich denke das Kind hat die polnische Staatsangehörigkeit, da ich noch folgendes gefunden habe:

Gemäß Artikel 2 polnisches Staatsangehörigkeitsgesetz kann ein polnischer Staatsbürger nicht gleichzeitig als Staatsangehöriger eines anderen Staates anerkannt werden. Folglich ist bei Personen mit polnischer und einer anderen Staatsangehörigkeit für polnische Behörden nur die polnische Staatsangehörigkeit relevant.

Deine Schwester soll sich an das polnische Konsulat wenden. Möchte sie denn das das Kind Spanier wird?


Gruß velvetsnail

Beitrag von c.l.e.o. - 06.08.11 - 07:08 Uhr

Es ist zwar richtig, dass nur eine Staatsbürgerschaft für das jeweilige Land relevant ist, aber ein Mensch kann durchaus mehrere Pässe haben.

Beitrag von parzifal - 06.08.11 - 17:21 Uhr

Und was ist damit, dass der Vater aus Portugal stammt? Dazu verlierst Du kein Wort.

Beitrag von c.l.e.o. - 06.08.11 - 07:07 Uhr

Es können die polnische und portugiesische Staatsbügerschaft beantragt werden.

Beitrag von zeitblom - 08.08.11 - 10:50 Uhr

die brauchen nicht beantragt werden, da das Kind beide automatisch erhaelt.

Beitrag von marion2 - 08.08.11 - 12:16 Uhr

...,wenn die Geburt amtlich ist.

Beitrag von c.l.e.o. - 08.08.11 - 22:12 Uhr

Hallo,
natürlich müssen die Kinder im Land angemeldet werden, dessen Staatsbürgerschaft sie erhalten wollen. Woher soll denn der Staat wissen, dass da ein Kind auf die Welt gekommen ist? Wir mussten für unsere Kinder einen Antrag stellen, der natürlich bewilligt wurde, da die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beitrag von zeitblom - 09.08.11 - 08:47 Uhr

"natürlich müssen die Kinder im Land angemeldet werden"

Sicher, aber damit hat es sich. Wenn ein "deutsches" Kind in Dtl. geboren wird, wird dies der Behoerde gemeldet, aber einen besonderen Antrag auf die deutsche Staatsangehoerigkeit wird ja dann auch nicht gestellt. Die Staatsangehoerigkeit ist nicht zu verwechseln mit dem Besitz eines Ausweises des betreffenden Landes. Der muss natuerlich beantragt werden....