freiwillig in der gesetzl. KV als selbstständige...anrechnung geld ...

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Beitrag von schnoessel - 06.08.11 - 22:49 Uhr

ich bin selbstständig als kleinstunternehmer und werde demnächst keine unterstüzung mehr von der arge bekommen. ich bin stolz darauf, es dann mehr oder weniger alleine zu schaffen. ich werde weiter in der gesetzlichen krankenversicherung bleiben, da ich auch ein kind habe und es so billiger wird. ich bin derzeit alleinerziehend. ich werde bei der kv einen antrag stellen, bei dem kleinstunternehmer entlastet werden. dies klappt bis zu einer gewissen einnahmegrenze. so spare ich 100,- pro monat an kv.beitrag. dies würde mir am anfang schon ne menge helfen, obwohl es dann immer noch 250,- im monat sind.

im antrag der kv steht was von angaben machen zum ehepartner bzw eingetragenen lebenspartner. wenn ich nun mit meinem freund zusammenziehen würde, wird dann sein gehalt bei meinen einnahmen mit angerechnet? die kv sagt mir immer wieder was unterschiedliches. mein freund is auch alleinerziehend und hat auch ne menge ausgaben. mein freund is ja nicht meine ehepartner. muss ich ihn angeben? kontrolliert die kv ob ich mit jemandem zusammen wohne?

Beitrag von susannea - 07.08.11 - 09:19 Uhr

Wenn du mit ihm zusammenziehst ist er weder dein Mann noch dein eingetragender Lebenspartner (gleichgeschlechtliche "Ehe"). Also hat es die KK nicht zu interessieren solange er mit dem Kind nichts zu tun hat!

Beitrag von vwpassat - 07.08.11 - 10:52 Uhr

Völlig falsch.

Hier kann man z.B. nachlesen, wann es die Beitragsentlastung gibt:

http://www.hkk.de/main/versicherung_beitraege/selbststaendige/print.html

Beitrag von susannea - 07.08.11 - 17:04 Uhr

Ich denke, du redest an mir und der Fragestellung vorbei!
Denn ja, meines ist richtig, das EInkommen des Freundes zählt nicht zur Berechnung des Beitrages. Wie das bei der Entlastung für KLeinunternehmer ausseiht, war hier nicht die frage und kann ich auch überhaupt nicht sagen und habe mich auch nicht zu geäußert!

Beitrag von manavgat - 07.08.11 - 10:47 Uhr

Das klappt zeitlich unbegrenzt, sofern Du kein Vermögen über den Freigrenzen hast.

Im übrigen hast Du auch als Selbstständige Anspruch auf ergänzende Leistungen durch die ARGE. Stell einen Antrag, wenn es sonst nicht reicht.

Die meinen dann oft, sie könnten die Umsätze als Einkommen und die Ausgaben als nicht notwendig ansehen. Da muss man sich dann eben offensiv wehren!

Den Zusammenzug würde ich mir daher zur Zeit verkneifen!

Gruß

Manavgat

Beitrag von silver206 - 07.08.11 - 11:59 Uhr

Hallo,

meinst du den Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung?


Die Angaben zum Partner musst Du nur machen, wenn ihr ein gemeinsames Kind habt.

Eigentlich müsstest Du den Vater deines Kindes dort eintragen, denn dieser könnte ja privat versichert sein und demnach höhere Einnahmen haben als Du und das Kind muss bei dem Elternteil versichert sein, der mehr verdient.

Ansonsten interessiert es die Krankenkasse überhaupt nicht, bei welcher KV dein Partner ist.

Auch die Arge hat damit nix zu tun, wie eine Vorschreiberin meinte.


LG Irene

Beitrag von schnoessel - 07.08.11 - 12:06 Uhr

Danke für eure Antworten. Unterstützung von der Arge bekomm ich nicht mehr, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe. Das stört mich auch nicht weiter. Ist eben so Gesetz.... Mich interessiert nur, ob ich ihn bei der KV angeben muss oder eben nicht, da wir ja keine eheliche Verbindung eingehen und auch wenn wir gemeinsam wohnen, weiter unsere Ausgaben haben was die Kinder usw. betrifft.