Bezahlung bei Berufsverbot

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von sweetangelbabe - 07.08.11 - 14:37 Uhr


Hallöle, eine Frage:

Berta war in Elternzeit. Fängt halbtags wieder das Arbeiten an und wird nach einem Monat schwanger. Sie geht zum Frauenarzt und aufgrund des Infektionsgesetzes bekommt sie Berufsverbot für die Zeit der Schwangerschaft. Nun berechnet sich das Geld in der Zeit des Berufsverbotes aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.

Was heißt das?
1.) Bekommt Berta dennoch ihr volles Gehalt?
2.) Bekommt Berta weniger und wenn ja wie wird das errechnet wenn sie z.B. 1000,- Brutto verdient
3.) Oder bekommt Berta nix?

Wer weiß was? Bitte um Infos, hab schon gegoogelt aber ist alles so kompliziert. #klatsch

Lg sweet #katze

Beitrag von ein-kleines-hexchen - 07.08.11 - 15:42 Uhr

Hallo sweet,

also erstens meinst Du sicher kein Berufsverbot sondern das Beschäftigungsverbot.

Ansonsten regelt § 11 Absatz 1 Mutterschutzgesetz:

" (...) Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht."

Das heißt, der Bemessungszeitraum ist kürzer und es kann nur der Zeitraum als Vergleichszeitraum herangezogen werden, in dem Entgelt gezahlt wurde.

Viele Grüße #winke

Tine

Beitrag von jogiyoda - 07.08.11 - 16:03 Uhr

welche deutsche Gericht verhängt Berufsverbote während einer Schwangerschaft?

Beitrag von scullyagent01 - 07.08.11 - 18:48 Uhr

Nein, während eines Berufsverbotes bekommt Berta kein Geld von irgendjemanden!

Anders sieht es bei einem Beschäftigungsverbot aus.........

Also was denn nun???

Scully

Beitrag von sweetangelbabe - 07.08.11 - 20:12 Uhr


Ja gemeint ist das Beschäftigungsverbot! Sorry #klatsch

Also wenn Berta genau nach einem Monat arbeitsbeginn schwanger geworden ist. Und in dem Monat in dem sie gearbeitet hat z.B. 1000 Brutto verdient hat. Wäre meine Frage bekommt sie weiterhin die 1000€ vom arbeitgeber. Oder ist es dann weniger wegen dieser Berechnung der 13 Wochen.
Weil Berta kann ja nix dafür wenn sie Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft bekommt. Und wenn es weniger währe könnte sie ja z.B. nicht mehr über die Runden kommen. Da sie ja nicht davon ausgegangen ist nicht mehr Arbeiten zu können.

#kratz#kratz#kratz

Lg sweet#katze

Beitrag von ein-kleines-hexchen - 08.08.11 - 08:54 Uhr

Berta bekommt weiterhin die 1.000 € während des Beschäftigungsverbotes - wie gesagt, wird der Vergleichszeitraum eben gekürzt, wenn nur ein kürzerer Zeitraum vorliegt.

Beschäftigungsverbote erteilen entweder der behandelnde Frauenarzt oder aber auch der Arbeitgeber.

Grüße
Tine

Beitrag von lamia1981 - 08.08.11 - 09:24 Uhr

Wenn du den Beitrag von ein-kleines-hexchen gelesen hättest, dann würdest du die Antwort kennen.

Beitrag von sweetangelbabe - 08.08.11 - 09:58 Uhr


Danke für Eure Infos. Natürlich hab ich sie auch gelesen (so wie alles was ich im Netz dazu gefunden habe auch)
Ich versteh nur diesen Satz nicht:
Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht."

Weil ich eben gelesen habe das die 3 vorherigen Monate durch 3 geteilt werden und dies dann das Ergebnis ist was man raus bekommt. Und wenn ich die 1000 durch 3 teile bleibt ja nicht mehr viel über zum leben.
Aber wenn die Elternzeit ja außer Betracht bleibt müsste es ja dann heißen die 1000 durch 1. Versteh ich das richtig?

#katze

Beitrag von ein-kleines-hexchen - 09.08.11 - 13:06 Uhr

Es wird nichts geteilt.

Nur wenn der Bemessungszeitraum 3 Monate hat und Du den DURCHSCHNITTLICHEN Monatsverdienst ausrechnen möchtest/musst, musst Du natürlich die 3 Monatsverdienste zusammenrechnen und durch drei teilen, damit Du einen Durchschnitt hast.

Hast Du nur einen Monat, ist das zusammenrechnen einfach und das Teilen geschieht hier durch 1 - also auch einfach.

Versteh es einfach so: wenn es nur einen Vergleichsmonat gibt, dann ist der "Durchschnittsverdienst" genau so hoch, wie in dem Monat.

Ich hoffe, jetzt fällt der Groschen??#kratz

Grüße
Tine