Hallo zusammen,
ich bin noch bis Juni 2012 in Elternzeit, möchte mich aber jetzt schon für eine neue Stelle bewerben. So, nun weiß ich leider nicht wie ich die Elternzeit in den Lebenslauf und die Bewerbung einfließen lassen soll. Außerdem hat während meiner Elternzeit eine Betriebsübernahme stattgefunden und dadurch ist mein Arbeitgeber natürlich auch ein anderer, bei dem ich aber nie gearbeitet habe.
Meine letzte Bewerbung ist 11 Jahre her und ich hab überhaupt keine Ahnung
Nennt man das dann eine Initiativbewerbung?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
LG
Jasmin
Frage zu Bewerbung (Elternzeit, Betriebsübernahme)
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Beitrag von knuffel84 - 07.08.11 - 20:30 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 07.08.11 - 21:07 Uhr
hallo,
eine Initiativbewerbung ist es nur dann, wenn du dich "auf Verdacht" bei einem Unternehmen bewirbst. Gibt es aber eine stellenausschriebung, auf die du Bezug nimmst, ist es eine ganz normale Bewerbung.
Sehe ich es richtig, dass du momentan angestellt bist, aber in Elternzeit? Dann würde ich auch nur schreiben, dass ich derzeit bei Firma xy als ... beschäftigt bin. Das mit der Elternzeit und der Betriebsübernahme würde ich dann erst im Vorstellungsgespräch erläutern.
vg, m.
Beitrag von knuffel84 - 07.08.11 - 21:18 Uhr
Danke
Ja, ich hab´s gerade auch im Internet gelesen, das es nur eine Initiativberwerbung ist, wenn ich mich nicht auf eine Stellenanzeige beziehe.
Genau, ich bin angestellt, aber seit Nov. 2007 in Elternzeit. Hm, also muss ich im Lebenslauf nicht aufführen, das ich meine Ausbildung zwar in der gleichen Praxis gemacht habe, mein Arbeitgeber aber im ersten halben Jahr Herr x war, danach Frau Y die Praxis übernommen hat (Todesfall des Herrn X) und dann die Praxis seit 2010 übernommen/aufgekauft wurde und ich dadurch ja wieder einen anderen Arbeitgeber habe??
Wenn man mich im Vorstellungsgespräch fragt, warum ich wechseln möchte oder warum mein Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit endet, bin ich dann dazu verpflichtet zu sagen, das dies durch das Arbeitsgericht beschlossen wurde? Will ja nicht gleich einen schlechten Eindruck machen (Gericht) oder sage ich einfach, dass ich dort nicht die Möglichkeit habe in Teilzeit zu arbeiten?
Ach, wie kompliziert
Beitrag von mamavonyannick - 07.08.11 - 21:28 Uhr
Genau, einfach sagen, dass du derzeit bei xy angestellt bist. Wenn du dich da jetzt schon bewirbst und der Beginn vllt schon in diesem Jahr ist, dann würde ich das mit dem arbeitsgericht nicht sagen. Sollten sie fragen, warum du wechselt, dann kann man natürlich sagen, dass dort Teilzeit nicht möglich ist. Besser würde ich aber finden, wenn du, wenn es zum Beispile ein anderes Aufgabengebiet ist, für das du dich bewirbst, sagst, dass du dich z.B. schon immer dafür interessiert hast und dich gern beruflich verändern möchtest.
Beitrag von knuffel84 - 07.08.11 - 21:35 Uhr
Ne, ne berufliche Veränderung ist es leider nicht. In meinem Bereich kann man sich nicht wirklich verändern
Ok, ich muss erstmal sehen, das ich eine vernünftige Bewerbung schreibe *g*
Danke!
Beitrag von mamavonyannick - 07.08.11 - 21:38 Uhr
Wenn du Hilfe brauchst, gern auch per VK. Viel Erfolg!
