Frage bezüglich kinderzuschlag/elterngeld

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Beitrag von naddel09 - 08.08.11 - 05:27 Uhr

.Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich des kinderzuschlags/ elterngeldes.mein Mann verdient ca 1400 Euro Netto,ich nochmal 230 Euro dazu.wir bekomme 260 Euro Wohngeld und erwarten in den nächsten Tagen unser 4. Kind,macht 770 Euro kindergeld.wir hatten im Juni mal den kinderzuschlag beantragt und tatsächlich 415 pro monat für Juni/ Juli erhalten ,da sich ja unser Einkommen ab. August durch das Kind wieder ändert.hinzukommen dann eben Elterngeld 375 Euro und wie mir gesagt wurde eine Erhöhung des Wohngeldes.

Ich gehe allerdings erst 8 Wochen nach der Geburt( wegen Beschäftigungsverbotes )wieder arbeiten,also fällt mein Lohn in der Zeit aus.bekomme nur eine einmalzahlung von 210 Euro für den gesamten Zeitraum.,sog.mutterschaftsgeld.
Jetzt Frage ich mich ob das Elterngeld beim kinderzuschlag als einkommen Vol angerechnet wird,oder nur zum Teil?
Dann müsste ja in den 8 Wochen nach der Geburt ein Anspruch bestehen,da ich keinen Lohn bekomme,jedoch mutterschaftsgeld,ist das auch zum Einkommen hinzuzuberechnen?

Und wenn ich wieder arbeite wird wahrscheinlich,falls das Elterngeld voll als Einkommen dazugezählt wird,kein Anbruch mehr bestehen,oder?
Würde mich einfach mal interessieren,vielleicht kennt sich ja jemand aus,lg und danke

Beitrag von zwillinge2005 - 08.08.11 - 09:24 Uhr

Hallo,

niemand (ausser selbständige) darf in den ersten 8 Wochen nach der Geburt arbeiten, also bist Du kein Sonderfall.

WArum bekommst Du kein Mutterschutzgeld, sondern nur die 210 Euro von der Knappschaft? Warst Du nicht SV-pflichtig beschäftigt? Elterngeld bekommst Du ab dem Tag der Geburt - es wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Da Du anscheinend keinen Anscpruch darauf hast bekommst Du also wohl die vollen 375Euro ab Geburt. Bei den Sozialleistungen wird es aber m.W. angerechnet.

Ob zu dem jeweiligen Zeitpunkt ein Anspruch besteht, lässt sich wohl am einfachsten durch Antragstellung feststellen.

LG, Andrea