Wiedereinstieg Teilzeit! Elternzeit beenden?

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Beitrag von zwerg124 - 08.08.11 - 10:38 Uhr

Hallo,

ich möchte gerne ab Dezember nach einem Jahr Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen.

Nun wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob ich die Elternzeit beenden möchte und den Vertrag aufleben lassen will oder ob ich während der Elternzeit arbeiten möchte (Hoffe ihr versteht was ich meine)...

Jetzt bin ich mir gar nicht mehr sicher. Eigentlich wollte ich schon die Elternzeit beenden und ganz normal wieder einsteigen. Oder hat die andere Variante evtl. Vorteile?

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen!

Danke!
Lg

Beitrag von jamey - 08.08.11 - 10:46 Uhr

so lange du in elternzeit bist, bist du nicht kündbar. wäre also schön blöd du gibst das auf. arbeite einfach teilzeit während du in elternzeit bist.

Beitrag von zwerg124 - 08.08.11 - 10:50 Uhr

Ah ja, gut zu wissen.

Gibt es sonst noch Gründe?

Beitrag von miau2 - 08.08.11 - 11:30 Uhr

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=3&tid=3254954

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von myimmortal1977 - 08.08.11 - 11:32 Uhr

Oh ja und zwar einen sehr guten Grund. In der Elternzeit wird vom Staat ein fiktives Gehalt von 2.500 € pro Monat für die Aufstockung des Rentenkontos zu grunde gelegt. Das macht über 3 Jahre Elternzeit rund 70 € Plus auf Deinem Rentenkonto.

Sofern Du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung IN der Elternzeit nachgehst, kommt alles, was noch auf Dein Rentenkonto entfällt, oben drauf.

Brichst Du die Elternzeit ab, wird nur der tatsächlich verdiente Betrag für die Berechnung des Rentenkontos herangezogen.

Es wäre schön doof, wenn man so eine Möglichkeit verschenkt.

Im Übrigen, wenn Du vorhast, weiter im selben Unternehmen zu arbeiten, auf keinen Fall den alten Vertrag auflösen lassen und einen ganz neuen Vertrag unterschreiben. Du verwirkst in dem Moment wichtige Ansprüche, ggf. auf die Unternehmenszugehörigkeit, die Dir im Falle eines Stellenabbaus aus irgendwelchen Gründen den Allerwertesten retten können.

Immer eine Änderungskündigung anstreben! In der Änderungskündigung werden nur die vertraglichen Bestandteile geändert, die relevant für den Einstieg in Teilzeit wären. Nicht aber Punkte wie Betriebszugehörigkeit oder sonstige Zuschläge / Sozialleistungen.

Du solltest auch weiter in die Zukunft schauen. Ggf. möchtest Du in 2 Jahren wieder Vollzeit arbeiten, oder musst gar Vollzeit arbeiten, da Dein Partner evtl. in die Arbeitslosigkeit geht oder erkrankt oder oder oder.... Man hat schon Pferde ko*** gesehen, wenn Du verstehst, was ich meine.

Dich dann mit einem neuen Vertrag wieder in Vollzeit zu beschäftigen, ist in den allermeisten Fällen schwierig. Erhältst Du aber Deinen jetzigen Vollzeitvertrag aufrecht, dann kannst Du nahtlos wieder in Vollzeit einsteigen, bzw. Dein AG müsste Dir einen VZ Platz anbieten.

Achtung: Wenn Du Dich jetzt dafür entscheidest, während der Elternzeit Teilzeit arbeiten zu gehen, würdest Du eigentlich einen Extra-Vertrag über die Dauer der Elternzeit erhalten. Das wäre auch O.K. Denn solange der alte Vertrag nicht gekündigt ist, hat dieser weiterhin bestand.

Der "Extra-Vertrag" muss auch mit Befristung Ende Elternzeit explizit so ausgewiesen sein. Nichts unterschreiben, wo drin steht, dass der alte Vertrag somit aufgehoben ist. Genau lesen, was drin steht!

Dir alles Gute, Janette



Beitrag von miau2 - 08.08.11 - 11:51 Uhr

Hi,
bist du dir bei der Rente wirklich sicher?

Ich habe in allen Renteninformationen immer nur von der "Verringerung oder Unterbrechung der Arbeit für die Erziehung eines Kindes", aber nirgendwo, dass dafür auch Elternzeit (was ja ein durchaus feststehender Begriff ist und nicht nur umganssprachlich) notwendig wäre.

Anhand dem was ich u.a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung dazu gelesen habe hätte ich angenommen, dass es für die Anrechnung der Kindererziehungszeit vollkommen schnuppe ist, ob man in der Elternzeit Teilzeit arbeitet oder die Elternzeit dafür beendet.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von susannea - 08.08.11 - 12:07 Uhr

Das hast du richtig gelsen, ob du in Elternzeit oder nicht bist, ist dafür völlig schnuppe.

Ich war noch nie in Elternzeit, arbeite, studiere usw. eben nur neben der Kindererziehung und habe es trotzdem die Zeiten gutgeschrieben bekommen, meine sogar für die 2,5 Monate wo ich Vollzeit gearbeitet habe, weil meine Tochter noch unter 3 Jahren war und ich die Erziehugns trotzdem hauptsächlich übernommen habe.

Beitrag von susannea - 08.08.11 - 12:10 Uhr

da irrst du mit der Rente, dafür bedarf es keiner Elternzeit, nur der hauptsächlichen Erziehung durch denjenigen und das kann auch neben 40 Stunden Kindergarten sein!

Allerdings gibts das immer nur bis zu einem Maximalbetrag oben drauf!

Beitrag von susannea - 08.08.11 - 12:15 Uhr

Die wesentlichen Gründe sind immer weiterlaufen des ursprünglichen Vertrags, der hinterher wieder Gültigkeit erlangt (hast also ANrecht auf Vollzeit) und der Kündigungsschutz.

Ich finde die Gründe reichen vollkommen aus. Überlege andersrum, welchen Grund gibts die Elternzeit zu beenden?

Beitrag von manavgat - 08.08.11 - 12:03 Uhr

Ich würde die Elternzeit nicht beenden. Für jeden Monat bekommst Du bei der Rente (zusätzlich zu Deinen Beiträgen aus Arbeit) was gutgeschrieben.

Gruß

Manavgat

Beitrag von rosalinde.x - 08.08.11 - 12:29 Uhr

Hallo,

neben dem Kündigungsschutz (der für die Elternzeit spricht) gibt es noch einen Unterschied:

Bleibst du in Elternzeit, gilt deine Teilzeitregelung erst mal nur während der restlichen Elternzeit und ohne weitere Absprachen gelten nach Ablauf der Elternzeit deine alten Arbeitszeiten (vermutlich Vollzeit).

D.h. falls du nach der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du dies gleich schriftlich festhalten lassen.

Liebe Grüße

Beitrag von wannabemami - 08.08.11 - 13:59 Uhr

Wenn Du Deine Elternzeit jetzt beendest und in Teilzeit wieder startest, bekommst Du automatisch einen TZ-Vertrag (sofern Du nicht vorher schon in TZ gearbeitet hast). Schwierig wird es, wenn Du später wieder VZ arbeiten möchtest, denn dann musst Du drauf hoffen, dass irgendwass wieder ne VZ-Stelle verfügbafr ist. Du kannst während der EZ bis zu 30h arbeiten. Hier würde dann Dein VZ-Vertrag unverändert bestehen bleiben. Ich persönlich finde dies besser, da Du nach Ende der EZ dann automatisch wieder Anspruch auf eine VZ-Stelle hast.