Bei eigener Kündigung des Arbeitsplatzes

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Beitrag von 004 - 08.08.11 - 13:49 Uhr

Eine Frage!

Wenn ich meinen Arbeitsplatz kündige, auf was sollte ich achten außer der Einhaltung der Kündigungsfrist?

Wenn ich z.B. am 18.08. zum 15.09. kündige (gesetzl. Kündigungsfrist v. 4 Wochen), die neue Stelle aber erst z.B. zum 18.09. oder so antrete, was ist mit der "Zwischenzeit", wäre ich da überhaupt versichert?

Und was wäre hinsichtlich ALG I, wenn eine Kündigung vom AG innerhalb der Probezeit erfolgen sollte? Würde mir ALG zustehen, obwohl ich die vorherige Arbeitsstelle selbst gekündigt habe? Wenn nicht, was wäre auch dann mit den Sozialversicherungen?

Danke! Viele Grüße 004

Beitrag von nobility - 08.08.11 - 14:52 Uhr

Die Zeit vom 15.09. (2011?) bis zum 18.09. (2011?) wäre eine Beschäftigungslose Zeit.

In diese beschäftigungslose/arbeitslose Zeit hast du dich selbst gebracht. Hat der Arbeitgeber dein Arbeitsverhältnis gekündigt, so stellt sich die Frage, ob deinerseits ein Verschulden vorliegt.

In beiden Fällen fände ich Leistungen dir gegenüber durch das Arbeitsamt als nicht angemessen.

Ob diese Übergangszeit Krankenversichert ist erfährst du am besten bei deiner Krankenkasse.

Beitrag von franzi76 - 08.08.11 - 22:08 Uhr

Hallo 004,

gründsätzlich gilt wenn Du selbst kündigst hast Du bei Arbeitslosengeld eine Sperre von 3 Monaten!

Wenn Du schon ein neues Arbeitsverhältnis hast, ist das relativ egal. Das wäre nur zu beachten wenn Du danach nichts neues hast.

Für die Sozialversicherung hast Du dann eine Lücke von ein paar Tagen, nicht unbedingt tragisch. Bei der Krankenkasse hat man einen "Schutz" von 4 Wochen. Du stehst also nicht ohne Versicherungsschutz da.

Wenn Du gut mit Deinem alten oder auch dem neuen Arbeitgeber auskommst frag doch einen von den beiden, ob man den Vertag nathlos anschließen könnte. Dann hast Du so gar keinen Stress!

Falls Du in der Probezeit gekündigt werden solltest, hast Du ganz normal anrecht auf Arbeitslosengeld. Eine Sperre bekommt man nur wenn man selbst kündigt oder ein Aufhebungsvertrag unterschreibt. Das gilt immer nur für´s aktuelle Arbeitsverhältnis - was Du davor getan hast interessiert keinen mehr!

Liebe Grüße und viel Spaß im neuen Job! :-)

Ich bin das Risiko auch grad eingeganen und bereue es nicht :-p