So nun auch eine wichtige Frage Kündigungschutz und Elternz.

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Beitrag von mtinaaa - 08.08.11 - 21:21 Uhr

Habe da nun die Tage viel drüber gelesen,aber wie ist das bei mir.#kratz

Ich habe vor der EZ schon immer 20 STD die Woche gearbeitet. Habe meinen AG informiert das ich bis zum 31.10. 2011 in EZ bin.
Nun habe ich aber die EZ gekürzt,also nur geschrieben fange früher an,am 1.8.2011

Muss ich ihn dann noch informieren das ich noch in der EZ bin ?
Habe mir das EG geteilt ( Amt angegeben und Bescheid darüber )und somit 22 M.

L.G Tina und schon mal #danke

Beitrag von ploetschi - 08.08.11 - 21:47 Uhr

Hi,

kommt natürlich drauf an, wie du es formuliert hast.

Wenn du geschrieben hast, dass du deine Elternzeit vorzeitig beenden möchtest, dann bist du ab 01.08. nicht mehr in Elternzeit.

Wenn du geschrieben hast, dass du im Rahmen der Elternzeit ab dem 01.08. soundso viel arbeiten willst, dann läuft die angemeldete Elternzeit weiter.

LG
ploetschi

Beitrag von mtinaaa - 08.08.11 - 22:00 Uhr

Mhhhhh habe die erste Variante geschrieben,:-( da ich das mit dem Kündigungsschutz nicht wusste#klatsch,wären dann 2,5 M die ich verliere.
Gut wir hatten schon unser Gespräch,bin wieder gern gesehen ;-).
Aber wäre ne gute sache weil,wenn meine kl.doch mal oft krank wird ( Krippenkind ),wäre das ein Schutz.

Naja denn hoffen wir mal das es nicht so ist,und gleich wegen Krankheit feuern,schätze ich ihn nicht so ein:-p
Wäre aber ne Sicherheit.;-)

L.G Tina