Habe Elternzeit für drei Jahre beantragt, mit dem Zusatz ab Januar 2013 wieder 20-25std. Teilzeit zu arbeiten.
Jetzt sagt mir der Personalleiter, das er mir das nicht versprechen kann.
Dachte, die müssen mir das genehmigen!?
Soll nächste Woche Mittwoch nen Termin vereinbaren und würde gerne wissen, was für 'Rechte' ich habe.
Danke für eure Hilfe :)
LG S*
In Elternzeit Teilzeit arbeiten- muss AG mich nehmen?
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Beitrag von shine1982 - 09.08.11 - 16:18 Uhr
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 16:28 Uhr
Wann hast du die Zeit angemeldet?
Sie haben nur 4 Wochen Zeit aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen!
Beitrag von shine1982 - 09.08.11 - 16:33 Uhr
Ich hab das Ende Mai, vor der Geburt meines Sohnes, schon eingereicht.
Da ich nichts gehört habe, bzw das in der FA alles etwas chaotisch war/ist, habe ich nun, 8 Wochen nach der Entbindung, nochmal nachgefragt.
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 16:35 Uhr
Dann kann der AG nicht mehr ablehnen. Seine Frist ist vorbei und wenn er dir dann zu der Zeit nichts anbietet, kannst du deine Teilzeitstelel einklagen.
Weise ihn evtl. einfach darauf hin, dass er nicht fristgerecht abgelehnt hat und du nun davon ausgehst, dass du dort wie beantragt und laut BEEG arbeiten kannst!
Beitrag von shine1982 - 09.08.11 - 16:54 Uhr
Super, dann danke ich dir für die Hilfe.
Die FA hat über 100 Mitarbeiter und evtl kann mir ja auch der Betriebsrat weiterhelfen.
Hoffe ich habe den Antrag auch richtig vormuliert, nicht das sie mir dadraus nen Strick ziehen. hab den Text weiter unten gepostet.
Beitrag von kati543 - 09.08.11 - 16:34 Uhr
Also wie ich dich verstanden habe, bist du dann ja noch in Elternzeit und willst nur auf Teilzeit im selben Unternehmen arbeiten gehen. Nein, das MUESSEN sie natürlich nicht genehmigen.
Was sie genehmigen bzw. Akzeptieren müssen, ist die Dauer der Elternzeit innerhalb der 3 Jahre, wie du sie dir aussuchst und je nach Betriebsgroesse kannst du auch nach der Elternzeit noch in Teilzeit gehen.
Was du willst, ist ein neuer Vertrag. Dieser wäre von deinem bisherigen Vertrag völlig unabhängig. Und von daher müssen sie natürlich nichts...
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 16:37 Uhr
Doch das müssen sie genehmigen, wenn sie keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen haben und vor allem müssen sie es genehmigen, wenn sie nciht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt haben ;)
Voraussetzung, 15 oder mehr Mitarbeiter!
Beitrag von shine1982 - 09.08.11 - 16:43 Uhr
Das mit dem neuen Vertrag verstehe ich nich, habe das am 18.5.2011 wie folgt beantragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Elternzeit für mein Kind, vorrausichtlicher Geburtstermin
6. Juni 2011, beantragen.
Die Elternzeit soll im unmittelbaren Anschluss an der 8 Wöchigen Mutterschutzfrist starten und zunächst für 3 Jahre, bis zum 3. Geburtstag meines Kindes, gelten.
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt leben wird und von mir selbst betreut und erzogen wird.
Gerne möchte ich in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar vom 01. Januar 2013 bis zum Ende der Elternzeit mit 20 - 25 Wochenstunden und beantrage hiermit Ihre Zustimmung.
Ich wünsche mir folgende Aufteilung meiner Arbeitszeit:
Täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei eventuellen Rückfragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 16:58 Uhr
Tja, damit kann der AG nicht mal mehr was gegen die von dir gewünschten Zeiten machen, denn eine Einigung muss auch innerhalb einer gewissen Frist stattfinden.
Also ja, noch mal an den Betriebsrat wnden, aber bis Oktober 2012 würde ich daran wohl gar nicht rühren.
Sie wußten dann, dass du zu der Zeit mit der Arbeitszeit wiederkommst udn hätten sich dann darauf einstellen können/müssen.
Beitrag von shine1982 - 09.08.11 - 17:05 Uhr
Puh, da fällt mir echt ein Stein vom Herz
Beitrag von kati543 - 09.08.11 - 19:16 Uhr
In dem Fall, würde ich sagen...auf das Schweigen des Kaufmanns ist Verlass
.
Blöd für den Betrieb, dass sie es verschusselt haben, aber gut für dich.
