Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe es kann mir jemand helfen, ansonsten muss ich doch mal beim Amt anrufen.
Hier fühle ich mich wohler 
Meinte 1. Tochter wird am Freitag 1 Jahr alt. Das Elterngeld habe ich mir auf die doppelte Laufzeit auszahlen lassen. Sprich ich bekomm bis ca. Juni 2012 noch Elterngeld.
Was wäre wenn Nr.2 bis Juni 2012 kommt? Bekomme ich dann neues Eltergeld.
Bzw. wie hoch ist das Elterngeld für Nr.2.
Was ist die Berechnungsgrundlage? Das Elterngeld von Nr.1 oder mein Gehalt von vor der SS?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG Mia
Wieviel Elterngeld bei Nr. 2...
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Beitrag von mia22s - 09.08.11 - 20:36 Uhr
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 20:43 Uhr
Berechnungsgrundlage ist genau wie bei NUmmer 1 das EInkommen in den 12 Moanten vor Mutterschutz bzw. Geburt. Die Monate bis August 2011 dürfen dabei allerdings nicht berücksichtigt werden und müssten von vor dem ersten Mutterschutz genommen werden.
Elterngeld ist kein Einkommen, also gibts für die Berechnung in den Monaten kein Einkommen!
Sollte das so sein, solltest du dir übrigens das Elterngeld von Nr. 1 noch vorher auszahlen lassen, damit das nciht als EInkommen beim Elterngeld angerechnet wird!
Beitrag von kerstini - 09.08.11 - 20:53 Uhr
Erklär mir das doch bitte mal genau. Wieso soll man sich das EG dann auf einmal auszahlen lassen?
Kapier ich grad nicht.
Kerstin mit Ida
und Madita, Leo &
im
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 21:01 Uhr
Wenn man noch Elterngeld vom ersten Kind ausgezahlt bekommt, wird es beim 2. Kind als EInkommen angerechnet, wie Teilzeitarbeit ungefähr (etwas komplizierter noch) und dadurch wird das Elterngeld vom 2. Kind weniger.
Beitrag von kerstini - 09.08.11 - 21:05 Uhr
Kapier ich nicht. Wenn EG doch angerechnet wird ist es doch immer noch besser als 0€ oder?
Beitrag von susannea - 09.08.11 - 21:07 Uhr
Nee, andersrum. NIcht als EInkommen zur Berechnugn sondern als Einkommen nach der Geburt!
Beitrag von kerstini - 09.08.11 - 21:11 Uhr
Gott ist das kompliziert! Ich glaub ich habs so halbwegs verstanden 
Danke dir
Beitrag von mia22s - 10.08.11 - 09:47 Uhr
Hallo,
und danke frür die Antwort 
Also sprich wenn ich z.B. im Mai 2011 Baby Nr. 2 bekommen würde und mir das restliche Elterngeld von Nr. 1 noch rechtzeitig vor der Geburt von Nr. 2 auszahlen lasse, dann habe ich bei Nr. 2 das gleiche Elterngeld wie bei Nr. 1, weil die Berechnungsgrundlage mein Gehalt von vor der SS mit Nr. 1 war?
Auf gut deutsch ich würde weiterhin das gleiche Geld beziehen wie jetzt?
Boah das ist echt kompliziert...
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 09:53 Uhr
NIcht unbedingt, das hängt eben davon ab, wie weit die beiden dann auseinander sind, denn es zählt ja nciht der Auszahlungszeitraum als Zeitraum der ausgelassen werden muss, sondern nur der Bezugszeitraum (maximal 14 Monate bei Alleinerziehenden), somit kann es gleich viel, weniger oder durch den GEschwisterbonus sogar mehr Geld sein.
Beitrag von mia22s - 10.08.11 - 10:46 Uhr
Ok nochmal für mein Verständnis 
Tochter Nr. 1 geb. 12.8.10
Elterngeld von Nr.1 bis ca. 06/2012
Davor hab ich Vollzeit gearbeitet.
Wann müsste Nr. 2 kommen, damit ich mindestens das gleiche Elterngeld bekommen wie jetzt?
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 10:50 Uhr
Ich befürchte, du hast es nicht verstanden.
Der Bezug ging nur bis 11.8.2011 vermutet ich (wenn du nicht Monat 13 und 14 auch genommen hast).
Die Verdopplung zählt dafür nicht!
Somit müsste für NUmmer 2 spätestens im September der Mutterschutz anfangen!
Beitrag von mia22s - 10.08.11 - 20:10 Uhr
Nein Monat 13+14 hab ich nicht.
Heißt das mein offizieller Bezug endet jetzt im August. Nur der Auszahlungszeitraum ist halt bei mir länger....
Ok, dann hat sich das auch erledigt.
Aber viiiielen Dank für die gute Hilfe
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 22:36 Uhr
Genau so ist es, gern geschehen!
