Guten Abend zusammen,
es geht darum das wir (mein Mann und ich) Anfang Juni (glaube der 3.06) auf die Autobahn drauf sind um ins Kino zu fahren. Es war ungefähr 22:45 Uhr. Wir sind ca. 120 gefahren mehr nicht und haben weiter hinten auf der Autobahn ganz rechts einen Warnblinker gesehen allerdings wussten wir nicht ob das ein langsam fahrendes Fahrzeug ist oder ein Unfall..also sind wir langsamer und ganz auf die linke Spur. Vor uns fuhr noch ein Auto etwas schneller aber. Es war schon relativ dunkel und wir bemerkten erst spät das auf der ganzen breite der Autobahn Glas und Autoteile zerstreut lagen. Wir bremsten dann noch etwas ab auf gefühlte 90km/h bis wir dann eine Art Stoßstange gesehen haben. Ausweichen ging nicht, weil überall Glasscherben lagen also versuchte es mein Mann mit starkem Bremsen trotzdem sind wir voll rein in das Teil. Ich hab nur hinter unserem Auto ein Funken gesehen war alles hell hinter uns außerdem total laut und es fing an extrem zu stinken im Auto. Wir sind dann zum Glück noch auf dem Seitenstreifen zum Stehen gekommen. Das Auto vor uns hat auch etwas mitgenommen und stand ebenfalls vor uns auf dem Seitenstreifen. Zusammen sind wir dann zu dem Fahrzeug mit dem Warnblinker, das sich als LKW erwies. Es war so das ein Audi voll in die Seite des LKWs gekommen ist dort hing eine Tür und was weiß ich ganz schlimm sah das Auto aus. Man hat nur den Motor gesehen. Der tolle Audifahrer hatte 1,2 Promille ...soviel dazu..wir danach die Polizei gerufen und das ganze drum und dran. Direkt am nächsten Tag wurde ein Gutachten von unserem Schaden gemacht. Gesamtschaden läuft auf knapp 3.000€ hin. Wir haben auch einen super Anwalt über den wir auch alles laufen gelassen haben. Heute halte ich einen Brief in den Händen, von der Gegnerversicherung das deren versicherungsnehmer nicht alleine am Unfallgeschehen beteiligt war. Mein Mann wäre nicht in Sichtweite gefahren... 
ich Zitiere:
"....nach den uns vorliegenden Unterlagen ist die hier Versicherte Person (Gegner) für das Unfallgeschehen nicht allein verantwortlich. Es besteht eine Mitverantwortlichkeit, da Herr XY (Mein Mann) nicht auf Sicht fuhr.
Wir berücksichtigen eine Haftungsquote von 66,67%"
Im Endeffekt haben wir ca. 1000€ überwiesen bekommen. Den nächsten Termin haben wir erst am 23.08 kann mir denn jetzt jemand sagen was das heißt auf Sicht fahren? Können wir denn eine Mitverantwortlichkeit haben? Wie sollten wir denn auch ausweichen können die ganze Autobahn auf ca. 200m war voller Autoteile und Glasscherben...???
Vielen Dank schonmal
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin ? Autounfall***
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sweetelchen - 09.08.11 - 23:14 Uhr
Beitrag von vwpassat - 09.08.11 - 23:52 Uhr
Die Versicherung will Euch linken.
Lass das Deinen Anwalt mal machen.
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 10:12 Uhr
Warum?
Man fährt doch nicht blind mit unverminderter Geschwindigkeit auf der linken Spur weiter, wenn auf der rechten Fahrbahn jemand mit Warnblinklicht steht!
Gruß,
W
Beitrag von sweetelchen - 10.08.11 - 11:59 Uhr
Nein das tut man nicht! Deshalb sind wir auch langsamer gefahren. Unser Anwalt sagt ab 130 km/h hat man eine Mitschuld. Wir waren deutlich darunter!
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 12:16 Uhr
Und mit 129 km/h (egal, wie die Geschwindigkeit dort begrenzt ist und wie die Sicht bzw. Fahrbahn beschaffen ist), darf man alles breit fahren?
Kann ich mir nicht vorstellen, dann braucht man ja auch kein Warnblinkliciht oder Warndreieck mehr nutzen.
Gruß,
W
Beitrag von sweetelchen - 10.08.11 - 12:22 Uhr
Ist egal ob man das darf oder nicht die Hauptsache ist das wir uns korrekt verhalten haben. Es ist nicht so das wir unmittelbar vor dem Unfallort gesehen haben das wir anhalten müssen ok?
Du redest immer alles schlecht. Es geht einfach darum das wir uns laut Anwalt korrekt verhalten haben, wie auch die anderen Fahrer, die an dem Unfall vorbei gefahren sind (andere sind da mit 200km/h durchgebrettert und haben nichts abbekommen), wir müssen für den Schaden sehr viel Geld bezahlen und es ist nicht in Ordnung uns da eine Mitschuld zu geben, weil wir im Dunkel AUCH LANGSAM GEFAHREN SIND als wir an dem Unfallort waren.
Und für dich nochmal zum Mitschreiben:
Mein Mann hat auf 90 abgebremst als er gesehen hat das auf der Autobahn alles verstreut war der LKW hingegen war etwas weiter weg! ca. 100m noch. Und noch VOR dem LKW war die Stoßstange und noch BEVOR wir reingefahren sind hat mein Mann sehr stark abgebremst und wir reden hier von ca.20km. Und trotzdem sind wir da rein. Also hör auf mir hier die Schuld in die Schuhe zu schieben. Ich hatte lediglich nur eine Frage!
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 12:41 Uhr
Lies Deine erste Schilderung nochmal in Ruhe durch bzgl. der Geschwindigkeiten.
Danach hat er auf 90 abgebremst, als er die Teile sah und ist somit mit 90 da reingebrettert.
Da frage ich mich, wozu man überhaupt Warnblinklicht anschaltet. Das warnt ausdrücklich und bei einem Unfall auf der Autobahn muß man durchaus mit herumliegenden Teilen oder auch Personen rechnen.
Warum fragst Du, wenn Du keine ehrlichen Antworten haben möchtest?
Gruß,
W
Beitrag von sweetelchen - 11.08.11 - 13:39 Uhr
NEIN WIR SIND NICHT MIT 90 DA REIN!!!
" Wir bremsten dann noch etwas ab auf gefühlte 90km/h bis wir dann eine Art Stoßstange gesehen haben. Ausweichen ging nicht, weil überall Glasscherben lagen also versuchte es mein Mann mit starkem Bremsen trotzdem sind wir voll rein in das Teil. "
Wer lesen kann ist klar im Vorteil....
Ehrliche Antworten??Du drehst alles um. Außerdem haben wir sehr voll Recht und unser Anwalt hat schon der Gegnerischen Versicherung geschrieben das wir es gerichtlich weiter ausdiskutieren müssen. WIR haben Recht. Und auch keiner Schuld bewusst....
Beitrag von windsbraut69 - 12.08.11 - 09:51 Uhr
Genau. Ihr seid 100% im Recht und macht Euch keine Gedanken.
Warum fragst Du dann hier Dinge, die man in 30 sec. googlen kann?
Aber ich erinnere mich noch gut an die Sache mit den "Gütern", wo Du gestritten hast bis aufs Blut....
90 km/h sind mit Sicherheit NICHT angemessen bei einem Unfall mit Warnblinklicht im Dunkeln.
Beitrag von hauke-haien - 10.08.11 - 08:55 Uhr
Das Sichtfahrgebot besagt, dass man innerhalb des einsehbaren Bereichs gefahrlos anhalten kann.
Ihr seid so schnell gefahren, dass ihr nicht mehr anhalten konntet. Damit trifft euch (den Fahrer?) zumindest eine Teilschuld an dem Schaden.
Stell dir vor dort hätte statt der Stoßstange ein verletzter Motorradfahrer gelegen?
Ihr solltet die Sache in jedem Fall über euren Anwalt laufen lassen. Alleine kriegt man das nicht hin!
LG, H.H.
Beitrag von mami18052010 - 10.08.11 - 10:06 Uhr
Ja, das war bei uns damals auch so! Bei uns kam eine über die Busspur gespeffert, die wir dann auberäumt haben, weil die durch wartende Fahrzeuge verdeckt war. Dazu hatten wir noch grün und trotzdem haben wir ne Teilschuld von 50% bekommen!
Dieses rechtssystem in Sachen Verkehrsrecht ist total fürn Arsch!
Euer Anwalt wird euch sicherlich raten vors Gericht zu gehen! Aber Hoffnung machen würd sich mir keine!
Leut gericht musst du einfach immer und überall mit irgendwas rechnen! Ob das nu in der Praxis möglich ist, interessiert kein Schwein!
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 10:14 Uhr
Sorry, aber wenn auf der dunklen Autobahn jemand mit Warnblinklicht steht und der Fahrer nicht mal erkennen kann, ob es ein LKW oder ein PKW ist, fährt man doch nicht mit hoher Geschwindigkeit links vorbei!
Da hätte auch eine Person liegen können.
Gruß,
W
Beitrag von sweetelchen - 10.08.11 - 12:10 Uhr
Typisch Windsbraut69....wer sagt denn das wir am Unfall vorbei gerast sind?? Immer redest du mich total schlecht und drehst meine Beiträge um 180° Hauptsache ich bin am Ende die böse.
Beitrag von wasteline - 10.08.11 - 15:07 Uhr
"Wir bremsten dann noch etwas ab auf gefühlte 90km/h bis wir dann eine Art Stoßstange gesehen haben."
Ihr seid immerhin noch 90 gefahren, was in so einer Situation völlig unangemessen ist.
Beitrag von sweetelchen - 11.08.11 - 13:41 Uhr
" Wir bremsten dann noch etwas ab auf gefühlte 90km/h bis wir dann eine Art Stoßstange gesehen haben. Ausweichen ging nicht, weil überall Glasscherben lagen also versuchte es mein Mann mit starkem Bremsen trotzdem sind wir voll rein in das Teil. "
Als wir das Teil gesehen haben hat er STARK gebremst. Das steht da doch ausführlich. Warum hackt ihr denn auf mir rum?
Beitrag von zwillinge2005 - 10.08.11 - 10:10 Uhr
Hallo,
das Schreiben schnellstmöglich an Euren Anwalt weiterleiten!
Ich kenne mich in der StVo nicht so genau aus. Auf Landstrassen muss man innerhalb der Sichtweite anhalten können - ob das auch nachts auf Autobahnen gültig ist, weiss ich nicht. Auf einer Landstrasse hättet Ihr sicher eine große Mitschuld.
LG, Andrea
Beitrag von manavgat - 10.08.11 - 10:11 Uhr
Warum zum Kuckuck nehmen Leute wie ihr keinen Anwalt!?
Es ist doch bekannt, dass die Versicherungen die Leute über den Tisch ziehen.
Was sollen wir hier machen? Kaffeesatz lesen?
Ihr braucht umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von seikon - 10.08.11 - 11:32 Uhr
Sie haben doch schon einen Anwalt über den das alles läuft. Anscheinend will die Versicherung aber eben diesen umgehen und hofft auf einen eingeschüchterten Geschädigten, der direkt klein bei gibt. So wie ich das jedenfalls gelesen habe liegt schon alles beim Anwalt.
Beitrag von sweetelchen - 10.08.11 - 12:11 Uhr
Richtig!
Beitrag von sweetelchen - 10.08.11 - 11:57 Uhr
Hallo langsam bitte!! Zum kuckuck nochmal es läuft bereits alles über den Anwalt aber das Schreiben kam heute und unser Anwalt ist bis zum 23.08 im Urlaub!! Ich wollte nur um eure Meinung bitten und fragen was denn überhaupt "Auf Sicht fahren" heißt...
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 12:47 Uhr
Warum fragst Du das hier, wenn Euer Anwalt Euch schon bestätigt hat, dass Ihr völlig richtig gehandelt habt, wenn Ihr einen Brems- bzw. Anhalteweg von über 500 m habt?
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 10:11 Uhr
Das heißt, dass man nicht schneller fahren soll, als man gucken (und reagieren) kann.
Wenn ihr aufgrund des Warnblinklichtes von 120 km/h abgebremst habt, warum mußte Deine Mann dann direkt vor dem Gegenstand nochmals auf 90 km/h abbremsen?
Bei unklarer Situation UND Warnblinklicht war Eure Geschwindigkeit mit Sicherheit zu hoch und nicht angemessen.
Gruß,
W
Beitrag von sweetelchen - 10.08.11 - 12:03 Uhr
Als wir den Warnblinker gesehen haben waren wir noch ca. 500m vor dem Unfallort. Also wir schon da langasamer geworden. Ungefähr 100m davor haben wir erkannt das es ein LKW war und dann auf 90 km/h und sofort als wir gesehen haben das die ganze Autobahn voll mit Autoteilen war hat mein Mann extrem abgebremst. Also die Geschwindigkeit war nicht unangemessen. Auch laut Anwalt.
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 12:43 Uhr
Wenn Euer Anwalt sagt, man kann trotz Dunkelheit und warnblinkendem stehenden Fahrzeug auf der rechten Fahrspur mit 90 in die herumliegenden Teile brettern, ist doch alles gut.
Beitrag von miau2 - 10.08.11 - 10:39 Uhr
Hi,
ich habe vor vielen Jahren in der Fahrschule gelernt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der Sichtweite auch zum Stehen kommen kann. Eigentlich ja auch eine ganz logische Sache, an die sich aber - gerade im Dunkeln - kaum einer hält.
Bei Euch war das ganz eindeutig nicht so. Und daher will die Versicherung des anderen Euch eine Mitschuld geben.
Klingt für mich logisch. Da ihr das natürlich so nicht wollt - gebt den Brief an den Anwalt und guckt, was rauskommt. Ob die zugewiesene Teilschuld in der Höhe gerechtfertigt ist oder nicht - keine Ahnung.
Und in Zukunft kann man sich vor derartigem schützen, indem man eben nur so fährt, dass man auch noch Anhalten kann. Beim nächsten Mal ist es vielleicht keine Stoßstange, sondern einer der verunglückten Autofahrer.
Viele Grüße
Miau2
