Hallo hab mal ne Frage die mir unter den Nägeln brennt .
Ich habe die Tage hier gelesen das man in der Elternzeit ,Kündigungsschutz hat.
Ich habe bis 31.10. Elternzeit und arbeite ab 15.8. wieder in Teilzeit.
Nun habe ich die Überlegung die Elternzeit auf die knapp 3 J insgesamt zu verlängern um den Kündigungsschutz zu haben.
Kann ich das im Nachinein noch ändern ,oder verlängern.
Wollte ja gerade beim zuständigen Amt anrufen aber haben heute zu 
Falls es wichtig ist,habe keinen genauen Chef der das so genau sah mit der Elterzeit. Brauchte nicht formelles machen nur,rechtzeitig Bescheid geben wenn ich wieder komme 
L.G Tina
Verlängerung der Elternzeit
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Beitrag von mtinaaa - 10.08.11 - 10:10 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.11 - 10:17 Uhr
Hast Du für 1 oder 2 Jahre Elternzeit angemeldet?
Beitrag von mtinaaa - 10.08.11 - 10:22 Uhr
2 J
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 11:50 Uhr
Das ist uninteressant. WIchtiger ist dann eher, wie lange ist die erste Anmeldung her ;)
Beitrag von puenktchen78 - 10.08.11 - 10:17 Uhr
Hallo,
die Elternzeit kannst Du ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, wenn Du zu Beginn 2 Jahre eingereicht hast.
Dann reicht es mind. 7 Wochen vor Ende den AG über Deinen Wunsch zu informieren, das 3. Jahr dranzuhängen.
Hast Du am Anfang jedoch nur 1 Jahr Elternzeit beantragt, muß Dein AG
Deinem Wunsch zustimmen. Er kann dies jedoch auch ablehnen.
Gruß
Mel
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 11:51 Uhr
Das ist nur z.T. richtig. Das 3. Jahr kannn sie immer ohne Zustimmung des AG innerhalb der 3 Jahre nehmen, müsste dann aber zwischendurch evtl. "normal" arbeiten.
Beitrag von mtinaaa - 10.08.11 - 10:25 Uhr
Also ich habe die knapp 2 J beantragt weil 2 J sind es ja nicht ganz.
Mein Chef weiß nur das ich wieder komme,aber nicht noch in der Elterzeit bin.
Also muss ich ihn dann nochmal unterrichten das ich also bis Okt 2012 in EZ bin.
Muss ich das dann auch noch beantragen ,also das 3J ?
Beitrag von mtinaaa - 10.08.11 - 10:39 Uhr
Mein Arbeitgeber weiß nicht wie lange ich genommen habe,er wollte nur rechtzeitig wieder Bescheid wissen wann ich wieder komme
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 10:51 Uhr
Ja, das 3. Jahr kannst du ohne das der AG dies ablehnen kann vom 2. Geburtstag bis zum 3. Geburtstag (bzw. einen Tag davor) nehmen und musst dies nur spätestens 7 Wochen vorher anmelden.
Also bei dir bis 12.September!
Beitrag von mtinaaa - 10.08.11 - 11:08 Uhr
Aha 
euch ganz lieb 

Beitrag von mtinaaa - 10.08.11 - 12:10 Uhr
Eine Frage habe ich noch ?
. Wenn ich dem Chef das schriftlich mitteile,wie am besten ?
Denn man weiß ja nie genau wie es kommt und ich habe nichts in der Hand.
Wir sind nur eine kleine Firma und den Personal , Buchhaltung e.c macht er alleine.
