Hallo,
ist zwar noch etwas hin, aber da ich im Okt. alles weitere entscheiden müsste hier meine Frage:
Mein Sohn wird im Januar 2013 dann 3 Jahre alt und wir haben schon gesagt bekommen, dass er evtl. erst im September 2013 einen Kindergartenplatz bekommen könnte.
Momentan geht er in die Krippe, die ihn aber nur bis Januar 2013 nehmen darf. D.h. schlimmstenfalls müssten wir die Zeit von Februar 2013 - September 2013 überbrücken und dafür könnte ich ggfs. entweder das 3. Jahr Elternzeit gebrauchen oder (falls das möglich wäre) Sonderurlaub einreichen.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bin gerade am überlegen ob ich das 3. Jahr verlängern sollte oder bereits nach den 2 Jahren die Elternzeit beenden sollte um das 3. Jahr für später aufzuheben.
Momentan arbeite ich während der Elternzeit Teilzeit.
Nach den 3 Jahren möchte ich nicht wieder ganztags arbeiten (es sei denn es passiert etwas unvorhergesehenes wie Krankheit oder Unfall meines Mannes, Arbeitslosigkeit meines Mannes usw.).
Da ich im öffentl. Dienst beschäftigt bin (TvÖD), habe ich gehört, dass es dort eine Art Sonderbeurlaubung gibt.
Stimmt das? Und falls ja: muss der Arbeitgeber dem Sonderurlaub-Wunsch zustimmen oder ist das Ermessenssache?
Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Beurlaubung im öffentl. Dienst (TVÖD) möglich? Oder 3. Jahr Elternzeit
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Beitrag von 10petra - 10.08.11 - 21:39 Uhr
Beitrag von diana1101 - 10.08.11 - 21:51 Uhr
Hi,
leider kann ich dir nicht helfen, obwohl ich auch im TVÖD arbeite..
Aber warum bekommt ihr erst im September 2013 einen Kitaplatz?
Er hat doch ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz ab Januar 2013..
MfG Diana
Beitrag von helly1 - 10.08.11 - 21:53 Uhr
Hallo,
ja, es stimmt, im öff. Dienst kann man Sonderurlaub beantragen, z.B. für die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren, sofern man angestellt und nicht verbeamtet ist.
Ob dein AG dem zustimmt musst du abklären.
LG helly
Beitrag von susannea - 10.08.11 - 22:40 Uhr
Du hast ab dem 3. Geburtstag einen Rechtsanspruch und den ewürde ich durchsetzen. Meist reicht die Klageandrohung.
Beitrag von 10petra - 11.08.11 - 10:23 Uhr
Das hat mir die Leiterin der Krippe auch empfohlen, bei allen Kindergärten nachzuhaken und Druck zu machen, dass wir einen Platz brauchen.
Das Problem ist nur, dass es dann sein kann, dass wir einen Kiga-Platz bis 12 Uhr oder 14 Uhr bekommen, ich aber einen Platz bis 16 Uhr oder 17 Uhr benötige...
