Haftbefehl

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Beitrag von wiigeil - 11.08.11 - 15:12 Uhr

Hallo ihr lieben. Ich habe eine Frage. Wie kommt ein Haftbefehl in die Schufa?
Danke wiigeil

Beitrag von bettibox - 11.08.11 - 15:18 Uhr

Wie meinst Du das? Bei Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann der Gläubiger Haftbefehl erlassen und der wird natürlich in die Schufa eingetragen.

Beitrag von risala - 11.08.11 - 15:19 Uhr

Hi,

z.B. wenn jemand zur Abgabe der EV aufgefordert wird und nicht erscheint, sich nicht meldet - und auch nicht bezahlt.

Gruß
Kim

Beitrag von wiigeil - 11.08.11 - 15:28 Uhr

Was ist bitte ein EV?
Ich hab noch nie gehört das ein Haftbefehl in der Schufa stehen kann. Was bedeutet das, wird sie jetzt verhaftet ?
VG Wiigeil

Beitrag von jogiyoda - 11.08.11 - 15:37 Uhr

Sie hat 2 Möglichkeiten: entweder sie dackelt zum Gerichtsvollzieher und legt eine wahrheitsgemäße Eidesstattliche Versicherung ab oder sie wird durch die beauftragten Vollstreckungsbeamten (Polizei) abgeholt und eingelocht.

Beitrag von wiigeil - 11.08.11 - 15:46 Uhr

Sie hat leider keine Ahnung wo dieser Hafltbefehl herkommt ( Zuviel schulden). Wie bekommt sie das heraus. Danke dir vg wiigeil

Beitrag von jogiyoda - 11.08.11 - 15:48 Uhr

das sagt ihr der Gerichtsvollzieher. Die Frau ist ja völlig nicht von dieser Welt.

Beitrag von wiigeil - 11.08.11 - 15:52 Uhr

ich weiss nicht mehr wie ich ihr helfen kann, hab für sie jetzt nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung gemacht. Also soll sie sich jetzt beim Gericht melden?vg wiigeil

Beitrag von jogiyoda - 11.08.11 - 15:58 Uhr

NICHT beim GERICHT! beim GERICHTSVOLLZIEHER und zwar bei dem der sie angeschrieben hat!

Beitrag von wiigeil - 11.08.11 - 16:00 Uhr

Sie wurde von keinem Gerichtsvollzieher angeschrieben.!!
Also wo soll sie sich denn hinwenden: Danke

Beitrag von jogiyoda - 11.08.11 - 16:09 Uhr

sie lügt denn es gibt keinen offenen Aushang von Haftbefehlen

Die idiotin sollte mal die Post der letzten 2 Jahre öffnen

Beitrag von sissy1981 - 11.08.11 - 16:32 Uhr

Dann wendet sie sich ganz simpel an den Gerichtsvollzieher ihres Gebietes, den erfährt sie über das Amtsgericht ihres Gebietes.

Beitrag von werner1 - 11.08.11 - 16:42 Uhr

#Also wo soll sie sich denn hinwenden:#

Am einfachsten wäre es, wenn sie sich am Flufhafen ein Ticket kauft, das erfährt sie dann gleich.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von risala - 11.08.11 - 16:58 Uhr

Hi,

wie hat sie denn von dem Haftbefehl erfahren, wenn angeblich kein Schreiben vom Gerichtsvollzieher kam? Stand die Polizei vor der Tür?

Sie soll einfach beim Amtsgericht anrufen, nach dem für Ihren Ort zuständigen Gerichtsvollzieher fragen und diesen SOFORT kontaktieren. Nächste Woche reicht da nicht! Der Gerichtsvollzieher sagt ihr dann schon, worum es geht und was sie machen muss.

ABER: So dumm wie sich Deine Bekannte stellt kann man nicht sein! Da müssen mehr als 3 Briefe gekommen sein - dazu Benachrichtigungen, dass der GV sie nicht erreicht hat, etc.

Gruß
Kim

Beitrag von wiigeil - 12.08.11 - 07:36 Uhr

wie schon geschrieben sie hat wohl den überblick verloren. Ich bekomm auch nicht mehr aus ihr heraus . HAbe ihr aber für nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung gemacht. vg

Beitrag von stier84 - 11.08.11 - 16:49 Uhr

Sie wird keine Insolvenz machen können wenn sie noch nicht mal weiss, wo sie überall Schulden hat.

Beitrag von tigaluna - 11.08.11 - 17:32 Uhr

Das einfachste und sinnvollste ist, das sie zum Amtsgericht geht und dort in die Abteilung Zwangsvollstreckung. Dort gibt sie ihre Eidesstattliche Versicherung ab. Dieser wird dann im Computersystem vermerkt und damit weis jeder Gerichtsvollzieher von der EV. Zusätzlich kann sie dort auch gleich nach der Gerichtsvollzieherverteilerstelle fragen und den für ihr Gebiet zuständigen Gerichtsvollzieher herausfinden, damit sie diesem dann von der Abgabe der EV berichten kann. Die Eintragung des Haftbefehl in der Schufa ist legitim und wird erst nach 3 Jahren gelöscht. Sollte sie die Forderungen vollständig beglichen haben, so kann sie die Löschung bei der Schufa beantragen.

Beitrag von nick71 - 11.08.11 - 20:53 Uhr

"Die weitreichenden Folgen der Verweigerung oder Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist vielen Schuldnern nicht bewusst – es erfolgt ein Haftbefehl, der für 3 Jahre erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Warum die eidesstattliche Versicherung?

Nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen haben Gläubiger ein Interesse daran, dass der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung (EV),früher Offenbarungseid genannt, abgibt.

Die eidesstattliche Versicherung zielt darauf ab, die Vermögenssituation des Schuldners umfassend offen zu legen. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt oft im unmittelbaren Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung.

Will der Schuldner die EV nicht zu Hause abgeben, so wird zum Termin geladen. Verpasst der Schuldner zweimal diesen Termin, oder weigert er sich die EV abzugeben, so kann ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen werden. Dieser Haftbefehl wird in das Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen."

Quelle: http://www.insolvenz-ratgeber.de/extra/wie-gelangt-ein-haftbefehl-in-die-schufa-auskunft/

Beitrag von wiigeil - 12.08.11 - 07:40 Uhr

Das ist doch mal ne Antwort. Danke dir. Sie weiss jetzt woher der HAftbefehl kommt und versucht das zu regeln. VG und danke wiigeil