Hallo,
ich hab da so im Hinterkopf, dass man als Bundesbeamter in den ersten zwei oder drei Jahren der Doppelten Haushaltsführung auch noch mal so etwas wie (ich weiß nicht genau wie das heißt) Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann. Also nur innerhalb der ersten zwei oder drei Jahre eben mehr von der Steuer absetzen kann.
kann mir da mal jmd. von euch auf die Sprünge helfen, was das ist?
Davon abgezogen wird dann das Trennungsgeld.
Und wie ist das dann, wenn man innerhalb dieser Zeit Dienstreisen hat? Werden dann die o.g. Verpflegungsmehraufwendungen damit verrechnet / gekürtzt?
Ich steh im Moment da etwas auf dem Schlauch und im Internet konnte ich nichts passendes finden. leider.
vG
ficus
Öffentlicher Dienst (Bundesbeamte) Doppelte Haushaltsführung
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Beitrag von ficus - 11.08.11 - 21:54 Uhr
Beitrag von anne221b - 11.08.11 - 22:45 Uhr
Verpflegungsmehraufwendungen können bei Dienstreisen angesetzt werde:
bis 8 Std - 6 €
bis 14 Std.-12 €
bis 24 Std.-24 € glaube ich.
Grundsätzlich erhälst Du als Beamter auf Antrag bei Dienstreisen REisekosten erstattet (auch die Tagessätze).
Bei doppelter Haushaltsführung gelten soweit ich weiß bei der Steuer die ersten 3 Monate, so war es damals bei mir. Dabei kannst Du die Fahrtkosten (hin und rück) addieren * 0,30 cent + Verpflegungsmehraufwendungen abzüglich erhaltener Trennungskostenerstattung ( nach Vergleichrechnung, meist die Tagessätze)
Gruß,
Anne
Beitrag von ficus - 11.08.11 - 22:55 Uhr
Hallo,
danke für deine Antwort.
Das alles kenne ich schon.
Kann es sein, dass bei einer Abordnung in den ersten 2 - 3 Jahren noch was zu beachten ist? Da soll dann irgendwas wegfallen, nach 2 -3 Jahren.
vG
ficus
Beitrag von anne221b - 11.08.11 - 23:33 Uhr
Also soweit ich weiß, wird der Fiskus bei einer Abordnung nach 3 Monaten nur noch die einfache Wegstrecke als Fahrtkosten erstatten. Gilt dann quasi als dauerhafte Arbeitsstätte. So war es bei mir damals in der Ausbildung als Anwärterin.
Eine Abordnung für 2--3 Jahr ist ungewöhnlich lang.
