Hallo,
was genau bedeutet es, wenn man z.B. bei Schadensersatzansprüchen mit seinem gesamten Privatvermögen haftet? Werden dann sämtliche Konten leergeräumt und dann ist es gut oder muss man dann sein Leben lang die Forderungen abbezahlen?
Danke!
Haftung mit Privatvermögen - was genau heißt das?
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Beitrag von schlaflosinsachsen - 12.08.11 - 10:11 Uhr
Beitrag von grafzahl - 12.08.11 - 10:21 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__197.html
Also nicht lebenslang. Nur 30 Jahre.
Vielleicht doch besser das Geld für die Haftpflichtversicherung investieren.
Beitrag von kati543 - 12.08.11 - 10:23 Uhr
Du zahlst solange, bis die Schulden weg sind oder eben du Von den Schulden befreit wurdest durch eine PI.
Beitrag von schlaflosinsachsen - 12.08.11 - 10:27 Uhr
Das bedeutet also, wenn z.B. jemand 10.000 euro Schadensersatzanspruch hat, ich aber nur 5.000 habe, muss ich den rest abstottern?
Und weiß jemand, wieviel unangetastet bleiben würde?
Ich schwanke, ob ich mir eine Berufshaftpflich zulegen sollte, da ich Freiberufler bin. Aber das Risiko ist sehr gering, und die Versicherung würde ca. 300 Euro im Jahr kosten...
Beitrag von kathi.net - 12.08.11 - 10:31 Uhr
Und du bist dir sicher, dass das Risiko gering ist? Ich glaube, du sparst da vielleicht am falschen Ende.
Beitrag von schlaflosinsachsen - 12.08.11 - 10:39 Uhr
Das Ding ist, ist mache das schon seit 11 Jahren nebenberuflich ohne Berufshaftpflicht. Jetzt mach ich es hauptberuflich und bin drauf gestoßen, dass man es eigentlich haben sollte. Ich arbeite als freie Journalistin für lokale Zeitungen und sämtliche meiner befragten freien Kollegen haben das nicht...
Beitrag von kathi.net - 12.08.11 - 10:42 Uhr
Na dann hoff ich mal, dass sich keiner von dir auf den Schlips getreten fühlt.
Beitrag von schlaflosinsachsen - 12.08.11 - 10:44 Uhr
wie meinst du das?
Beitrag von grafzahl - 12.08.11 - 10:47 Uhr
Wenn du neben mir stehst und einen stechenden Geruch wahrnimmst und anschließend einen Artikel verfasst, demzufolge ich Fußgeruch hätte, würde ich dich vielleicht verklagen, weil du nicht bemerkt hattest, dass da noch jemand neben mir steht, dessen Füße es waren. Und meine Frau hat sich wegen deines bösen Artikels von mir scheiden lassen.
Beitrag von schlaflosinsachsen - 12.08.11 - 10:51 Uhr
Nettes Beispiel!
Klassisch wäre, wenn mir ein Zahlendreher passiert und einem Unternehmen dadurch wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Beitrag von kathi.net - 12.08.11 - 10:53 Uhr
Zum Beispiel.... also weißt du doch, worum es geht
Beitrag von windsbraut69 - 12.08.11 - 20:34 Uhr
Wenn das Risiko realistisch besteht, solltest Du über eine Haftpflichtversicherung nicht lange nachdenken.
Du hast nicht im Ernst angenommen, dass Dein aktuelles Kontoguthaben alles ist, womit Du haftest?
Gruß,
W
Beitrag von grafzahl - 12.08.11 - 10:29 Uhr
Also ich als Geschädigter würde mich bedanken, wenn sich der Schädiger durch eine PI vom Schadenersatz befreien könnte.
PI bei Schadenersatz ist Unsinn.
Beitrag von parzifal - 12.08.11 - 10:38 Uhr
Darf ich fragen wie Du auf diese Lösung kommst?
Warum sollte z.B. unterschieden werden zwischen Forderungen aus einem Darlehen was man nicht zurückzahlen kann und einem Schaden den man nicht bezahlen kann?
PI geht nur nicht bei vorsätzlich angerichteten Schäden.
Beitrag von grafzahl - 12.08.11 - 10:44 Uhr
Habe ich auch gerade recherchiert.
Du hast Recht.
Und bei vorsätzlich angerichteten Schäden hilft auch die Haftpflichtversicherung nicht.
Da drücke ich mal die Daumen, dass derjenige, der mich aus Unachtsamkeit in den Rollstuhl bringt, eine Haftpflichtversicherung hat.
Beitrag von parzifal - 12.08.11 - 12:57 Uhr
"Da drücke ich mal die Daumen, dass derjenige, der mich aus Unachtsamkeit in den Rollstuhl bringt, eine Haftpflichtversicherung hat. "
Das ist tatsächlich ein Problem.
Man kann sich aber mittlerweile gegen dieses Risiko (Schädiger aus unerlaubter Handlung kann nicht leisten und hat keine Haftpflicht). Dies geht aber erst ab einer größeren Schadensausfallsumme (geschätzt EUR 2.500,--).
Beitrag von parzifal - 12.08.11 - 12:58 Uhr
Nachtrag:
Auch dies funktioniert aber selbstverständlich nur bei fahrlässig angerichteten Schäden.
Beitrag von ..leopoldina.. - 12.08.11 - 11:33 Uhr
Du solltest evtl. über eine Änderung deiner gewählten Gesellschaftsform nachdenken. Es gibt Gesellschaftsformen, die nur mit dem Vermögen der Gesellschaft bzw. Einlage haften.
LG
Beitrag von schlaflosinsachsen - 12.08.11 - 11:35 Uhr
Im Moment bin ich nur Einzelunternehmer. Danke für den Hinweis, da werde ich mich mal schlau machen!
