Hallo,
ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen. Ganz kurz zu der Situation.
Ich hatte mich sehr jung selbständig gemacht und das Ganz lief nicht so gut. Auf jeden Fall habe ich von meiner damaligen Bank eine Kündigung meines Existenzgründerkredites bekommen. Nachdem ich die Summe nicht sofort ausbezahlen konnte musste ich in die private Insolvenz. (Mir wurde damals erklärt, dass es zu wenig Gläubiger sind - deswegen eine PRIVATE Insolvenz).
Nun ist die Insolvenz endlich vorbei!!!
Jetzt geht es um die Gerichtskosten. Ich möchte eben diesen Prozesskostenhilfe Antrag stellen. Da ich 3fache Mutter bin habe ich noch nicht wieder angefangen zu arbeiten. Konto habe ich dann damals gekündigt. D. h. ich habe kein Konto, ich habe nur Vollmacht auf das Konto meines Mannes.
Muss ich jetzt ein Schreiben beifügen und erwähnen, dass ich kein Konto besitze. Oder die Kontoauszüge der letzten 3 Monate von meinem Mann beifügen?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße
Shira21
Frage zu Antrag auf Prozesskostenhilfe
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Beitrag von shira21 - 12.08.11 - 13:14 Uhr
Beitrag von steferl1979 - 12.08.11 - 15:50 Uhr
Hallo,
Antrag auf Prozesskostenhilfe kann man eigentlich nur im laufenden Verfahren stellen.
Viele Grüße
Steffi
Beitrag von shira21 - 14.08.11 - 22:28 Uhr
Das Formular für die PKH Antrag habe ich direkt vom Gericht jetzt zugeschickt bekommen. Hat damals auch die Schuldnerberatung gesagt, dass das nach der Wohlverhaltensperiode so laufen wird.
Also irgendwie bin ich ehrlich.... dass ist irgendwie alles kompliziert ;)
Hauptsache bald vorbei..
Dank Dir :)
