Hallo,
eine Freundin hat vor ein paar Tagen einen Kinderwagen gekauft in einem kleinen, jedoch etwas "heruntergekommenen" Fachgeschäft (kenne den Laden und finde ihn nicht sehr seriös).
Der Verkäufer bot nen Sonderpreis und meinte, es wären Lufträder. Er wollte nur Barzahlung, und meinte, Kartenzahlung sei bei Sonderangeboten nicht möglich.
Nun stellte sie fest, dass die Räder aus Plastik sind und der Wagen im Internet 100 € weniger kostet.
Einen Umtausch ließ der Verkäufer nicht zu, es sei ihr Pech wenn sie die Räder nicht genau geprüft hätte.
Sie hat sich beim Verbraucherschutz erkundigt, die meinten, man könne nix machen, da das Ding (noch) nicht kaputt ist und dann Umtausch Kulanz ist.
Aber kann man nix machen, weil der Verkäufer gelogen hat bei den Reifen? Das ist doch Täuschung. Wie sieht es rechtlich aus, hat der Käufer die Pflicht, die Angaben genau zu prüfen? Gibts da was im BGB?
Danke vielmals 
LG
Yanis
Täuschung des Verkäufers?!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von yanis82 - 12.08.11 - 20:40 Uhr
Beitrag von kati543 - 12.08.11 - 20:49 Uhr
War denn deine Freundin allein mit dem Verkäufer beim Kauf? Ich würde ihn ansonsten ganz höflich um einen Umtausch auf Kulanz bitten. Ansonsten würde ich es durchklingen lassen, dass ich DIESES Geschäft leider nicht weiterempfehlen könnte. (Und wie weit du dann gehst, ist deine Sache - bzw. die, deines Anwalts, den du dir dann hoffentlich zur Rückendeckung holst.)
Beitrag von yanis82 - 12.08.11 - 20:52 Uhr
Huhu,
ihr Freund war dabei und die Frau des Verkäufers.
All das hat sie ihm schon gesagt, außer das mit dem Anwalt. Das juckt den NULL.
Ich war nicht dabei, kenne aber den Laden und den Inhaber, und der hat halt nix zu verlieren.
Habe ihr auch geraten, mit Anwalt zu drohen.
LG
Yanis
Beitrag von arkti - 12.08.11 - 20:57 Uhr
Im Internet ist vieles billiger und die Reifen hätte sie doch sofort vernünftig anschauen können
Beitrag von kerstini - 12.08.11 - 21:01 Uhr
Hmmm... schwierige Sache!
Ich persönlich würde auch eher sagen Pech gehabt! Ob es Lufträder sind erkennt meiner Meinung auch ein Laie und dass er im I-Net 100€ günstiger ist ist nunmal Pech!
LG
Kerstin mit Ida im Arm
und Madita, Leo &
im
Beitrag von silbermond65 - 12.08.11 - 21:05 Uhr
Aber kann man nix machen, weil der Verkäufer gelogen hat bei den Reifen? Das ist doch Täuschung.
Sie war doch selbst im Laden.Warum hat sie sich das Ding nicht richtig angeschaut?
Macht man doch normalerweise so oder nicht?
Und der Unterschied von Luft- zu Plastikrädern ist doch wohl nicht zu übersehen finde ich.
Bevor ich was größeres kaufe ,schaue ich übrigens immer im Internet nach Preisen.
Beitrag von yanis82 - 12.08.11 - 21:50 Uhr
Dankeschön 
Zu den Reifen kann ich nix sagen, kenn mich mit Kinderwagen mal so gar nicht aus.
Ich denke nur, es gibt auch weniger offensichtliche Täuschungen (zB wenn ich jemandem einen Unfallwagen verkaufe, den Unfall aber verleugne, oder wenn ich ne Aldi-Uhr als Rolex verkaufe). Das wäre für mich Betrug:
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt (...)" § 263 STGB
Ist das hier auch der Fall, weil die "falschen Tatsachen" so gesehen offensichtlich waren?
Beitrag von shampoo - 12.08.11 - 22:08 Uhr
wenn es offensichtlich war, dann ist der käufer einfach nur dämlich.
Beitrag von carrie23 - 14.08.11 - 08:51 Uhr
Der Unterschied ist dass ich einem Wagen einen Unfall, wenn er gut wieder hergerichtet wurde, nicht ansehe Plastik von Lufträder kann man aber unterscheiden wenn man nicht blind ist.
Beitrag von windsbraut69 - 14.08.11 - 12:50 Uhr
Wenn Deine Freundin nicht in der Lage war, Plastikräder zu erkennen, dann hat sich der VK vielleicht auch einfach nur getäuscht?
Beitrag von lichtenstein - 13.08.11 - 08:39 Uhr
Vergiss es. Das geht wirklich nur über Kulanz des Verkäufers. Der Käufer hatte ausreichend Gelegenheit, die Ware vor dem Kauf anzuschauen und zu prüfen. Wenn er dann dem Kaufvertrag zustimmt, ist die Sache gegessen.
Als Händler bekomme ich übrigens bei dem Satz "aber im Internet..." auch ganz taube Ohren, und kann leider nichts mehr verstehen.
Da stellt sich nämlich schnell der Verdacht ein, dass der Verkäufer garnicht "Luftreifen" sagte, sondern der Käufer die Ware nur loswerden möchte, weil er sie woanders viiiiieeeel billiger gesehen hat.
Gruß
Lichtenstein
Beitrag von lena1309 - 13.08.11 - 10:02 Uhr
Guten Morgen,
ich wundere mich gerade ziemlich darüber, warum du hier noch unbedingt Rat holen willst, von meistens juristischen Laien, wenn du oder deine Freundin bereits vom Verbraucherschutz beraten wurdet. Da sitzen doch die Experten für euer Problem.
Gut, euch gefällt die Auskunft vielleicht nicht, aber ich verstehe nicht warum man dann hier noch weiter nachhört und eventuell irgendetwas mit einem Anwalt regeln will.
Und wenn deine Freundin eben nicht genau hinsieht, ist das ihr Problem.
Gekauft wie gesehen, würde ich sagen.
LG
M.
Beitrag von yanis82 - 13.08.11 - 17:37 Uhr
Hi,
auch hier nochmal...ich war nicht dabei, und habe weder Mann noch Kinder noch Ahnung von Luft- oder Plastikrädern. Es handelt sich hier also nicht um mich.
Das mit dem Internet finde ich auch "Pech", bzw mangelnde Information.
Aber dass der FACHverkäufer an eine werdende Mama (es ist ihr 1. Kind und auch sie hat keinerlei Ahnung) etwas unter "Vorspiegelung falscher Tatsachen" verkauft, finde ich juristisch bedenklich. Ich bin zwar "nur" Beamtin, hatte aber auch in meinem FH-Studium solche Fälle behandelt, bin mir aber einfach nicht mehr sicher, wie das hier aussieht mit dem Rückgaberecht. Ja, sicher, hätte sie es genauer prüfen müssen...da gebe ich euch recht. Trotzdem darf er keine Plastikräder als Lufträder verkaufen, um nichts anderes ging es mir.
LG
Yanis
Beitrag von nick71 - 13.08.11 - 19:48 Uhr
"Aber dass der FACHverkäufer an eine werdende Mama (es ist ihr 1. Kind und auch sie hat keinerlei Ahnung) etwas unter "Vorspiegelung falscher Tatsachen" verkauft, finde ich juristisch bedenklich. Ich bin zwar "nur" Beamtin, hatte aber auch in meinem FH-Studium solche Fälle behandelt, bin mir aber einfach nicht mehr sicher, wie das hier aussieht mit dem Rückgaberecht."
Wenn der Verkäufer sich weigert, die Ware zurückzunehmen, bleibt deiner Freundin eh nur der Klageweg. Sie sollte seine Zusicherung bzgl. der Lufträder in dem Fall allerdings beweisen können...und das dürfte ohne einen Zeugen schwierig werden. Der VK wird im Streitfall vermutlich behaupten, das nicht gesagt zu haben...somit stünde Aussage gegen Aussage.
Beitrag von lena1309 - 13.08.11 - 21:50 Uhr
Meine Kritik bezog sich darauf, dass ihr bereits eine fundierte Einschätzung der Verbraucherzentrale habt.
Warum fragt ihr da nach, wenn ihr/sie doch nicht darauf hört?
Was willst du lesen?
Das Schwein, verklagt ihn und hängt ihn gleich höher?
Und ich hatte bei meinem ersten KIWA auch keine Ahnung, aber Plastik von Gummi zu unterscheiden ist mir auch ohne entsprechende Vorbildung möglich gewesen.
Augen auf und auch mal anfassen, sag ich da nur.
Beitrag von yanis82 - 14.08.11 - 00:41 Uhr
Lach...bin die letzte, die hier eine Atr Lynchjustiz fordert, sondern eine juristisch korrekte Einschätzung, ob man Rückgaberecht hat, wenn der Verkäufer was Falsches erzählt.
Der Wagen wird natürlich behalten, ich selbst hätte auch keinen Nerv, für nen dämlichen Kinderwagen nen Anwalt einzuschalten, und die beiden werden wohl nach dieser Enttäuschung auch nix weiter veranlasse, außer diesen Laden meiden.
Daher frage ich hier, was ich möchte, in einem Forum kannst du wohl kaum Kritik an jemandem üben, der etwas fragt. Aber danke für den Tipp, das nächste Mal wende ich mich an die "Show der Rechtsirrtümer" 

Beitrag von vwpassat - 13.08.11 - 12:03 Uhr
Sag mal, wie b..d ist Deine "Freundin" denn?
Wenn der VK keine Ahnung hat, muss man das halt selbst überprüfen.
Und dass der Kiwa im Internet billiger ist, so ist das Leben. Da wird man auch nicht beraten.
