Elternunterhalt

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Beitrag von sweet-mami81 - 12.08.11 - 20:59 Uhr

hallo,
ich wollte mal fragen ob sich jemand mit elternunterhalt auskennt. leider habe ich heute einen brief erhalten das ich unterhalt an meine vater zahlen soll der jetzt in einem altenheim lebt. ich soll all meine einkünfte nachweisen sogar die von meinem mann, denn in besimmten fällen ist es seit 2004 so das auch das schwiegerkind zur unterhaltsleistung verpflichet ist. kann mir da jemand sagen wo die grenze des eigenbehaltes liegt. bin verheiratet und habe ein kind von drei jahren! danke für eure antworten!

Beitrag von manavgat - 12.08.11 - 21:16 Uhr

Totaler Blödsinn.

Wenn Du eigenes Einkommen hast, dann muss Dein Mann keine Auskünfte erteilen.

Die versuchen es halt.

Mein Rat: zu einer versierten Anwältin und beraten lassen. Wenn dann später der Bescheid mit einer Aufforderung zur Zahlung kommt, dann auch von der Anwältin überprüfen lassen.

Die besch.... die Sozialämter, weil kein Geld in der Kasse ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von wasteline - 12.08.11 - 21:21 Uhr

Meine Freundin war in der gleichen Situation.
Sie ist nicht berufstätig und musste nichts zahlen. Das Einkommen ihres Mannes war nicht relevant.

Beitrag von comapo - 14.08.11 - 10:48 Uhr

Hallo,

das worauf die hinauswollen ist, dass Du wenn Du bspw. Hausfrau bist, einen Taschengeldanspruch gegen Deinen Mann haben könntest. Mal angenommen, Dein Mann würde im Jahr ne Million verdienen, dann müsste er Dir 5% TG zahlen, also bspw. 50.000 im Jahr und dann wärst Du leistungsfähig für Deinen Vater.

**back to reality**

Manavgat hat Recht, Du brauchst einen Anwalt.

Trotzdem vorab: Dein Kind und Dein Ehemann würden in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten vorgehen, wobei Dein Mann vermutlich wohl rausfällt wegen eigenem Verdienst. Der Selbstbehalt gegenüber Deinem Vater liegt bei 1.400 Euro. Von allem was darüber verbleibt, müssen 50% für den Unterhalt eingesetzt werden.

Beispiel: Du verdienst bereinigt 2.000 netto. Davon ab geht der Unterhaltsanspruch Deines Kindes, das sind 257 Euro. Es verbleiben also 1.747 Euro. Das sind 347 Euro über dem SB gegenüber Deinem Vater, davon die Hälfte wären 173,50 Euro Unterhalt für Papa.

Viel Erfolg.

LG

Beitrag von sweet-mami81 - 15.08.11 - 13:03 Uhr

Ich bedanke mich für eure antworten hab mir schon weitergeholfen
Danke