Hallo!
Eine Bekannte arbeitet auf 400 Euro Basis als Putzfrau in einem Altenheim. Nun ist sie schwanger. Hat sie nach der Erziehungszeit Recht auf den Arbeitsplatz?
Danke!
Recht?
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Beitrag von bettem - 13.08.11 - 18:53 Uhr
Beitrag von seikon - 13.08.11 - 19:45 Uhr
Theoretisch ja. Denn auch ein Mini Jobber hat die gleichen Rechte am Arbeitsplatz wie ein sozialversicherungspflichtig Angestellter.
Aber man muss schon sagen, dass die Behörde bei der Kündigung einer 400 Euro Kraft doch eher zustimmt als bei einem "normalen" Job.
Beitrag von bruchetta - 13.08.11 - 20:14 Uhr
Ja, hat sie!!
Beitrag von brummeli67 - 13.08.11 - 20:45 Uhr
Also unsere Reinigungskraft im Kindergarten hat nach ihrem Erziehungsurlaub ihre Stelle wieder bekommen.
Du darfst als Teilzeitkraft nicht schlechter gestellt werden als andere. Und ne 400 Euro Stelle ist für mich nichts anderes als Teilzeit.
Beitrag von manavgat - 13.08.11 - 22:12 Uhr
Ja, auch auf Mutterschaftsgeld.
Die Rechte der Minijobber sind absolut gleich mit denen der Angestellten.
Gruß
Manavgat
Beitrag von bettem - 14.08.11 - 01:14 Uhr
Danke an alle!
