Kann man auch mehr zahlen?

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Beitrag von sky-diver - 14.08.11 - 00:14 Uhr

Guten Abend,

eine seltsame Frage vielleicht, aber ich kenne mich in dem Metier (noch) nicht gut aus.
Meine Frau und ich leben getrennt und werden uns scheiden lassen.

Meine Frage: kann ich auch mehr als den errechneten Unterhalt zahlen und wo wird so etwas schriftlich festgehalten?

Freu mich über Infos, danke.
Gruß Nick

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 14.08.11 - 00:54 Uhr

Nein, natürlich kannst Du nicht mehr zahlen.

Da hat das Jugendamt ein besonderes Auge drauf und wird dich recht schnell verdonnern, die zusätzlichen Zahlungen einzustellen samt Zinsforderungen.


Im äußersten Fall wird es zu Kontopfändungen bei deiner Ex kommen und wenn Du Dich weigerst, das Geld anzunehmen wird es gespendet.



Beitrag von sky-diver - 14.08.11 - 01:15 Uhr

Wirklich witzig.

Ich möchte wissen, ob und wenn ja wo ich den konkreten Betrag den ich zahlen möchte festhalten kann.
Wo wird die Summe aufgeführt und kann ich sie beliebig hoch ansetzen?
In diesem Land ist alles möglich.

Herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort.

Nick

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 14.08.11 - 01:47 Uhr

Natürlich könnt ihr die Summe bei einem Notar festsetzen lassen. Aber warum solltest Du das tun?

Dann hat sie einen Titel den sie zur not gerichtlich durchsetzen kann.


Wenn Du aber mit ihr vereinbarst, dass Du jetzt mehr zahlst, kannst Du später, wenn sich die Situation eventuell ändert immer noch zurück auf den Betrag der DT gehen.

ich finde deine Frage wirklich seltsam und Du hast sie absolut naiv ausgedrückt, da muss man sich über Antworten nicht wundern.
Wir sind hier ja keine Auskunftei!
Ein bisschen gesunder Menschenverstand tut auch getrennten Vätern gut.

Beitrag von sky-diver - 14.08.11 - 09:23 Uhr

Nein, das hier ist keine Auskunftei aber ein Forum indem genau solche Fragen gestellt werden können...kommt doch fast aufs selbe raus.
Gruß Nick

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 15.08.11 - 11:26 Uhr

Dann kann man auch durchaus mal Danke sagen oder zumindest irgendeine sachliche Reaktion auf die erhaltene Infos zeigen.

Beitrag von lenesiegel - 18.08.11 - 16:15 Uhr

... genauso sachlich wie die gegebene Information selbst ?!?

Ich find die Reaktion angemessen :-p

Beitrag von sky-diver - 14.08.11 - 01:14 Uhr

Sehr witzig.

Ich möchte wissen, ob und wenn ja wo ich den konkreten Betrag den ich zahlen möchte festhalten kann.
Wo wird die Summe aufgeführt und kann ich sie beliebig hoch ansetzen?
In diesem Land ist alles möglich.

Herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort.

Nick

Beitrag von parzifal - 14.08.11 - 06:11 Uhr

Wozu willst Du eine freiwillige Zahlung "schriftlich" festhalten?

Oder willst Du festhalten, dass der Zusatzbeitrag eine freiwillige Leistung ist auf die es keinen Rechtsanspruch gibt?

Ich persönlich würde die Zahlungen mit zwei Überweisungen/Daueraufträgen leisten.

Einmal nur die Pflichtzahlung und auf jede freiwillige Zahlung jeweils "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" im Verwendungsgrund angeben.

Klingt zwar blöd. Sicher ist aber sicher (falls sich in ferner Zukunft etwas ändern sollte). Schaden kann es jedenfalls nicht.

Gruß
parzifal

Beitrag von sky-diver - 14.08.11 - 09:21 Uhr

Ich möchte dass meine Tochter gut versorgt ist und dass meine Ex weiß womit sie rechnen und planen kann.

Weil jeder im Leben ein bisschen Planungssicherheit braucht, oder?

Gruß Nick

Beitrag von parzifal - 14.08.11 - 10:12 Uhr

Du möchtest die erhöhte Zahlung also nicht freiwillig bis auf Widderuf zahlen sondern rechtlich verpflichtend ohner Widerrufsmöglichkeit?

Nur damit Deine Exfrau fest planen können?

Solltest Du nicht über Widerrufsmöglichkeiten nachdenKen (Jobverlust, weniger Einkommen, Frau verdient auf einmal sehr viel Geld oder findet einen Partner mit solchem etc.)

Falls dies alles keine Rolle spielt dann mache eine notarielle Verpflichtung nach der Du Ohne wenn und aber zu zahlen hast.

Klug nenne ich allerdings etwas anderes.

Eine freiwillige Zahlung sollte man regelmäßig nie zu einer zwangsweisen machen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Gruß
parzifal

Beitrag von sky-diver - 14.08.11 - 12:14 Uhr

Also: ich habe einen Fond für meine Tochter bei ihrer Geburt angelegt, er wirft monatlich eine gewisse Summe ab und ich möchte, dass diese Summe meiner Tochter bzw. meiner Ex zur Gestaltung des Lebens meiner Tochter zur Verfügung steht. Desweiteren möchte ich, dass klar ist, dass dieser Fond und seine Gewinne meiner Tochter auch nach einem etwaigen Auszug nach Erreichen der Volljährigeit zur Verfügung stehen.
Das ist alles.
Gruß Nick

Beitrag von karna.dalilah - 14.08.11 - 09:52 Uhr

Überweise doch den normalen Unterhalt auf das Konto deiner Frau und den freiwilligen Betrag auf ein Sparkonto/Buch eures Kindes.
Das hätte den Vorteil das das Geld nicht so im monatlichen Haushaltsbuget untergeht und wirklich eine Rücklage für preisintensivere Anschaffungen usw entstehen.
Schriftlich hast du ja dann deinen Kontoauszug oder ggf den Einzahlungsbeleg.
Was genau willst du schriftlich festhalten?

Beitrag von manavgat - 14.08.11 - 12:27 Uhr

Hälst Du Mütter per se für geistig minderbemittelt?

Da ist jetzt wohl mal ein KV, der sich Gedanken macht und was ist? Es wird unterstellt die KM verjubele das Geld. Kotz!

Im übrigen reicht der Unterhalt der DT nie und nimmer, wenn man seinem Kind etwas bieten will, was über ALG2 hinausgeht.

Allerdings würde ich auch nur notariell festlegen, was ich mir ganz sicher leisten kann und den Rest als freiwillige Leistung deklarieren.

Gruß

Manavgat

Beitrag von karna.dalilah - 14.08.11 - 12:54 Uhr

so ein Quark!
Ich unterstelle hier niemanden etwas sondern habe aus eigener Erfahrung geschrieben.
Gelder die wir zusätzlich bekommen und auf unserem normalen Konto landen gehen im normalen Haushaltsetat unter.
Gelder die wir auf Sparkonten/Bücher tun bleiben da auch länger unangetastet und werden für größere Ausgaben (Wintergardarobe ect ausgegeben - bei unsgeht das locker um einige 100 Euro)
Bei der vorgeschlagenen Trennung hat er ja seine Nachweise über geleistete Zahlungen und freiwillige Leistung.
Das Geld ist doch für die Mutter frei zugänglich und somit auch für die Mutter planbar.
Wie weit der Mindestunterhalt reicht weiss ich selber.
Ich kenne die Ausgaben für ein Kind beginnen wir mal mit den Kosten während des Schuljahres, gehen weiter zur Bekleidung, zu Kost und Logie, Geburtstag &Co, Urlaub oder gar gesellschaftliche Aktionen, nicht zu vergessen sind ärztl. Zuzahlungen usw.
Mit dem Mindestunterhalt sind wir schon beim begleichen der Wohn und Nebenkosten fast am Ende, nehmen wir die Buskosten dazu sind wir am Ende.
Also bitte lass die Unterstellungen bitte !

Karna
Ps Wie es die beiden halten ist ja letzlich ihre Sache, mein Beitrag war nur ein Vorschlag!

Beitrag von janine0605 - 17.08.11 - 08:49 Uhr

Hallo,

also ein Mann der freiwillig mehr Zahlt ist doch mal was ....:-),meinem Ex Mann muss man jeden Monat darauf Aufmerksam machen das er wenigstens den Unterhalt für den kleinen bezahlt .

Lg

Janine