Hallo,
also ich bin Schwanger. Mein ET Ist der 16.02.2012. In Mutterschutz gehe ich ab 05.01.2012 und erläuft bis Ende März. Ich weiß, dass Mutterschutz als Beschäftigungzeit zählt und ich somit für diese Zeit (also von Januar bis März 2012) einen Urlaubsanspruch habe (wären 8 oder 9 Tage).
Zusammengefasst: Für das Jahr 2012 stehen mir 8-9 Tage Urlaub zu.
Da mein Vertrag aber befristet ist und ich nicht vor Ablauf meiner Befristung wieder arbeiten gehen werde (Elternzeit, in der ich logischer Weise keinen Urlaubsanspruch habe), frage ich mich, wass aus meinen Urlaubsanspruch wird?
Wäre es wohl möglich, dass ich den Urlaub ins Vorjahr ziehe, also 2011? Weil ich ja sonst keine Möglichkeit habe jemals meinen mir zustehenden Urlaub zu nehmen. Was meint ihr?
Oder weiß jemand genau wie das ist und kann das rechtlich begründen?
Ich danke schonmal allen, die versuchen mir zu helfen.
LG Nadine
Urlaubsanspruch und Mutterschutz
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Beitrag von liebhabhase - 14.08.11 - 16:52 Uhr
Beitrag von susannea - 14.08.11 - 17:07 Uhr
Rechtlich hast du keinen Anspruch den Urlaub vorzuziehen. Der Urlaub ist nach Beschäftigungsende dann auszuzahlen.
Beitrag von kati543 - 14.08.11 - 23:05 Uhr
Rede einfach mit deinem Chef. Du hast nur einen Anspruch auf den Urlaub in dem Jahr, wo er anfällt ( bzw. danach ) aber nicht davor. Falls dein Chef dir deinenUrlaubstage dir nicht geben kann, muss er sie dir auszahlen.
