Berechnungsgrundlage Landeserz.geld...brauche Hilfe

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Beitrag von novembersonne2010 - 14.08.11 - 22:18 Uhr

Hallo
am der Hotline der LB Bank wurde mir gesagt, dass NUR das Einkommen meines Mannes vor dem Geburtsjahr der Tochter massgeblich ist. Nun habe ich den Antrag ausgefüllt und ich meine die wollen auch wissen was ich 2009 verdient habe. Wie sieht das jetzt aus?

lg

Beitrag von delfinchen - 15.08.11 - 07:41 Uhr

" Bemessungsgrundlage für die Berechnung ist das (Netto)Erwerbseinkommen der berechtigten Person in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes (im Falle des Mutterschutzes zwölf Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist)." (Bayern)

Das hab ich dazu gefunden.
Könnte aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

LG,
delfinchen

Beitrag von cooky2007 - 15.08.11 - 10:30 Uhr

Welches Bundesland???