Kündigungszeit?

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Beitrag von denise1984 - 15.08.11 - 12:28 Uhr

Wer kann helfen?
Wenn man 10 Jahre in einer Firma ist wielange muss man dort noch bleiben wenn man einen neuen Job hat ? Im Vertrag steht leider nix

Danke und LG Denise

Beitrag von kathi.net - 15.08.11 - 12:36 Uhr

Dann werden wohl die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten (vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats).

LG Kathi

Beitrag von denise1984 - 15.08.11 - 13:17 Uhr

Ich danke dir
hmmm okay und was heißt das ganz genau? Wenn man am Mittwoch einen neuen Vertrag unterschreibt zur zeit noch Urlaub bis zum 26.8 hat ?

Beitrag von kathi.net - 15.08.11 - 13:24 Uhr

Das heißt du kannst frühestens zum 15.09. kündigen da du die 4-Wochen-Frist zum Monatsende ja nicht mehr einhalten kannst.
Ob du jetzt Urlaub hast oder nicht, hat mit den Fristen erstmal nichts zu tun. Und wann du einen neuen Vertrag unterschreibst, ist auch nicht relevant. Wichtig ist, wann der Arbeitsbeginn beim neuen AG wäre.

Beitrag von denise1984 - 15.08.11 - 13:47 Uhr

Ich danke dir #liebdrueck also nochmal für mich #schein
also ab den 16.9 dürfte man in der neuen Firma anfangen?

Beitrag von kathi.net - 15.08.11 - 13:51 Uhr

Ja, wenn die Kündigung bis zum 18.08. deinem jetzigen AG zugegangen ist. Wichtig ist hier der Zugang - also entweder persönlich und den Erhalt bestätigen lassen oder per Boten (der über den Inhalt informiert ist) bzw. Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Beitrag von francaice - 15.08.11 - 14:57 Uhr

Hallo Denise,

die Kündigungsfristen regelt, sofern es nicht anders im Arbeitsvertrag steht, das BGB. Hier ist der §622 für dich relevant. Hier steht nun:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.


Somit bist du auf der ganz sicheren Seite.

Viele liebe Grüße
Francaice