Hallo ihr lieben,
ab montag beginn ich meine neue arbeit und bin momentan noch in einem 1€ job gefesselt... hab alles dem Jobcenter mitgeteilt und auch eine Veränderungsmitteilung eingereicht...
Nun verlangt aber zusätzlich noch der träger des 1€ jobs eine kopie des arbeitsvertrages um mich "angeblich" abzumelden (ich vermute eher anderes)...diesbezüglich weiß ich aber nicht ob dies rechtens ist, weil ich ja auch eine verschwiegenheit über meinen Arbeitsvertrag habe und ich mich ordnungsgemäß im amt abgemeldet habe...
falls sich jemand damit auskennt, der soll sich bitte melden, ist dringend...
DANKE und LG Tigerin24
Arbeitsvertrag und 1€ job
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Beitrag von tigerin24 - 15.08.11 - 12:29 Uhr
Beitrag von demy - 15.08.11 - 13:25 Uhr
Hallo,
was geht den Träger des 1€ Jobs deinen Arbeitsvertrag an?
Richtig, gar nichts, also weist du dieses Ansinnen schlicht und ergreifend mit einem freundlichen "gibts nicht" zurück und gut.
Gruß
Demy
Beitrag von francaice - 15.08.11 - 14:54 Uhr
Liebe Tigerin,
das Jobcenter benötigt deinen Arbeitsvertrag damit diese den 1 € Job korrekt abwickeln kann.
Die 1€ Jobs sind staatlich gefördert. Der entsprechende Antragsteller (meist sind dies die Diakonie oder ähnliche Einrichtungen) betreuuen die 1€ Jobler. Diese bekommen für diese Betreuung einen Betrag X hierfür.
Bei einer Kopie des AV´s musst du dir also keine Sorgen machen. Aber vielleicht fragst du einfach mal bei deiner Sachbearbeiterin nach, wieso sie die Kopie benötigt, falls du dir unsicher sein solltest.
Herzliche Grüße
Francaice
Beitrag von tigerin24 - 15.08.11 - 15:28 Uhr
also die Kopie liegt dem Amt vor, hab in der Einrichtung auch bescheid gesagt, das ich alles mit dem Amt geklärt habe. und diese besteht immer noch auf diesen Vertrag. ich habe aber durch den Vertrag auch eine gewisse Verschwiegenheit unterschrieben, daher bin ich echt unsicher. und beim Amt nachfragen hab ich schon, da bekommt man von jedem eine andere Antwort...naja mal sehen was ich nun mache
Beitrag von francaice - 15.08.11 - 17:15 Uhr
Liebe Tigerin,
oh dann kann ich natürlich deine Verunsicherung nachvollziehen. Aber wenn die Agentur deinen Vertrag in Kopie vorliegen hat, sollte eigentlich alles damit geklärt sein.
Eine Lösung wäre auch, das ganze schriftlich Niederzulegen (dass du die Kopie schon ordnungsgemäß vorgelegt hast und diese auch in der Akte liegen muss) um dir später keinen Vorwurf oder sogar Strick draus drehen zu können.
Ansonsten freue ich mich für dich, dass du einen neuen Job hast und drücke dir die Daumen, dass du nun aus dem Amts-Strudel raus kommst 
Herzlichst
Francaice
Beitrag von demy - 15.08.11 - 18:33 Uhr
Hallo,
oben habe ich doch schon alles beantwortet?
Was interessiert dich denn was die Dame will?
Sag einfach, es gibt den Vertrag nicht.
Was glaubst du denn was für Konsequenzen es haben kann, wenn du der Stelle, wo du die 1€ Maßnahme gemacht hast, den Vertrag nicht gibst?
Es hat keine!
Sag ihr, alles ist mit der Arge geklärt und der Vertrag geht sie nix an, fertig.
Nichtmal der Arge hätte ich den Vertrag gezeigt, bzw. kopieren lassen.
Es reicht der Arge mitzuteilen, dass man ab Termin ... eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und gut.
Dann fällt man einfach aus dem Leistungsbezug und fertig.
Wie dich die 1€ Stelle abmeldet oder "abschließt" würde mich gar nicht interessieren.
Du hast denen mitgeteilt dass du dann und dann in Beschäftigung bist, das ist ausreichend!
Gruß
Demy
Beitrag von schnubbel-mutti - 15.08.11 - 16:54 Uhr
Hallo also ich arbeite in einer verwaltung für 1€ stellen und ich kann dir sagen das wir auch für die korreckte abwicklung diesen vertrag sehen müssen um sicher zu gehen das du auch wirklich einen Job hast und wir dich ordnungsgemäß abmelden können bei deinem Arbeitsvermittler des Jobcenters.
Also ich würde den Vertrag mitnehmen denen zeigen aber eine kopie ist bei uns hier zumindestens nicht zwingend erforderlich wir müssen nur den vertrag sehen um gewisse dinge in die Abschlussakte einzutragen
LG
Beitrag von tigerin24 - 15.08.11 - 17:48 Uhr
danke für deine Antwort, sehr aufschlussreich... mal schauen wie ich es mache... theoretisch ist ja alles in der arge vorhanden und ich brauche denn ja den Vertrag nur zeigen...weil gewisse Dinge fallen nun mal in die verschwiegenheitsklausel...
Beitrag von lockenlilly - 15.08.11 - 21:51 Uhr
hast du dazu auch eine rechtliche Grundlage?
Ich bin auch der Meinung, das ein Arbeitsvertrag dem EEj-Träger nix zu interessieren hat.
Man meldet sich ab und gut ist.
Beitrag von manavgat - 16.08.11 - 22:31 Uhr
Nö. Machste nicht.
Gruß
Manavgat
