Mein Problem kennt bestimmt jede Mutter und euch: Meine Mädels sind jetzt 2 und 3,5 Jahre alt und gehen in den Kindergarten bis 12:30. Unsere finanzielle Situation erfordert schnellstens eine Einkommenserhöhung. Ich bin aber eigentlich noch bis 2013 in EZ. Nun ist unsere Überlegung, dass ich mich kündigen lasse, um mich dann arbeitslos zu melden. In TZ hier was zu finden habe ich nach langer Suche aufgegeben
Mein AG hat tolle Jobs für mich, aber in VZ. Könnte ja auch eine Tagesmutter mit einbeziehen, aber die kostet ja auch wieder, aber dann könnte ich VZ arbeiten und Geld verdieden. Aber ehrlich gesagt, gefällt mir die arbeitslos-Variante am Besten...ist auch nur begrenzt, solange, bis die Kinder einen Ganztagesplatz haben.
Wie habt ihr das geregelt? Meine Bauchentscheidung fällt jeden Tag anders aus... Aber wir brauchen dringend das Geld...
Tagesmutter und VZ arbeiten oder doch lieber arbeitslos
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Beitrag von expi81 - 15.08.11 - 21:37 Uhr
Beitrag von diana1101 - 15.08.11 - 21:43 Uhr
Hi,
wenn du noch bis 2013 Elternzeit hast, dann nutze sie doch..
Du kannst auch bei einem anderen AG bis zu 30 Stunden /Woche arbeiten, brauchst dazu allerdings die Einwilligung des AG`s.
Wenn du dann immer noch nichts bekommst, kannst du dich immer noch kündigen lassen.. allerdings, wie willst du dies anstellen?
Man steht in der Elternzeit unter besonderem Kündigunsschutz.. dein AG muss dann schon gravierende Gründe haben.. so einfach kann er dich nicht kündigen.
MfG Diana
Beitrag von erdbeerschnee - 15.08.11 - 21:43 Uhr
Hallo,
du könntest in Elternzeit Teilzeit woanders arbeiten... verbieten darf das dein Arbeitgeber nur, wenn er dir auch einen TZ Job anbieten kann und das tut er nicht.
Von daher... bleib in deinem Arbeitsverhältnis, such dir eine TZ Stelle und warte bis du einen Ganztagsplatz bekommst!
Wenn du in Elternzeit nur auf 400 euro Basis arbeitest, bist du sogar noch weiterhin beitragsfrei versichert !!!
Arbeitslos melden und dann warten ist doch mehr als dämlich !!!
Erdbeerschnee
Beitrag von schaju77 - 15.08.11 - 21:46 Uhr
Hallo,
du hast nur Anspruch auf ALG1 wenn du dem Amt voll und ganz zur Verfügung stehst. Das wird aber kaum möglich sein, da deine Kinder keine vollständige Betreuung haben. Also wirst du auch kein ALG bekommen
Also nehm dir ne Tagesmutter und geh VZ arbeiten. Andere müssen das auch.
VG
Beitrag von susannea - 15.08.11 - 21:50 Uhr
Wie kommst du denn auf den Mist?
Su musst für die Stunden, die du arbeiten willst (müssen mindestens 15 sein in der Woche) eine Betreeung haben und damit bekomsmt du auch ALGI!
Die Betreuung für die Zeit hat sie ja. Also hat sie sogar in Elternzeit, wenn der Ag ihr keine TZ-Stelle anbieten kann Anspruch auf ALGI!
Beitrag von schaju77 - 15.08.11 - 21:57 Uhr
Das ist ja richtig. Wenn ich sie aber richtig verstanden habe, brauchen sie das Geld. Und wenn sie aber nur für 15h zur Verfügung steht, bekommt sie dementsprechend nur anteiliges ALG. Wenn sie also nicht voll zur Verfügung steht (was sie ja nicht kann), bekommt sie auch nicht volles Geld.
Oder sie gibt an, sie steht voll zur Verfügung, bekommt das volle Geld und dreht aber zu hause Däumchen.
Beitrag von susannea - 15.08.11 - 22:45 Uhr
Dies alles hast du aber nciht geschrieben, ganz im Gegenteil, du hast behauptet sie hat nur Anspruch auf ALGI, wenn sie dem Amt voll und ganz zur Verfügung steht. Und dies ist und belibt einfach falsch!
Beitrag von schaju77 - 15.08.11 - 23:05 Uhr
Da hast du recht, ich habe mich falsch ausgedrückt. Sicher hat sie Anspruch, aber bei 15h wird es nicht viel sein. Es sei den, sie hat vorher so viel verdient, daß es selbst bei 15h verdammt hoch ist. Es liest sich eher für mich so, sie will das volle Geld in Anspruch nehmen (weil sie es ja brauchen), aber das Kind in der zeit betreuen bis sie einen Ganztagsplatz hat.
VG
Beitrag von susannea - 15.08.11 - 23:17 Uhr
Wieviel sie in den letzten Jahren verdient hat ist eigneltich relativ uninteressant. Interessant ist nur, was der übliche Verdienst in ihrem Beruf ist, denn es muss ja fiktiv berechnet werden bei Kindern mit 2 und 3,5 Jahren!
Beitrag von schaju77 - 15.08.11 - 23:22 Uhr
Sie wird das schon machen. Und für mich ist das Thema jetzt beendet.
VG
Beitrag von dore1977 - 15.08.11 - 21:48 Uhr
Hallo,
sag mal ist das eine Fang Frage oder steh ich auf dem Schlauch ???
Wen ihr Geld braucht solltest Du arbeiten gehen woher soll sonst das Geld kommen ?
Arbeitslosengeld bekommst Du doch nur 1? Jahr und dann musst Du nachweisen das Du eine Betreuung für Deine Kinder hast und soweit ich weis bekommt man doch auch "nur" 60? % vom letzten Gehalt.
In sofern wo ist da der Vorteil ? Wieso ist das eine Option für Dich ? Tut mir Leid ich kann Deinen Gedankengang wirklich nicht folgen.
Du schreibst doch selbst das Dein Arbeitgeber tolle Jobs für Dich hat. In sofern wo ist das Problem. Ganztagsplatz im Kindergarten buchen und/oder eine Tagesmutter mit ins Boot holen und schon kann es losgehen.
Weist Du eigentlich wie viele Leute sich nach so einer Möglichkeit die Finger lecken würden ????
LG dore
Beitrag von silbermond65 - 15.08.11 - 21:50 Uhr
Was bringt dir deine "Arbeitslos-Variante" ?
Geld gibts dann nur ,wenn du auch vermittelbar bist.
Such dir eine Tagesmutter und frag beim JA nach einem Kostenzuschuß dafür.
Beitrag von susannea - 15.08.11 - 21:52 Uhr
Wenn dein AG dir keinen TZ-Job in Elternziet anbieten kann (was er ab einer bestimmtenBetriebsgröße gar nicht so einfach ablehnen kann), hast du auch Anspruch auf ALGI. Also auf keine Fall kündigen!
Beitrag von francaice - 16.08.11 - 05:01 Uhr
Liebe Expi,
ich kann deine Situation nachvollziehen, möchte jedoch ein paar Einwände hier geben:
- wenn du selbst kündigst, kannst du eine drei-Monatige Sperre von der Agentur bekommen, zudem du im Moment keine wirkliche Begründung vorlegen kannst, außer Geld von der Agentur zu wollen, und das ist nie ein guter Grund!
- wenn du dir eine geringfügige Beschäftigung bis 400 EUR suchst, habt ihr eine schöne Summe zusätzlich jeden Monat, diese ist Beitragsfrei (für den Arbeitnehmer) und du bist weiterhin bei deinem Mann Familienversichert
- für deinen Lebenslauf ist es sicherlich besser, keinen "Knick" mit einer Arbeitslosigkeit zu haben
- Arbeitslos sollte nie eine Option sein, sondern nur ein vorübergehender Zustand, der so schnell wie möglich abgeschafft werden soll
Wenn du deinem alten AG erklärst, dass deine Kinder im Vordergrund stehen und du deshalb bis 2013 noch in EZ bleiben möchtest, aber nebenher TZ arbeiten, wird er sicherlich dafür Verständnis haben. Wieso sollte er auch dagegen stimmen, wenn du auf TZ bei einem anderen AG in der Zeit arbeitest. VZ geht nunmal nicht im Moment, Punkt.
Vielleicht findest du ja auch was für Abends oder am WE. Dann kann die Betreuung dein Mann übernehmen und ihr müsst kein zusätzliches Geld für eine entsprechende Betreuung ausgeben.
Ich hoffe, ich konnte deine Bauchentscheidung dir etwas leichter machen.
Viele Grüße
Francaice
Beitrag von susannea - 16.08.11 - 07:12 Uhr
wenn du selbst kündigst, kannst du eine drei-Monatige Sperre von der Agentur bekommen, zudem du im Moment keine wirkliche Begründung vorlegen kannst, außer Geld von der Agentur zu wollen, und das ist nie ein guter Grund!
UNd selbst die Begründung stimmt ja nciht, da sie ALGI ja auch ohne Kündigung bekommt.
Beitrag von manavgat - 16.08.11 - 22:28 Uhr
Das ist eine super Entscheidung.
Mach einen auf Arbeitslos und gewöhn Dich schon mal an das Nichtstun.
Gut möglich, dass Du nie wieder Fuß fasst.
Wie blöd können Frauen eigentlich sein?
Such Dir eine wirklich gute Tagesmutter und steig Vollzeit wieder ein.
Gruß
Manavgat
