Bekommt man ALG 1 bei Zwangsversteigerung????

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Beitrag von sarah240806 - 16.08.11 - 07:43 Uhr

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich arbeite seit fast zwei Jahren in einem Hotel als Zimmermädchen, allerdings erst seit Januar auf Steuerkarte (401 Euro Basis). So, eigentlich ist das Hotel immer voll, ich arbeite sehr viel....Jetzt habe ich zufällig erfahren, dass das Hotel im November zwangsversteigert wird #schwitz. Habe natürlich recherchiert und auch im Internet gefunden. Es ist also wirklich so. Was passiert, wenn sich kein Käufer findet oder wir nicht übernommen werden? Steht mir dann Arbeitslosengeld zu, obwohl ich noch nicht 12 Monate auf Steuerkarte gearbeitet habe??? Ich mache mir große Sorgen, da ich sonst die Krankenkasse selbst bezahlen muss, da ich mit meinem Partner nicht verheiratet bin (sind beide geschieden und wollen nicht mehr heiraten). Weiß jemand von euch bei so einem Fall Bescheid? Und warum sagt der Chef uns nicht bescheid über die kommende Zwangsversteigerung? Danke schon mal für eure Antworten. Bin gerade etwas deprimiert :-(.

Liebe Grüße von Sarah #winke

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 08:16 Uhr

HI,

ob du ALG I bekommst weiß ich nicht, aber wenn dein Partner nicht zu viel verdient hättest du Anspruch auf ALG II.

Warum suchst du nicht jetzt schon so schnell es geht einen neuen Job? So Nebenjobs gibt es doch recht oft. Vielleicht findest du dann was, bevor das Hotel versteigert wird und kannst kündigen.

Ich weiß ja nicht, wie alt deine Kinder sind, aber vielleicht kannst du da noch Elternzeit nehmen? Ich weiß allerdings nicht, wie das bei einer Versteigerung aussieht?

Viel Glück

Cunababy

Beitrag von windsbraut69 - 16.08.11 - 09:16 Uhr

"aber wenn dein Partner nicht zu viel verdient hättest du Anspruch auf ALG II. "

Wenn er zu wenig verdient.
Zuviel kann man doch nie verdienen, oder?

Gruß,

W

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 11:15 Uhr

Nein, wenn er NICHT zu VIEL verdient gibt es Unterstützung. Wenn er zu wenig verdient natürlicht auch. Sinngemäß bedeutet ja beides das gleich =)

Und natürlich, wenn er zu viel verdient, dann bekommt sie keine Unterstützung vom Staat, warum auch. =)

VG Cunababy

Beitrag von windsbraut69 - 16.08.11 - 11:25 Uhr

Neenee.
Wenn er Unterstützung vom Staat benötigt, verdient er zu wenig.
Ab wann verdient man Deiner Ansicht nach zuviel?

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 14:10 Uhr

Na ich habe doch nichts anderes gesagt =)

Ich habe es nur andersrum formuliert.

Wo die Verdienstobergrenze liegt um Unterstützung vom Staat zu bekommen kann ich dir leider nicht sagen, dass muss die TE dann direkt beim Amt erfragen bzw. alle Unterlagen einreichen. Da kenne ich mich nicht aus...

LG Cunababy

Beitrag von windsbraut69 - 16.08.11 - 15:07 Uhr

Es geht mir allein um die Formulierung "zuviel verdienen, um ALGII zu bekommen"...
Das ist bei Dir wohl Zufall gewesen aber leider steckt bei vielen heute eine bedenkliche Grundeinstellung hinter solchen Äußerungen...

LG

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 16:27 Uhr

Da kann ich dich beruhigen, damit war lediglich die Verdienstobergrenze gemeint, ab der ALG II bewilligt wird oder eben nicht. Also rein sachlich.
Diese ist ja je nach Familienstand (z.B. Kinder etc.) auch ganz unterschiedlich.
Ich z.B. weiß, dass ich mit ziemlicher Sicherheit nicht einen Cent sehen würde nach dem Jahr ALG I. Aber das ist auch gerecht. mein Mann verdient genug um zu überleben. Es wäre sicher kein Zuckerschlecken, aber es würde uns auch nicht umbringen. Aber es geht eben nicht jedem so gut und genau dafür ist das ALG II ja dann auch da.
Leute die sich dann allerdings für irgendeinen Job zu fein sind und dann lieber ALG II beziehen, damit habe ich persönlich dann schon ein Problem. Jeder sollte alles tun, um aus den Bezügen zu kommen. Für die Insolvenz einer Firma kann allerdings ein Angestellter in der Regel nichts.

Ich kenne die Persönlichen Umstände der TE in keinster Weise, also kann ich auch nicht sagen, ob ich es gerecht finden würde oder nicht, wenn Sie ALG II bekäme. Wobei das auch völlig egal wäre, da ich ja eh keine Entscheidungsgewalt hätte =) *schade eigentlich* =)

LG Cunababy

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 12:47 Uhr

Wir liegen da nicht so weit auseinander.
Ich bekomm nur ne Krise, wenn man aus den Beiträgen heraus lesen kann, dass die Leute sich ärgern, gut genug zu verdienen, um nicht auf Transferleistungen angewiesen zu sein.

LG

Beitrag von tanita08 - 16.08.11 - 08:33 Uhr

Hallo Sarah,

AlgI wirst Du wohl keines bekommen, da Du erst seit Januar diesen Jahres versicherungspflichtig beschäftigt bist.

Für den mgl. AlgI-Anspruch musst Du in den letzten 24 Monaten VOR der Antragstellung 12 Monate (bzw. 360 Tage) versicherungspflichtige Beschäftigung oder ggf. den Bezug einer anderen Versicherungsleistung nachweisen.

LG,
Tanita