Immobilienverkauf - mehrere Interessenten!

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Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 11:12 Uhr

Hallo ihr lieben,

wir verkaufen derzeit unsere Wohnung in einer sehr guten und gefragten Lage! Wir wollten die Kaufkraft der Interessenten nicht um eine Maklerprovision schwächen, zumal wir da auch selbst recht "versiert" sind und verkaufen aus diesem Grund von privat. Bisher hat es super geklappt, ich denke, das Angebot ist gut platziert (Internet und Zeitung) und der Preis ist auch ok, denke ich.

Wir haben den Preis überall als "Verhandlungsbasis" angeboten und geschrieben, dass die Nachfrage und die Angebote der Interessenten den endgültigen Kaufpreis festlegen werden, sprich, wer mehr zahlt bekommt die Wohnung.

Nun haben wir tatsächlich schon nach zwei Wochen mehrere Angebote bekommen, davon eins zum Preis der Verhandlungsbasis. Wir wollten weiter so vorgehen:

- Wir informieren die Unterlegenen (unter Nennung des Höchstgebotes?) und fragen ob sie auf dem Laufenden gehalten werden wollen, schließlich wäre das nicht der erste Verkauf, der noch direkt vor dem Notar scheitert.
- Wir fahren mit dem Höchstbietenden direkt in Richtung Verkauf fort, zweite Besichtigung, Suche eines Notartermins usw.
- Wir haben ihm gesagt, dass wir ihm die Wohnung zu diesem Preis reservieren, wenn nicht ein höheres Angebot kommt und er schien das absolut zu verstehen. Kommt also ein höheres Angebot (mind. 1% drüber haben wir uns gedacht), wendet sich das Blatt! Wir führen auch weiter Besichtigungen durch, informieren die Interessenten entsprechend, die auch die Unterlegenen.

Denkt ihr, das ist in Ordnung so? Sollten wir zumindest den Ablauf der Zeitungsanzeige noch abwarten (4 Wochen) oder gar die bei Immoscout (3 Monate)? Ich halte allerdings das direkte Fortschreiten in der Kaufabwicklung für fair, da er ja immerhin Verhandlungsbasis geboten hat. Für höhere Gebote bleiben wir aber offen, oder ist selbst das unseriös, obwohl wir den Preis ja eindeutig als Verhandlungsbasis und nicht als Kaufpreis ausgeschrieben hatten.

Wer kennt sich das aus?? Wer hat eine Meinung? Stimmt mein "Bauchgefühl", dass das so paßt?

Liebe Grüße
Elfchen

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 11:26 Uhr

Ich würde ihm die Wohnung verkaufen. Wenn Ihr allerdings einen Notartermin vereinbart habt, dann würde ich bei diesem Käufer bleiben und nicht den Termin absagen, wenn jemand mehr bietet. Ich glaube dann müsstet ihr auch die Kosten des Abgesagtn Termines tragen.

Solange kein Termin beim Notar besteht könnt ihr natürlich Pokern.

Ansonsten ist das Vorgehen ja ok. Wobei ich denke, dass ihr die Wohnung zu günstig angeboten habt. Ich würde nie eine Eigentumswohnung zum genannten Preis kaufen, außer eben ich erkenne, dass die Wohnung eigentlich viel mehr Wert wäre =). Wenn ich den Preis nicht drücken kann, dann hätte es sich erledigt. Wenn nun also die Leute ohne Murren bereit sind den Preis zu zahlen, dann habt ihr wohl zu niedrig angesetzt =)

Viel Glück und LG

Cunababy

PS: in welchem Raum verkauft ihr, so rein aus Neugierde =)

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 11:34 Uhr

Danke,

für Deine Antwort! Hmm, schwierige Frage, ob der Preis zu niedrig angesetzt war, wir hatten mehrere Makler hier, die die Immobilie anbieten wollten und unsere Verhandlungsbasis lag dann 10% ÜBER dem Schätzpreis-Schnitt!
Allerdings hatten die Makler wohl nicht mit der Entwicklung des Franken-Kurses gerechnet, jetzt sind angesichts der gestiegenen Kaufkraft ca. 2/3 der Interessenten Schweizer!
Ja, ich denke, sobald der Notartermin steht, sollten wir zumindest nicht weiter anbieten, nur nach Kontakt zu den anderen halten, falls der Käufer doch nicht unterschreibt.
Wir verkaufen eine Seesicht-Wohnung am Bodensee...

Liebe Grüße
Elfchen

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 11:38 Uhr

PS: Ich denke, der Höchstbietende hat den Preis geboten, weil wir ihn informiert haben, dass es schon weitere Angebote gibt...

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 13:55 Uhr

=)

Das ist natürlich auch zweifelsohne eine sehr attraktive Wohngegend =)

Da würde ich auch gerne hin, bin aber leider momentan örtlich hier gebunden =)

LG Cunababy

Beitrag von scullyagent01 - 16.08.11 - 11:33 Uhr

Ich finde euer Vorgehen ausgesprochen leichtfertig und riskant.

http://immobilien-ratgeber.blogspot.com/2008/12/welche-gefahren-und-fallen-lauern-beim.html

http://rheintal-immobilien.de/ratgeber-f%C3%BCr-privaten-immobilienverkauf/haftung-und-ausschluss/

Vor allem kann es sehr teuer für Euch enden.

Wenn Du deinen Käufern den Makler ersparen willst, kannst Du mit dem Makler eine Innenprovision vereinbaren - immernoch wenig Geld, im Gegensatz zu dem was du bei einer Rückabwicklung eines Kaufvertrages zahlen müßtest.

Scully

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 11:47 Uhr

Hallo,

den ersten Link kannte ich bereits! Wir verschweigen keinerlei Mängel, vom Bobbycar-Kratzer im Parkett bis zum klemmenden Rolladen im Wohnzimmer! Wenn wir absolut ehrlich sind, kann uns wohl keiner auch nur den kleinsten Täuschungsversuch nachweisen! Wir spielen in jeder Hinsicht mit offenen Karten, zeigen den Interessenten alles von der letzten Nebenkostenabrechnungen bis zur Teilungserklärung und dem Grundbuch-Auszug!
Keines unserer Fotos und keiner der Texte sind aufgehübscht, was uns wohl laut Aussagen der Besichtigenden von vielen Verkäufern, auch Maklern, unterscheidet!
Wir wollen fair bleiben, darum frage ihr hier nach anderen Meinungen!

Was soll denn Deiner Meinung dann noch gefährlich für uns sein? Weißt Du da mehr? Hast Du schlechte Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße
Elfchen

Beitrag von scullyagent01 - 16.08.11 - 12:15 Uhr

Natürlich, ihr haftet doch auch für Mängel, die Euch gar nicht bekannt sind - z. B. Baupfusch dessen Folgen erst nach Jahrzehnten zu Tage treten.

Ihr könntet dann,wenn es zum gau gekommen ist, Euren Schaden zivilrechtlich beim Veruracher einklagen....sofern es den noch gibt

Ich persönlich würde noch nicht einmal ein Auto von Privat kaufen, geschweige denn eine Wohnung.


Für mich ist das Sparen an der falschen Stelle

scully

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 13:35 Uhr

Wir haften nicht für uns nicht bekannte Mängel, wenn wir dies im Vertrag ausschließen! Ein Individualvertrag beim Privatverkauf ermöglicht den Ausschluss der Haftung bei Mängeln. Das ist sogar üblich bei Bestandsimmobilien. Wir haften nur bei arglistiger Täuschung!
Wir stehen in Kontakt mit einem uns gut befreundeten Notar, der uns hinsichtlich des Kaufvertrags berät.

Beitrag von scullyagent01 - 16.08.11 - 18:36 Uhr

Oh, ich dachte wirklich Du schriebst, das Du Ahnung hättest.

"Wir haften nicht für uns nicht bekannte Mängel, wenn wir dies im Vertrag ausschließen!"

Dieser Passus wäre dann nichtig, weil du diese Haftung vom Gesetzgeber her nicht ausschließen darfst . Was glaubst Du wofür Immobilienmakler eine teure Berufshaftpflicht brauchen, wenn eine einzige Klausel im Kaufvertrag genügen würde.

Ich weiß das Ausschlußklauseln zwar in vielen Verträgen drinsteht, aber diese auch von jedem Gericht im Streitfall kassiert wird.


Ich sag ja, leichtfertig bis fahrlässig

Scully

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 18:47 Uhr

Hast Du eine entsprechende Quelle? Wir lesen überall, dass wir als Privatperson die Haftung bei Mängeln sehr wohl ausschließen dürfen und haben nichts widersprüchliches irgendwo gelesen!

Direkter weiter bei Deinem Link zum Beispiel:
http://immobilien-ratgeber.blogspot.com/2008/11/welche-haftung-und-gewhrleistung-beim.html

"Was glaubst Du wofür Immobilienmakler eine teure Berufshaftpflicht brauchen, wenn eine einzige Klausel im Kaufvertrag genügen würde."

Als Unternehmer hat man diese Möglichkeit nicht!

Auf dem Rechnet meines Mannes (ist gerade nicht da) hatte ich einige Links zu den Entsprechenden Gesetzes-Artikeln gespeichert! Kann ich mal raussuchen, falls Du mir einen Link mit gegenteiliger Aussage geben kannst! Wüßte zu gern, wo das das Hintertürchen ist??

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 19:15 Uhr

Noch ein Zitat, nebst entsprechender Artikel:

"Der Verkäufer hat dem Käufer gemäß § 433 Abs. 1 S. 2 BGB das Grundstück frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Wann ein Sachmangel vorliegt, regelt § 434 BGB. Vereinfacht ausgedrückt, definiert die Vorschrift die Mangelhaftigkeit wie folgt: Ein Grundstück ist dann mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist das Grundstück frei von Sachmängeln, wenn das Grundstück sich für die nach dem Vertrag vereinbarte Verwendung eignet. Haben die Vertragsparteien sich auch auf eine bestimmte Verwendung nicht geeinigt, kommt es darauf an, ob sich das Grundstück für die gewöhnliche Verwendung eignet. Bei Kaufverträgen über Gebrauchtimmobilien spielt die Haftung des Verkäufers wegen Sachmängeln in der Regel keine Rolle, weil solche Immobilien fast ausnahmslos unter Ausschluss aller Rechte und Ansprüche des Käufers wegen sichtbarer und unsichtbarer Sachmängeln in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich bei der Besichtigung befunden haben. Allerdings kann sich ein Verkäufer auf einen solchen Ausschluss nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB). Das gilt aber dann nicht, wenn der Käufer den Mangel kennt (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB). Als Verkäufer eines Grundstücks sollten Sie daher den Käufer auf jeden Fall auf Mängel hinweisen, die Ihnen bekannt sind und die der Käufer nicht erkennen kann."

Quelle: http://www.notar-koenig.de/kaufenverkaufen.html

Beitrag von merle.bn - 16.08.11 - 21:45 Uhr

uiuiui, gefährliches Halbwissen.....



Bei Mängeln haftet grundsätzlich der Verkäufer und nicht der Makler! denn nur der Verkäufer ist Vertragspartner, der Makler vermittelt nur den Kaufvertrag.

Ganz üblich ist es, im Notarvertrag aufzunehmen, dass die Haftung für unbekannte Mängel ausgeschlossen ist. Auf jeden Fall ist ein solcher Haftungsausschluss nicht grundsätzlich unzulässig.

Wenn also italyelfchen mit offenen Karten spielt und nach bestem Wissen und Gewissen alle kleinen und großen Macken offenbart, dann hat sie eigentlich nicht viel zu befürchten.

Über eine eventuelle Haftung hilft aber keinesfalls ein Makler hinweg. Der schließt höchsten seine EIGENE Haftung, bspw. für falsche Angaben, die er SELBST macht, o.ä, aus.

Ich halte Makler auch für völlig überflüssig. Die kassieren einen Haufen Geld und können eigentlich nichts, was man nicht auch selbst könnte!

Viele Grüße,
Merle

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 21:57 Uhr

Danke,

das war auch mein Informationsstand! Ich dachte schon, ich habe das recherchieren verlernt...

Der einzige Grund, einen Makler einzuschalten, wäre für uns die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises zu ermitteln und da lagen die Makler, die wir hier hatten, weil sie unsere Immobilie gern angeboten hätten, mal mächtig daneben! Das von einer der Maklerinnen zur Ansicht erstellte Expose war wirklich schlecht, teils sogar falsch...
Nein, danke!
Ich zahle gern für Dienste, die es wirklich wert sind, aber diese habe ich leider bei keinem der Makler gefunden! Da mache ich es lieber selbst!

Liebe Grüße,
Elfchen

Beitrag von merle.bn - 16.08.11 - 22:08 Uhr

für so ein falsches Exposé muss der Makler ggfls. haften ;-)
Aber nicht für eure Mängel.

Hab auch nur schlechte Erfahrungen gemacht. Daher einmal eine Wohnung verkauft ohne Makler und eine gekauft, zum Glück auch ohne Makler. Hat immer geklappt. Und wenn man den Markt ein wenig beobachtet, kann man den Marktwert auch ganz gut einschätzen.

Ich finde euer Vorgehen außerdem durchaus legitim, k.A. was vwpassat zu moppern hat. Bevor es keinen Vertrag gibt, darf ein Käufer auch nicht darauf vertrauen, dass er die Wohnung bekommt. Und an wen ihr verkauft, bleibt letztlich eure Entscheidung. Man sollte sich seine Vertragspartner ohnehin sehr gut aussuchen. Durch das "Angebot" im Internet/Zeitung seid ihr jedenfalls nicht gebunden. Fände es allerdings auch "fair", an den Interessenten zu verkaufen, mit dem es schon einen Notartermin gibt.

Man, aber so eine Wohnung geht ja weg wie warme Semmeln :-)

Viele Grüße + viel Erfolg.

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 22:11 Uhr

DANKE für die netten Worte! Ja, wir werden die Wohnung zu diesem Preis reservieren, sobald wir eine gewisse Sicherheit haben, dass der Käufer es wirklich ernst meint, spätestens bei der Festlegung eines Notartermins!

Beitrag von bruchetta - 16.08.11 - 13:02 Uhr

Ihr lauft Gefahr, dass Euch der Interessent abspringt, wenn Ihr das so lange hinzieht.

Entweder er hat die Nase voll oder eine Alternative.

Ich würde zu dem Preis verkaufen und nicht noch auf 1% Steigerung warten.

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 13:49 Uhr

Hmm,

ich glaube, das hast Du falsch verstanden! Den Interessenten der die Verhandlungsbasis geboten hat halten wir in keinster Weise hin, sondern fahren ganz normal in der Kaufabwicklung fort! Er kommt aber ja noch mal wieder, zu einer zweiten Besichtigung usw. Wir haben also keinerlei Garantie, dass er bei seinem Angebot bleibt. Darum verfolgen wir auch die anderen Angebote weiter und sollte jemand ein höheres abgeben, müssen wir uns zusammensetzen. Als wir ihm gesagt haben, dass wir ihm die Wohnung reservieren, so lange kein höheres Angebot kommt, schien er sehr verständnisvoll, er wußte ja, dass wir den Preis als "Verhandlungsbasis" ausgeschrieben hatten!
Hmm, ist das ungewöhnlich? Ein wenig Zweifel habe ich schon, ich möchte ja fair bleiben, auf der anderen Seite wären wir ja blöd, wenn wir keine höheren Angebote verfolgen, solange wir nur anhand seines "Wortes" darauf vertrauen können, dass er die Immobilie tatsächlich kauft! Ist einmal ein Notartermin ausgemacht, gar ein Vertrag aufgesetzt, sieht das natürlich ganz anders aus! Aber er kann doch nicht erwarten, dass wir anhand eines mündlichen Angebotes, sofort alles fallen lassen! Das Angebot kam gestern, es geht in dem Tempo weiter, das er vorgibt! Da kann man doch nicht von "lange hinziehen reden" und wovon soll er die Nase voll haben? Also ich glaube, ich würde nicht erwarten, dass der Verkäufe die Immobilie sofort vom Markt nimmt, wenn ich die Verhandlungsbasis biete. Aber gut, sollte er so denken, warten wir auf den nächsten Interessenten! Wir haben für den Verkauf, der nun erst seit zwei Wochen läuft, 5-6 Monate Zeit (wir bauen) und könnten im absoluten Notfall doch vermieten...
Trotzdem: Schwierig, schwierig! Ich hoffe schon fast, dass garkein anderes Angebot mehr kommt, damit wir nicht in die Zwickmühle kommen! ;-)

Liebe Grüße
Elfchen

Beitrag von vwpassat - 16.08.11 - 13:56 Uhr


Ich finde Euer Vorgehen dreist und geldgierig.

Ich kaufe und verkaufe zwar "nur" Autos - das kann man auch nicht direkt mit Immobilien vergleichen, das Gefeilsche und Gezocke aber schon.

Und genau das hasse ich wie die Pest. Ich komme irgendwohin, will den vorher vereinbarten Preis zahlen und dann heißt es plötzlich "ja wir wollen noch abwarten, ob jemand mehr gibt".

Um Gotteswillen ja keinen Makler oder Händler mit beteiligen (der könnte ja reich davon werden), und wenn jemand zuschlagen will, den auch noch verprellen mit dem geldgeilen Rumgegeifer.

Beitrag von cunababy - 16.08.11 - 14:06 Uhr

Naja, ich glaube du hast den Text nicht richtig gelesen.

Sie haben ganz klar gemacht, dass der höchstbietende den Zuschlag erhält.

Wenn Sie mit dem nun einen Notartermin vereinbart, dann steht der Preis, dann bleibt sie mit den übrigen Verkäufern in Kontakt, falls der potentielle Käuft doch noch abspringt.

Letzendlich ist das wie eine versteigerung und sie sagt ja offen, wie der Preis ist.

Und warum sollte sie einen Makler, der Geld kostet einbinden, wenn Sie es alleine hin bekommen? Ist doch für den Käufer nur gut...

VG Cunababy, die Froh wäre, wenn Sie keinen Makler beim Kauf bezahlen müsste =)

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 21:59 Uhr

Danke!!

"Und warum sollte sie einen Makler, der Geld kostet einbinden, wenn Sie es alleine hin bekommen? Ist doch für den Käufer nur gut..."

Genau! Ich fand mein Exposé und meinen Internetauftritt wirklich besser als das, was uns die Makler, die wir hier hatten, angeboten haben! Ich zahle gern für Dienste, die es wert sind, aber keiner hat uns etwas geboten, was wir nicht selbst auch können! Sogar die Kaufpreisvorschläge lagen weit unter dem, was wir jetzt an Angeboten haben!

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 15:56 Uhr

Uhiuhiuhi,

da ist aber eine sehr krasse Meinung und Deine Wortwahl ist übertrieben! Wir haben niemals gesagt, dass es einen festen Kaufpreis gibt und diesen dann verändert und auch waren wir nicht ab, nachdem jemand die Verhandlungsbasis geboten hat! Wir haben also immer mit offenen Karten gespielt! Wir haben auch nicht gesagt, wir warten trotz des Gebotes ab, ob noch jemand mehr gibt, sondern halten uns lediglich die Türen offen, da wir keinerlei Sicherheiten haben, dass der Interessent doch noch abspringt!

Ich habe ein wenig Bedenken, dass es nicht ganz der normale Weg ist und die Käufer nicht ein wenig angefressen ist, falls ihn tatsächlich noch jemand überbietet, aber Begriffe wir "geldgeil", "verprellen", "Gefeilsche", "Gezocke" und "dreist" sind ja wohl völlig übertrieben, wenn wir schon immer gesagt haben, dass die Nachfrage das Angebot regelt!

Wenn Dir eine, sagen wir, 10 000 € mehr geben möchte, als ein anderer der ganz genau wußte, dass die Chance besteht, überboten zu werden und sich damit auch einverstanden erklärt, dann gehst Du einen Schritt zurück, bist so freundlich doch dem ersten Bietenden zu verkaufen? Kann ich mir kaum vorstellen! Falls doch, Hut ab, dass es noch so selbstlose Menschen gibt!

Aber gut, Deutschland hat Meinungsfreiheit!

Kopfschüttelnde Grüße,
Elfchen

Beitrag von vwpassat - 16.08.11 - 21:57 Uhr

Dann stelle ich mir gerade vor, ich möchte das Haus kaufen, wir sind uns einig, und in 10 Tagen wäre der Notartermin. Ich hab die Kohle herangeschafft und 1 Tag vorm Notartermin rufst Du an, es bietet jemand Summe X und Du willst nicht mehr an mich verkaufen bzw. nicht zum vorher vereinbarten Preis.

Nichts Anderes beschreibst Du hier.

Beitrag von italyelfchen - 16.08.11 - 22:06 Uhr

Dann darfst Du Deiner Vorstellung noch hinzufügen, dass DU auf die Anzeige geantwortet hast, in der stand, dass der Preis Verhandlungsbasis ist. Außerdem wechseln wir den Käufer nicht mehr, wenn wir uns wirklich völlig einig sind und Du schon die Finanzierung abgesichert hast, gar schon der Notartermin fest steht! Aber NOCH haben wir nur ein mündliches Angebot von einem Mann, den wir genau eine Stunden gesehene haben und von dem wir ansonsten nur den Namen und die email-Adresse kennen! Es steht noch die zweite Besichtigung aus, was wenn der Ehefrau unsere Badezimmerfliesen "live" nicht gefallen?
Wenn er die Wohnung wirklich kaufen will, dann wird er jetzt zügig Nägel mit Köpfen machen und wenn er das für uns ersichtlich tut, dann haben wir unseren Käufer gefunden und werden nicht weiter suchen!

Beitrag von vwpassat - 16.08.11 - 22:14 Uhr

Wenn Ihr es so macht - dann ist das ok.

Man muss aber nicht ständig auf der "Verhandlungsbasis" rumhacken, für mich heißt das Runterhandeln. :-p