ich habe heute den bescheid des kindergeldes für meinen sohn (12tage) bekommen, er wird ja an die kindergeld nummer meiner tochter angeschlossen, soweit so gut. es wurde extra im bescheid erwähnt, dass bis einschliesslich august 2029 anspruch auf kindergeld besteht, bis vollendung des 18lebensjahr.habe dann den alten bescheid von 2009 meiner tochter rausgeholt und da steht nichts davon, ich habe auch meiner kindergeldzeit noch im kopf, dass man bei ausbildung oder so anspruch bis zum vollendeten 27lebensjahr auf kindergeld hat.
hat sich da soviel geändert?
ich nehme mal an, wenn sich das geändert hat, dann würde es ja bei meiner tochter auch gelten oder?nur weil es da noch nicht im bescheid stand.
ach ja, ich lese auch immer davon, dass beim 2ten kind die abzwigung begehrt wird, was bedeutet das denn???hab ich noch nie gehört und weiß ehlich gesagt auch nicht wirklich was mit anzufangen, würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand erklären könnte!
LG
kindergeld, hat sich da soviel geändert?
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Beitrag von lucky7even - 16.08.11 - 13:07 Uhr
Beitrag von wunki - 16.08.11 - 13:16 Uhr
Hi,
als ich 18 wurde war ich noch in der Ausbildung. Also wurde dann die Zahlung von der KiGeldstelle eingestellt und meine Mutter bekam ein Formular, was ausgefüllt werden musste. Außerdem musste sie meinen Ausbildungsvertrag beifügen. Danach hat sie wieder KiGeld bekommen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
LG Wunki
Beitrag von mama-02062010 - 16.08.11 - 13:17 Uhr
Man bekommt auch noch nach dem 18 Lebensjahr das Kindergeld, wenn man in einer Ausbildung ist oder ausbildungssuchend gemeldet ist.Man muss halt der Kindergeldstelle immer alles nachweisen was das Kind gerade macht, allerdings nur noch bis zum 25. Lebenjahr.
Man kann es auch hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29
Beitrag von trulla1985 - 16.08.11 - 13:22 Uhr
Hallo 
grundsätzlich bekommt man für das Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kindergeld.
Ist das Kind über 18 Jahre, kann man Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bekommen, solange das Kind sich in einer Ausbildung befindet.
Ist das Kind über 18 und ohne Arbeitsplatz, wird das KiGeld bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gezahlt. 
Zu deinem Gedanken, was der bezug von Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr hat, kann ich dir keine Antwort geben. Ich bin aber der Meinung, dass das bis vor einigen Jahren noch der Fall war, dass bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt würde, sofern man einen Wehrdienst ableistet bzw. abgeleistet hat. 
Scheint aber inzwischen geändert wurden zu sein.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
