Nebenkostenabrechnung

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Beitrag von jinebine - 16.08.11 - 14:03 Uhr

Hallo ihr lieben,

vor 3 Wochen kam ein Brief von unserem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung von 2010.
Da stand drin,dass wir eine Nachzahlung in Höhe von 417,00€ haben. Kein Problem,haben wir überwiesen. Und das die Miete nun erhöht wird,ab 1.8.2011.
Aber nun kommt das wo ich mir unsicher bin.
Weiter stand in dem Brief das wir eine Hausgeld Nachzahlung vom 1. Januar 2011 - 31. Juli 2011 leisten sollen in höhe von 469,00€ (Das ist ja mehr,als wir im kompletten Jahr 2010 nachzahlen mussten). Bis zum 15. September soll dies überwiesen sein. #kratz
WIESO in Gottes Namen,müssen wir für dieses Jahr schon was bezahlen? Gehört das nicht auf die Jahresendabrechnung für 2011? Zumal Hausgeld ja die Miete ist,also heißt das,dass wir eine Mieterhöhung rückwirkend leisten müssen. Darf der das?
Und die Kanone gleich dazu,wir müssen für 2009 auch noch was Nachzahlen (45,42€). Darf der das JETZT noch verlangen? Ist das nicht eigentlich verjährt?

Sorry ist etwas lang gewurden.#hicks Hoffe mir kann jemand helfen.

Lg Janine #winke

Beitrag von windsbraut69 - 16.08.11 - 14:13 Uhr

Den Begriff Hausgeld kenne ich nur für die "Nebenkosten" bei Eigentumswohnungen...

Kann es sein, dass Du das verwechselst und der VM nicht die Miete, sondern die Nebenkostenabschläge für 2011 erhöht hat aufgrund der Nachzahlung für das vergangene Jahr und Ihr diese Differenz jetzt für die ersten 7 Monate des Jahres nachzahlen sollt?

Gruß,

W

Beitrag von jinebine - 16.08.11 - 14:16 Uhr

Ja,dass könnte so sein.

hat mich eben arg verwirrt,weil da steht ,,Nachzahlung des Hausgeldes".

Also darf der das jetzt schon verlangen?

Und wie ist das mit der NKA für 2009?

Beitrag von windsbraut69 - 16.08.11 - 14:48 Uhr

Warum "jetzt schon"?
Er hat für die Monate doch das Geld für Euch ausgelegt...

Die Nebenkostenabrechnung verjährt ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Gruß,

W

Beitrag von miau2 - 16.08.11 - 14:18 Uhr

Hi,

eine Nebenkostenabrechnung darf innerhalb von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.

Wenn Euer Vermieter als Abrechnungszeitraum 1.1-31.12 hat ist die von 2009 verjährt, das müsst ihr nicht mehr zahlen.

Wenn ihr das gleichzeitig mit der anderen Abrechnung bekommen habt kann ich mir auch kein rechnerisches Konstrukt vorstellen, wonach die noch fristgerecht (und zulässig) wäre.

Das die Nebenkosten bei so hoher Nachzahlung erhöht werden ist vollkommen normal und auch sinnvoll. Soweit ich als Laie weiß ist es aber nicht zulässig, das rückwirkend zu verlangen.

Also,
2009 - da würde ich davon ausgehen, dass die Forderung verjährt ist und dem Vermieter das genau so mitteilen.
rückwirkende Erhöhung der Nebenkosten - auch da würde ich davon ausgehen, dass das nicht rechtens ist, allerdings musst du halt ab einem bestimmten Zeitpunkt (der Link unten nennt einen, wie alles im Internet ohne Gewähr) mit einem höheren Abschlag rechnen

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mieterhoehung/ma01-4-1.htm

Eigentlich gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder hat Euer Vermieter schlicht und einfach keine Ahnung, oder er versucht es einfach mal um zu gucken ob ihr drauf reinfallt. Da der Erhalt der Abrechnung für 2011 noch keine 4 Wochen zurückliegt, also noch die Möglichkeit eines Einspruchs besteht wären beide Alternativen für mich mehr als Grund genug, die Abrechnung für 2011 gründlich überprüfen zu lassen. Was allerdings dann sehr schnell erfolgen müsste.

Viele Grüße
miau2

Beitrag von windsbraut69 - 16.08.11 - 14:50 Uhr

"Das die Nebenkosten bei so hoher Nachzahlung erhöht werden ist vollkommen normal und auch sinnvoll. Soweit ich als Laie weiß ist es aber nicht zulässig, das rückwirkend zu verlangen."

Ja, wenn er aber nicht rückwirkend die Abschläge erhöht, führt es doch nur zu einer erhöhten Nachzahlung...

Beitrag von miau2 - 17.08.11 - 10:37 Uhr

Stimmt, und natürlich würde es durchaus irgendwo Sinn machen, um eben die böse Überraschung bei der nächsten NK-Abrechnung zu vermeiden (wobei ich bei den genannten Beträgen an einer sinnvollen Erhöhung zweifeln würde).

Nur entscheiden die Gerichte halt nicht immer danach, was Sinn macht und was nicht ;-).

Umgekehrt könnte ich als Argumentation gegen rückwirkende Erhöhungen auch den Punkt nachvollziehen: wer gerade eine fette Nachzahlung (bei unseren Nachbarn waren es mal weit über 1500 Euro, aber bedingt durch ihr persönliches Verhalten - die Abrechnung war korrekt) bekommt, und DANN noch zusätzlich rückwirkend z.B. für 8 Monate 100 Euro mehr NK im Monat zahlen muss - irgendwo sind halt die Grenzen der Rücklagen von Durchschnittshaushalten erreicht.

Ein MIeter mit ein wenig Grips im Kopf wird natürlich trotzdem darauf kommen, dass die nächste Abrechnung wieder mit einer Nachzahlung verbunden ist wenn eben nicht für das ganze Jahr die NK erhöht werden konnten und entsprechend Geld zurücklegen. Aber dafür hat er halt mehr Zeit, als wenn mal eben eine rückwirkende Erhöhung von mehreren 100 Euro ins Haus flattert.

So würde ICH es zumindest machen ;-).

Abgesehen davon: wenn Vermieter 8 Monate oder noch länger brauchen um ihre Abrechnungen zu erstellen sind sie doch irgendwo auch nicht so ganz schuldlos. Hätte er sie schon ein halbes Jahr früher erstellt hätte er schon vor einem halben Jahr die NK erhöhen können - mit mehr Sicherheit für sich und mehr Planbarkeit für den Mieter.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 12:08 Uhr

Ich wüßte aber nicht, inwiefern der Vermieter verpflichtet ist, dieses Geld vorzustrecken.
Die persönlichen Rücklagen der Mieter sind ja nicht sein Problem.

Gruß,

W

Beitrag von grafzahl - 16.08.11 - 14:30 Uhr

Hallo Janine,

das scheint mir ein "Hobbyvermieter" zu sein. Also jemand, der die Vermietung ohne viel Fachwissen macht. Und solche Vermieter erstellen ganz häufig überhöhte Abrechnungen. Gar nicht aus böser Absicht sondern aus Unwissenheit.

Prüfe doch bitte unbedingt mal, ob er die Kosten der Hausverwaltung und die Zuführung zur Instandhalltungsrücklage auf euch umgelegt hat. Das kommt durchaus mal vor und wir sogar im Mietvertrag so vereinbart. Aber eine derartige Vereinbarung ist schlicht unwirksam.

Viele Vermieter legen einfach die kompletten Nebenkosten auf ihre Mieter um.

P.S. wenn du magst, kannst du vielleicht mal die Betriebskostenabrechnung einscannen und mir per eMail zusenden. Ich würde dann mal einen flüchtigen Blick darauf werfen.

LG
Christian

Beitrag von jinebine - 16.08.11 - 14:48 Uhr

Hallo,

also in der Abrechnung stehen zwar Instandhaltung und Hausverwaltung,aber unter dem Punkt : Nicht umlagefähige Kosten.

Beitrag von grafzahl - 16.08.11 - 15:13 Uhr

Dann hat er das ja schon mal korrekt abgerechnet.

Bzw. die Hausverwaltung hat ihm die Abrechnung so erstellt.

Beitrag von kawatina - 17.08.11 - 00:16 Uhr

Hallo,

Hausgeld dürften die Nebenkosten sein.

Eine Mieterhöhung muss drei Monate vorher angekündigt werden und darf nicht rückwirkend verlangt werden.

Wenn ihr also mitten im Juli eine Mieterhöhung angekündigt bekommen habt, darf er die erst ab 1.Oktober verlangen.

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 09:39 Uhr

Soweit ich folgen konnte, ist nicht die Miete, sondern die Nebenkosten erhöht worden!

LG

Beitrag von werner1 - 17.08.11 - 09:43 Uhr

Wenn jemand schon Hausgeld und Nebenkosten nicht unterscheiden kann, wie soll die dann Miete und NK unterscheiden ?
Die begreifen das einfach nicht.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 12:06 Uhr

Deshalb ja meine gewagte Folgerung :)
Schon erstaunlich.