Jemand der Ahnung vom Ausbildungsgesetz hat

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Beitrag von claudia_1984 - 16.08.11 - 19:30 Uhr

hallo

also cihs uche jemand der sich mit ausbildungsgesetz hat. es geht darum das mein Mann (29) eine ausbildung zum fachlageristen macht.
Arbeitszeiten laut Vertrag 9 bis 18 uhr. Montags 8 Stunden schule und alle 2 wochen Donnerstags 6 Stunden schule danach noch 4 stunden arbeitem (also 14 bis 18 uhr)
mittlerweile ist es so das er in der woche
Di bis FR jeweils 10 stunden arbeitet
Samstags fast auch immer 7 stunden
und die 8 stunden schule

alle zwei wochen hat er ja 6 stunden schule und muss dann noch 5 stunden gehen.

wochenarbeitszeit sind dann meistens 47stunden plus die schulstunden
bzw. 42 stunden und 14 schulstunden

Alles was über die arbeitsszeit ist und samstag sollen überstunden sein. aber die bekommen so gut wie kaum urlaub. nur in den ferien und dann auch nur in den sommerferien oder herbstfereien. um weihnachten rum urlaubsspere (oktober bis Februar)


das kann doch nicht sein das das erlaubt ist. klar es zählen andere gesetze wenn man über 18 ist aber das darf doch nicht sein, oder leig ich da falsch


und das beste dazu kommt noch das ich durch diese zeiten zu spät zur arbeit komme, da wird keine rücksicht genommen. und ich bekomme probleme auf der arbeit. sind aber auf das geld angewisen ohne gehts nihct und andere stelle ist auch nicht möglich weil die kinderbetreung sonst nicht gegeben ist. erst ab januar

kann man da irgendwas dem chef vorlegen das das mit den vielen stunden nicht eght oder gibts da irgendein gesetz

lg claudia

Beitrag von lena1309 - 16.08.11 - 19:42 Uhr

Hallo,

da dein Mann ja nicht mehr unter 18 ist, gilt für ihn das gleiche wie für einen normalen Arbeitnehmer. Das heißt auf Anweisung sind Überstunden zu leisten, die entweder später als Freizeitausgleich abgefeiert werden oder anteilig ausbezahlt werden.

Dass er alle 2 Wochen nach der Schule am Donnerstag noch arbeiten muss ist in dem Fall zu erklären, dass 6 Schulstunden keinen vollen Arbeitstag ausmachen, heißt der Chef kann ihn antanzen lassen.
Urlaub wird meist nur in den Ferien gewährt, da die Berufsschule nicht einfach als Urlaubstag gewertet wird, außer der Chef bescheinigt triftige Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht. Normaler Urlaub gilt hier nicht.
Da müsste dein Mann sich quasi in der Schule beurlauben lassen und das klappt nur in ganz wenigen Ausnahmen.

Werden die Überstunden aber weder ausgezahlt noch abgefeiert, kann er sich an den zuständigen Lehrlingswart der Innung oder Handwerkskammer wenden. Der kann ihm meist weiterhelfen.

Und der Chef deines Mannes hat nichts mit deinen Arbeitszeiten zu tun.
Wenn du es nicht pünktlich zu Beginn schaffst anwesend zu sein, musst du für dich nach einer Lösung suchen.

LG
M.

Beitrag von claudia_1984 - 16.08.11 - 20:00 Uhr

hi

erstmal danke für deine antwort.

ansich ist es nicht schlimm wenn er ne überstunde mach, aber es kann doch nicht sein das er seit er im september angefangen hat, seitdem pro woche mindenst 10 überstunden machen.

das sind mittlerweile grob an die 500 überstunden, und von abfeiern ist nichts zu sehen, auszahlen binrgt ihm nichts da er die aufs bab angerechnet bekommt, also hätte er die stunden quasi umsonst gemacht
heute sind es ja auch schon wieder mindetsens 2 stunden mehr, da er noch nicht hier ist. achso als info es sind nur die azubis die so lange bleiben müssen und 2 ausgelernte lageristen.

Und was meine arbeit angeht, die habe ich mir schon so gewählt das ich am abend gehen kann wo die kleinen im bett sind und mein mann da ist (zumindetsn sein sollte) wie lange mein chef das noch mit macht weis ich nicht, aber die kosten für ein babysitter sind ja auch dann zubezahlen wenn ich einen nehm, und dann rentiert es sich für mich nicht mehr arbeiten zu gehen.
Babysitter kostet am abend mehr als tagsüber (warum keine ahnung)

lg

Beitrag von lena1309 - 16.08.11 - 20:08 Uhr

Dann sollte dein mann sich an seine zuständige IHK oder Handwerkskammer wenden. Die steht auf seinem Ausbildungsvertrag.
Es gibt Firmen, die einen zusätzlichen Arbeitsplatz über die Überstunden der anderen Mitarbeiter auffangen, so dass keiner mehr eingestellt werden muss.
Das ist grundsätzlich bedenklich, aber wenn es überwiegend auf die Azubis aufgeteilt wird, auch noch richtig unfair, denn viele halten ja die Klappe, wollen ihre Ausbildung ja nicht verlieren.
Also sollte sein Weg zum Lehrlingswart sein, der kann ihm weiterhelfen.
Alle Eventualitäten, die dann kommen können, sind hier zu lang, aber ein Betrieb, der ständig auffällt, kann schon nett Ärger kriegen.
Am Besten sollten sich die Azubis zusammen schließen und gemeinsam vorsprechen, macht mehr Eindruck.

LG
M.

Beitrag von kati543 - 16.08.11 - 20:11 Uhr

Hallo Claudia,
wie schon meine Vorschreiberin dir sagte, gelten für deinen Mann die ganz normalen Regelungen, wie für andere Arbeitnehmer auch. Es gibt kein besonderes Ausbildungsgesetz mit Stundenbeschränkung, was du meinst. Die ganzen Besonderheiten stehen alle im Jugendarbeitschutzgesetz. Und das hat nichts mit Ausbildung zu tun. Das greift z.B. auch bei Kindern, die keine Ausbildung machen aber eben einfach noch keine 18 sind. Aber es greift definitiv nicht (mehr) bei deinem Mann.

Beitrag von kawatina - 16.08.11 - 20:32 Uhr

Hallo,

dein Mann kann für ein paar Euro Gewerkschaftsmitglied werden.
1 % vom Bruttolohn ;-)

Dann bekommt er eine Beratung und auch Unterstützung.
Die Überstunden quittieren lassen - mit gewerkschaftlicher Unterstützung kann man diese nach Beendigung der Ausbildung zur Not einklagen, wenn diese nicht vergütet werden, bzw. dafür Urlaub genommen werden kann.

LG
tina

Beitrag von kawatina - 16.08.11 - 20:34 Uhr

Ich Schussel......hier kannst auch mal fragen:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/

Beitrag von smokefighter - 16.08.11 - 21:35 Uhr

Da dein Mann über 18 ist gilt für ihn das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr. Aber trotzdem greift das Arbeitszeitgesetz... in diesem Fall Paragraph 3: Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden arbeiten– aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!

Gegen gelegentliche Überstunden ist daher nichts einzuwenden diese sollten aber auch dann der Ausbildung dienen und nicht Personalmangel abdecken d.h. auch der zuständige Ausbilder sollte mit anwesend sein!

weitere Infos mit Hinweisen zu den Gesetzen: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#%C3%9Cberstunden%20erlaubt

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE001100307

Auch ist zu beachten das bei andauernder Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit im Falle eines Unfalles die Berufsgenossenschaft eventuell nicht zahlt!!!

Die verantwortliche Stelle die dem Arbeitgeber ein Bussgeld auferlegen kann ist das Gewerbeaufsichtsamt ...

Beitrag von sassi31 - 17.08.11 - 02:23 Uhr

Du musst berücksichtigen, dass 8 Schulstunden nicht mit 8 Arbeitsstunden gleichzusetzen sind. Bei mir war Schulbeginn um 8.00 Uhr und die 8. Stunde ging bis 14:45 Uhr = 6 Stunden, 45 Minuten (davon 45 Min. für Pausen). Bedeutet, wenn ich von der Arbeitszeit deines Mannes ausgehe, hat er am Berufsschultag 3 Stunden und 15 Minuten früher Feierabend als an Arbeitstagen im Betrieb.

Ich kenne es von Bekannten her, dass sie diese "Fehlzeiten" nacharbeiten mussten, um auf ihre vereinbarten Wochenarbeitsstunden zu kommen. Und das ist bei Erwachsenen auch erlaubt. Guckst du hier:

http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?page_id=F26FE018-9233-F6B4-99063FFC176094B0

Zitat:
"Erwachsene Auszubildende und ihr Ausbildungsbetrieb können vereinbaren, dass Ausbildungszeiten nach der Berufsschule zeitlich auf andere Tage verschoben wer-den. Allerdings darf dabei eine Ausbildungsdauer von 10 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich – wobei die Berufsschulzeit anzurechnen ist – nicht überschrit-ten werden."

Beitrag von sassi31 - 17.08.11 - 02:28 Uhr

Nachtrag:

Ich finde deine Angaben zu den Arbeitsstunden arg wirr. Ich kann garnicht nachvollziehen, wie du auf 47 bzw. 42 Wochenarbeitsstunden plus Berufsschulzeit kommst.

Beitrag von claudia_1984 - 17.08.11 - 09:15 Uhr

ganz einfach

folgendes steht im vertrag:
Montags ist schule: 8 schulstunden (wenn stunden ausfallen muss er in die firma) ist auch in ordnung
Di, Mi, Fr, : jeweils von 9 bis 18 uhr (9 stunden, davon 30 min. pause, macht 8 1/2 stunden) d.h. 25,5 stunden
alle zwei wochen ist Do schule: 6 schulstunden, plus arbeitszeit 14 bis 18 uhr (ohne pause) 4 stunden


also sind es bei 1 mal schule: 33 arbeitsstunden (pausen schon abgezogen) plus 8 schulstunden.
bei 2 mal schule: 29,5 stunden (pausen schon abgezogen) plus 6 schulstunden

aber die ganzen überstunden die noch zusätzlich dazu kommen sind schlimm, in den sommerferien war es so schlimm das mein mann in der woche 60 stunden (pausen schon abgezogen) gearbeitet hat, das sind alleine in den sommerferien 80 überstunden, die letzten zwei hatte er urlaub.
er macht jeden tag min. 1 stunden mehr, gestern war es sogar 2,5 stunden. er kommt nicht zum lernen, da er am abend so kaput ist das gar nichts mehr funktioniert und in 2 monaten hat er zwischen prüfung und im april schon abschlussprüfung

wir werden uns mal mit dem mann meiner besten freundin unterhalten (er ist ausbilder in einem anderen betrieb und gewerksschaftsmitglied) mal sehen was der sagt.

lg

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 09:38 Uhr

Du schreibst doch oben von 42/47 h PLUS Schulstunden...

Beitrag von claudia_1984 - 17.08.11 - 19:18 Uhr

die 42h bzw. 47h sind das was er samt überstunden arbeitet.
dazu kommen noch die schulstunden

der thread wo du nun drauf geantwortet hast ist das was an stunden im vertrag steht.

also wie man sieht sind es etliche überstunden . gestern schon wieder 2 und heute sind es mittlerweile auch schon wieder fast 2 (musste ne halbe stunde früher anfangen)

Beitrag von sassi31 - 18.08.11 - 16:37 Uhr

Hallo,

danke für die Antwort.

LG
Sassi

Beitrag von sassi31 - 18.08.11 - 16:41 Uhr

So. Und wenn ich nun nicht ganz falsch gerechnet habe, hat dein Mann ohne Überstunden eine 40 Stunden-Woche.

Montag = 8 Schulstunden à 45 Minuten = 6 h
Dienstag = 8,5 h
Mittwoch = 8,5 h
Donnerstag = 8,5 h (auch, wenn er Schule hat)
Freitag 8,5 h
Gesamt: 40 h

Für Überstunden gibt es eine gesetzliche Regelung, die auch für volljährige Azubis gilt. Dein Mann sollte dringend seinen Chef ansprechen, dass er gern mal länger arbeitet, aber eben nicht jeden Tag und auch nur gegen entsprechende Vergütung oder Freizeitausgleich.

Beitrag von schnaffi1402 - 17.08.11 - 23:18 Uhr

Bei Differenzen immer an den Ausbilder wenden. Dafür gibts den Ausbilder und es ist seine Aufgaben dafür zu sorgen das der Auszubildene eine Ausbildung bekommt und nicht ausgebeutet wird. Gerade im Hinblick auf die Zwischenprüfung.

Wie lang geht denn die Ausbildung deines Mannes? Zwei oder drei Jahre? Wann hat er angefangen? Wieviel Urlaub ist im Ausbildungsvertrag vereinbart? Zu beachten sind in Zweifelsfall die Gesetze: Berufsbildungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz und evtl. geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.

LG

Sandra