im Mutterschutzjahr arbeiten?!

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Beitrag von anchen0388 - 16.08.11 - 20:30 Uhr

Hallo.
Habe da mal eine Frage...ich bin beim Arzt als Vollzeitbeschäftigte angestellt.
Erledige Dinge die nur ich beherrsche....
Ich bin schwanger, möchte auf jeden Fall nach dem 1 Jahr Mutterschutz wieder arbeiten (Teilzeit - das macht mein Chef auch)

Da wir vom Personal nicht gut ausgestattet sind und extra eine angelernt werden müsste, würde ich meinem Chef anbieten einen Vormittag in der Woche während des einen Jahres zu arbeiten.

Ist die Frage, ist das zu blöd, wenn ich ihm sowas anbiete, weil er das Geld mir dann ja schwarz zahlen müsste.Oder meint ihr, ich kann ihm es ja einfach anbieten, ohne blöd angeguckt zu werden?!

Will es eigentlich auch gerne machen, weil ich die Dinge nach dem Jahr gerne weiter übernehmen würde.

Bin gespannt, wie ihr das seht....

LG

Anna

Beitrag von bemmchen - 16.08.11 - 20:38 Uhr

ihr könnt es doch auch so machen das du arbeitest und die h die du dabei brauchst angespart werden und du sie dann nach der elternzeit immer mal mit abbummeln kannst...sprich du hast dann frei und könntest beispielsweise dein kind pflegen wenn es krank ist und bekommst trotzdem gehalt (meist mehr als wenn du kinderkrankengeld für die zeit von der krankenkasse bekommst, weil dein ag dir die zeit normal nicht zahlen muss)

oder er zahlt dir am ende der elternzeit eine prämie für diese h

Beitrag von delfinchen - 16.08.11 - 20:53 Uhr

Hallo,

du verwechselst Mutterschutz und Erziehungszeit.
Im Mutterschutz, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, darfst du meines Wissens nicht arbeiten.

Im Elternjahr/Elternzeit kannst du auf jeden Fall einen Tag pro Woche arbeiten - auch offiziell.


LG,
delfinchen

Beitrag von bemmchen - 16.08.11 - 21:08 Uhr

doch darf man, wenn man es auf ausdrücklichen eigenen wunsch möchte und der arzt bescheinigt das man dazu in der lage ist gesundheitlich

Beitrag von lamia1981 - 17.08.11 - 11:31 Uhr

Man darf nur im Beschäftigungsverbot VOR der Geburt freiwillig arbeiten. In den 8 Wochen danach darf man es nicht.

Beitrag von bobb - 17.08.11 - 13:09 Uhr

Der Arzt braucht nichts bescheinigen.Man darf VOR der Geburt auch bis zum Tag der Geburt arbeiten und jederzeit aufhören,wenn man merkt,es geht doch nicht mehr.
Aber NACH der Geburt darf man die 8 Wochen Mutterschutz NICHT arbeiten!

Beitrag von fbl772 - 16.08.11 - 20:55 Uhr

Hallo Anna,

du hast kein Jahr Mutterschutz, sondern nur 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt.

Danach kannst du Elternzeit bis zu 3 Jahre nach der Geburt nehmen. In dieser Zeit geniesst du besonderen Kündigungsschutz.
Während dieser Elternzeit kannst du bis zu 30 Stunden (also 75%) wöchentlich arbeiten, ohne den besonderen Status zu verlieren. Dieser Verdienst wird beim Bezug von Elterngeld natürlich in bestimmten Maße angerechnet.
Es besteht überhaupt keine Veranlassung irgendetwas "schwarz" zu tun. Beim Arzt schon gar nicht. Was ist wenn dir dann ein Fehler passiert ...

VG
B




Beitrag von kati543 - 16.08.11 - 21:02 Uhr

Mutterschutz geht zum Glück nur 8 Wochen. Das Jahr von dem du sprichst, ist Elternzeit. Das KANNST du nehmen, MUSST es aber nicht. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. In dieser Zeit kannst du nicht gekündigt werden. Du kannst in dieser Zeit auch Teilzeit arbeiten gehen bis zu 30 Stunden/Woche.

Nur während des Mutterschutzes nach der Geburt gibt es ein absolutes Beschäftigungsverbot. Dein Chef macht sich strafbar, wenn er dich beschäftigen würde. Nicht einmal auf eigenen Wunsch, darf eine Wöchnerin beschäftigt werden.

Beitrag von anchen0388 - 16.08.11 - 21:08 Uhr

Jaa.... sorry. Ich meinte auch die Elternzeit!

Will ja das Jahr auf jeden Fall haben nur 1x die Woche oder bei Bed. kommen

Beitrag von delfinchen - 16.08.11 - 21:16 Uhr

Hallo,

das geht auf jeden Fall.

LG,
delfinchen

Beitrag von anchen0388 - 16.08.11 - 21:21 Uhr

Ja, aber wie läuft das mit der Bezahlung....muss er das anmelden??
Bekomme ich dann trotzdem volles Elterngeld, oder wird mir das angerechnet??

Wenn es nämlich angerechnet würde, würde ich es nicht machen....

Beitrag von delfinchen - 16.08.11 - 21:32 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, meldet er dich ganz normal an bzw. lässt es weiterlaufen, denn Abmelden und gleich darauf wieder Anmelden ist ja vergebene Liebesmüh.

Angerechnet wird es erst, wenn du eine bestimmte Stundenzahl überschreitest und das wirst du mit einem Tag in der Woche nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr :-).

LG,
delfinchen

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 09:30 Uhr

"Angerechnet wird es erst, wenn du eine bestimmte Stundenzahl überschreitest und das wirst du mit einem Tag in der Woche nicht."

Das stimmt nicht.

Gruß,

W

Beitrag von emmy06 - 16.08.11 - 21:35 Uhr

Natürlich wird es angerechnet, denn Elterngeld ist Lohnersatz. Erhälst Du Lohn, verringert sich demzufolge das Elterngeld...

Alles ganz einfach nachzurechnen mit dem Elterngeldrechner!



LG

Beitrag von delfinchen - 16.08.11 - 21:39 Uhr

Auch, wenn man unter einer gewissen Stundenzahl bleibt?

Beitrag von emmy06 - 16.08.11 - 21:44 Uhr

Ja, ab dem ersten € bereits - stundenmäßig gibt es nur eine Begrenzung nach oben, nicht mehr als 30 Wochenstunden dürfen es sein.

Ich arbeite nun bereits beim 2. Kind während des Elterngeldbezuges ;-)

Beitrag von ploetschi - 16.08.11 - 21:45 Uhr

Hi,

jeder Cent wird angerechnet, auch wenn man nur 1h im Monat arbeiten würde.

So gesehen bleiben einem grob gerechnet etwa 33cent pro verdientem Euro (mal davon abgesehen, dass 300 Euro EG immer bleiben, und solange man nicht den Höchstbetrag bekommt)

LG
ploetschi

Beitrag von delfinchen - 16.08.11 - 22:00 Uhr

wow, das wusste ich nicht - ich bin zwei jahre ohne nebentätigkeit bei meinen mäusen geblieben ....

nun, man lernt nie aus :-).

lg,
delfinchen