Hallo! Ich habe ein spezielles Problem, hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Bei Antritt meines Mutterschutzes gab es noch ein Gespräch mit dem Chef, in dem er mir mitteilte, dass eine Rückkehr in den Betrieb nicht vorgesehen ist, da die Abteilung dann nicht mehr bestehen würde. Dabei ist er von den regulären 3 Jahren Erziehungszeit ausgegangen. Ich hatte mich aber dann, als es soweit war, dafür entschieden, nur 1 Jahr Elternzeit zu nehmen.
Da dieses Jahr nun bald rum ist, habe ich mich bei meinem Chef gemeldet und nachgefragt, ob es dabei bleibt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll oder ich wieder anfange zu arbeiten. Folgendes ist dabei rausgekommen:
Da wir eine beiderseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart haben, will er mir direkt nach Ablauf der Elternzeit kündigen. Dabei möchte er mich von der Arbeitsleistung freistellen unter Verrechnung etwaiger bestehender Urlaubstage, wenn ich damit einverstanden bin, dass er von den 3 Monaten (12 Wochen) nur die Hälfe an Gehalt zahlen muss. Ein etwaiger Zuverdienst wird nicht verrechnet.
Im Endeffekt heißt das, von 3 Monaten noch da angestellt sein habe soll ich auf 6 Wochen Gehalt verzichten und dafür unbezahlten Urlaub nehmen. Dann wird das Arbeitsverhältnis mit einer betriebsbedingten Kündigung abgewickelt.
Für mich persönlich wäre diese Lösung nichts, da ich zwei Kinder zu versorgen habe, was er auch weiß. Und ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, warum ich auf Gehalt verzichten soll, wenn ER doch an einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert ist.
Wie ist das denn bei unbezahltem Urlaub, zahlt der AG dann die SV-Beiträge weiter, und ich meine Beiträge aus eigener Tasche?
Und wie sieht das bei der Berechnung vom ALG I aus? Werden dann die 6 Wochen unbez. Urlaub als "kein Einkommen" angerechnet und das wäre negativ für mich hinsichtlich der ALG-Berechnung?
Ich möchte ihm jetzt vorschlagen, die Kündigungszeit auf 2 Monate zu reduzieren, dann wäre ich zum 31.12. da raus, ein glatter Schnitt sozusagen. Mit Freistellung, aber Bezug von vollem Gehalt, ohne Einbuße. Mit einem Aufhebungsvertrag, so das ich auch keine Nachteile habe beim Bezug vom ALG. Oder mit einer Änderung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Änderung der Kündigungsfrist. Müßte ich diesen Änderungsvertrag beim Arbeitsamt vorlegen, wenn ich mich arbeitssuchend melde?
Ach ich weiß auch nicht. Habt Ihr einen Rat, was aus meiner Sicht am besten ist, also aus Arbeitnehmersicht?
Viele Grüße, 004
Künd. n. Elternzeit, aber statt bez. Freistellung unbez. Urlaub :-(
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Beitrag von 004 - 17.08.11 - 10:25 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 17.08.11 - 10:37 Uhr
Hallo,
kannst Du denn nach Ende des einen Jahres Deinen Arbeitsvertrag wieder voll erfüllen? DAnn würde ich mich auf keine "Kompromisse" einlassen.
Aber wirklich nur wenn Du wirklich wieder voll arbeiten willst und kannst - und das können die wenigsten nach einem Jahr (Kinderbtreuung/Wille etc.).
LAss Dich ganz normal kündigen - geh zum Arbeitsamt und lass Dir noch bestehenden Urlaub auszahlen! Die drei Monate Gehlat sthen Dir voll zu - natürlich nur, wenn Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kannst. Will Dich Dein AG freistellen - schön, aber nur bei vollem Gehalt. Deinen Urlaubsanspruch kannst Du eventuell verrechnen lassen, da ausgezahlter Urlaub sehr hoch versteuert wird.
Aber UNBEZAHLTE Freistellung - nein!
LG, Andrea
Beitrag von cunababy - 17.08.11 - 10:40 Uhr
Hi,
ich an deiner Stelle würde einfach sagen, dass du damit nicht einverstanden bist.
Er soll dich entweder unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Urlaubstage frei stellen und dir dein Gehalt zahlen oder er soll dich unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Urlaubstage arbeiten lassen, wobei du auch da nicht schlechter gestellt werden darfst als vorher.
Warum solltest du auf etwas verzichten, was dir zu steht. Er will dich doch kündigen, also soll er das auch mit den Fristen von 3 Monaten machen und dir schön dein Gehalt zahlen. Dann hast du 3 Monate Zeit dir einen neuen Job zu suchen ohne dir Sorgen ums Geld zu machen.
Auf etwas anderes würde ich mich nie einlassen .
LG Cunababy
Beitrag von kati543 - 17.08.11 - 10:43 Uhr
Darauf würde ich auf gar keinen Fall eingehen. Aufhebungsvertrag mit Kündigungsfristverkürzung geht mit einer Sperre beim Arbeitsamt einher.
Ansonsten ist das, was dein Chef dir vorgeschlagen hat dermaßen link, noch schlimmer geht gar nicht. Du darfst erst - so wie er es auch gesagt hat - am ersten Tag nach der Elternzeit gekündigt werden. Und dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist. D.h. du bekommst noch 3 Monate dein volles Gehalt und arbeitest auch noch dort. Dein Chef KANN dich von der Arbeit freistellen. Dass KANN er - aber das ist seine Entscheidung. Mit der Bezahlung hat das nichts zu tun. Daran ist nicht zu rütteln. Du bekommst die 3 Monate volles Gehalt. Wenn du noch Urlaubstage hast, kann er natürlich sagen, dass du die nimmst und die restliche Zeit wirst du von der Arbeit freigestellt - aber natürlich MIT Bezahlung. Außerdem solltest du wissen, dass du in der Zeit während der Freistellung NICHT krankenversichert bist. Der AG zahlt in dieser Zeit keinerlei Versicherungsbeiträge für dich.
http://www.jobkrise.de/de/jobsuche-gruendung-business-488.html
Beitrag von 004 - 17.08.11 - 10:46 Uhr
Hallo! Meinst Du, keine Versicherungszahlung bei der Freistellung oder bei dem unbezahltem Urlaub? Bei der Freistellung muss er doch alle Bezüge weiterzahlen, oder?
Beitrag von kati543 - 17.08.11 - 19:24 Uhr
Das Gehalt, aber nicht die Versicherungen. Lies dir mal den Link durch...
Beitrag von 004 - 17.08.11 - 21:10 Uhr
Den hab ich doch glatt übersehen. Und ich hab mich gefreut, weil da ganz viele Argumente drin stehen, welche ich vorbringen kann, um dieses Angebot nicht anzunehmen. Allerdings nur bis zum letzten Absatz. Der hebt ja alles wieder auf, wenn ichs richtig verstanden habe...
Ich denke, ich werde da nicht mitmachen. Allerdings weiß ich dann nicht, was er sich wieder zurechtbrodelt.
Viele Grüße, 004
Beitrag von susannea - 18.08.11 - 12:17 Uhr
Ich finde den Link mehr als unseriös, kein Datum von wann die Nachricht stammt, keine Angaben, wer die Ominöse Betreiberin der Seite ist usw.
Also auf die würde ich so erstmal gar nichts geben.
Beitrag von susannea - 18.08.11 - 12:21 Uhr
Die aktuellsten Dinge, die ich dazu gefunden habe sind von 2009 und sagen, dass dies nicht mehr erlaubt ist:
http://rentenberatung-aktuell.de/20090808838/krankenversicherung/generelle-sozialversicherungspflicht-bei-arbeitsfreistellung
Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 11:32 Uhr
Warum solltest Du dem zustimmen?
Er will Dir doch kündigen, dann soll er sich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Wie groß ist Euer Betrieb denn? Kommt er im Zweifel überhaupt mit einer betrieblich bedingten Kündigung durch?
Gruß,
W
Beitrag von 004 - 17.08.11 - 12:27 Uhr
Ich will ja da raus, und nicht weiter für diesen Menschen arbeiten bzw. meine Zeit dort absitzen, sonst ist da nämlich nicht viel zu tun außer Zeit absitzen UND sich vom Chef mobben zu lassen, deswegen bin ich nicht böse drum, dass er mir kündigen möchte.
Und da er solch einen Charakter hat, was man auch an seinem "Angebot" sieht, habe ich Bedenken, dass er, wenn ich nicht darauf eingehe, einfach sagt, dass ich wiederkommen soll. Dann gibts Mobbing vom feinsten, Schreierei und persönliche Angriffe, und niedere Arbeitsaufträge wie bestimmte Musikzeitschriften besorgen, die es im normalen Handel nicht gibt, aber ohne die das Büro nicht betreten werden darf etc, während meiner Schwangerschaft hatte ich einmal "den Auftrag", den Besitzer eines Rollerfahrers ausfindig zu machen, der ihm zu nah an seinem Parkplatz geparkt hat, ansonsten sollte ich das Ding wegschieben. Hab ich natürlich verweigert. Aber alles so Sachen, deswegen muss ich da nicht wieder hin. Kündigungsschutz greift da nicht, nur 3 Vollangestellte und 1 TZ. Er hat es echt nicht nötig, mir die Kündigungszeit nicht vollständig zu zahlen, er hat 6-stellige Beträge aufm Konto, also sehe ich das "Angebot" auch als versuchte Linkerei....
Beitrag von windsbraut69 - 17.08.11 - 12:45 Uhr
Lehn es ab.
Für ich ist es doch trotzdem die schnellste und billigste Lösung, Dich los zu werden.
Wenn er Dich mobbt, gehst Du zum Anwalt oder Arzt...
Was ist das denn für ein Laden?
LG
Beitrag von cunababy - 17.08.11 - 12:52 Uhr
Gegen Mobbing geht man zum Arzt und lässt sich 6 Wochen krank schreiben =)
Wenn er dich kündigt und mobbt, dann lass dich die 3 Monate halt krank schreiben, natürlich wegen unterschiedlicher Sachen =)
Wenn er dich nicht kündigt, dann nimm dir einen Anwalt, dann solltest du im Falle einer Eigenkündigung auch keine Sperre bekommen, da du einen sehr triftigen Grund hast.
Aber ich denke er wird dich kündigen, wenn er dir schon so was anbietet...
LG Cunababy
Beitrag von susannea - 17.08.11 - 14:47 Uhr
Warum solltest du überhaupt KOmpromisse eingehen. Er muss dich so wieder nehmen, wie du angestellt warst und dich am ersten Tag bei vollen Bezügen kündigen!
Da kann es allerdings sein, dass du ncith freigestellt wirst, aber das sollte doch kein Problem sein, oder?
Beitrag von manavgat - 17.08.11 - 21:58 Uhr
Schlag gar nichts vor und übergib die Sache einer Anwältin.
Gruß
Manavgat
