Einstweilige Verfügung erzwingen mit Unterhaltstitel vom Jugendamt?

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Beitrag von tuana7 - 17.08.11 - 11:52 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage: Meien Mutter erhält von meinem Vater für meine Schwester Unterhalt. Er hat aber für August kein Unterhalt erhalten und ist der Meinung einfach ab September zu zahlen, weil er mal eben in Urlaub müßte und kein Geld für die Unterhaltszahlung August drin ist. Nun hat meine Mutter aber einen Titel vom Jugendamt (Vormundschaft) noch, den das Jugendamt mit Volljährigkeit meiner Schwester an meine Mutter rausgegeben hat. Meine Schwester hat eine Ausbildung begonnen und ist noch weiterhin unterhaltsberechtigt. Können wir, wenn ja wo, eine einstweilige Verfügung durchkriegen mit dem Titel? Wir wohnen in Hamburg. Wäre sehr sehr dankbar für die Antworten.


Viele liebe Grüße

Özlem

Beitrag von witti141282 - 17.08.11 - 12:18 Uhr

Huhu

was willst du denn mit ner einstweiligen Verfügung?

Ihr könnt ledigllich den rückständigen Unterhalt mit ner Zwangsvollstreckungsmaßnahme (kontopfändung, Lohnpfändung) geltend machen.

LG

Beitrag von demy - 17.08.11 - 12:26 Uhr

Hallo,
ist der Titel überhaupt über das 18. Lebensjahr deiner Schwester gültig?

Deine Mutter hat ja mit erreichen des 18. Lebensjahres keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für ihre Tochter.

Den eventuellen Unterhaltsanspruch hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres deine Schwester und zwar zu gleichen teilen gegenüber beiden Elternteilen, wobei die Barunterhaltspflicht deiner Mutter auch in Naturalien ausgeglichen werden kann.

Ihr solltet jetzt erstmal klären ob wirklich noch Anspruch nach Abzug der Ausbildungsvergütung vorhanden ist.
Desweiteren muss sich jetzt deine Schwester um die Vollstreckung kümmern und nicht deine Mutter.
Deine Mutter hat wie gesagt keinen Anspruch mehr.

Gruß
Demy

Beitrag von scullyagent01 - 17.08.11 - 13:22 Uhr

Dein Vater ist erst ab 31.08.2011 in Verzug für den Unterhalt August 11.

Dann, erst dann kann deine Mutter eine Vollstreckung einleiten. Diese dauert dann bis zur Durchführung wenige Wochen bis zu einigen Monaten - je nach dem wie beschäftigt die Gerichtsvollzieher in eurem Bezirk sind.

Wenn Dein Vater freiwillig ab September den doppelten Unterhalt zahlt, würde ich es dabei belassen


scully

Beitrag von tuana7 - 17.08.11 - 14:13 Uhr

Nein er will ja dann August garnicht mehr zahlen :-( Und der Unterhalt wäre eigentlich für Juli 2011, da er immer Anfang des Folgemonats zahlen kann... Also schon über der Frist..

Beitrag von scullyagent01 - 17.08.11 - 14:26 Uhr

Und die Begründung dazu?

Es kann ja sein, das er aus seiner Unterhaltsplicht heraus ist.......

Scully

Beitrag von tuana7 - 17.08.11 - 23:00 Uhr

Hi,
die Begründung ist einfach nur die, dass er im Urlaub war und er nun kein Geld für den Unterhalt hat.

Beitrag von senior666 - 18.08.11 - 08:14 Uhr

da das "Kind" den Unterhalt einklagen muß (von beiden Elternteilen) hat er gar keine Begründung an die Mutter zu geben. Er könnte auch sagen das Wetter ist so toll aber du! bekommst keine Püzeratze mehr von mir.

Beitrag von senior666 - 17.08.11 - 17:05 Uhr

deine Schwester ist 18 also steht deiner Mutter gar kein Unterhalt mehr zu. Darum muß sich deine Schwester als Erwachsene selbst kümmern. Ihr steht unter Abzug eines Teils der Ausbildungsvergütung (Freibeträge) Barunterhalt von beiden Elternteilen zu ( wenn sie noch bei der Mutter lebt kann der Barunterhalt durch Naturalunterhalt ersetzt werden.) Genaueres sagt ihr ein Rechtsanwalt.