Hallo!
Kennt sich jemand aus? Wo kann ich mich informieren?
Ich habe eine eigene Homepage, von der ich jetzt etwas verkaufe. Nein, Preise habe ich dort (noch?) nicht stehen.
Also wenn ich jetzt sagen wir mal einmal im Jahr (wie es ja jetzt ist) ein Teil im Wert von unter 100 Euro verkaufe... muss ich das dann anmelden?
Könnte ja mehr werden, kann aber auch dabei bleiben.
Und bei eb** kann man ja auch alles einfach verkaufen...
Ab wann also Kleingewerbe?
Und wenn ich Quittung schreibe, muss dann die Mehrwertsteuer drauf, nehme ich an????
Bisher habe ich jedenfalls mehr Ausgaben als EInnahmen..
Danke für Tipps
palesun
ab wann Kleingewerbe anmelden?
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Beitrag von palesun - 17.08.11 - 14:10 Uhr
Beitrag von marion2 - 17.08.11 - 14:16 Uhr
Hallo,
wenn du die Homepage betreibst, um hier etwas zu verkaufen, was du eigens zu diesem Zweck hergestellt oder erworben hast oder um damit einen Gewinn zu erzielen, dann ist es gewerblich.
Wenn du etwas verkaufst, was du selbst gekauft um es zu nutzen und später für einen schmalen Taler weiter reichst, dann ist es nicht gewerblich.
Ob du Mehrwertsteuer ausweisen musst oder nicht hängt mit der Beantwortung der obigen Fragen zusammen und mit dem, was das Finanzamt dazu sagt.
Gruß Marion
Beitrag von palesun - 17.08.11 - 14:24 Uhr
Danke Marion.
Hm, da werd ich mich dann wohl mal richtig schlau machen müssen..
Also ich kaufe nichts, was ich wieder verkaufe.
Ich kaufe Material, bearbeite und verarbeite es und dann verkaufe ich es bei Interesse.
Also konkret: ich kaufe Farben und Leinwände und das Ergebnis sind meine selbst gemalten Bilder. Meine Homepage ist sozusagen eine Galerie. Preise auf Anfrage.
Jetzt habe ich eine Anfrage... mit Preisvorstellung.
Wie gehe ich jetzt vor?
Beitrag von marion2 - 17.08.11 - 14:31 Uhr
Das klingt sehr nach Gewerbe - das Gegenteil wird schwer zu beweisen sein.
Also: Du gehst zum Finanzamt und fragst dort nach. Ob sich Kleingewerbe lohnt, ist schwer zu beantworten. Beantrage auf jeden Fall die Ist-Besteuerung -> du leitest dann die Mehrwertsteuer erst an das Finanzamt weiter, wenn du das Geld auch hast.
Vergiss das Gewerbeamt nicht - dann ist die Sache sauber.
Beitrag von palesun - 17.08.11 - 14:43 Uhr
Finanzamt und Gewerbeamt. Ok. Werde ich dann mal machen.
Will einfach nur nichts falsch machen, muss aber gestehen, dass ich erst jetzt anfange mich schlau zu machen.
War ja auch vorher nicht nötig.
Habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich bis jetzt auf jeden Fall mehr Ausgaben als Einnahmen habe.
Vielen Dank Marion
LG palesun

Beitrag von teufelsbraut78 - 17.08.11 - 15:50 Uhr
Hallo, solange du unter 17500,- € pro Jahr einnimmst, kannst du ein Kleingewerbe anmelden nach § 19UstG.
Achte bitte darauf was du als Gewerbegrund angibst. Also nix mit ich mal da mal Bilder, denn dann kommt die Handwerkskammer und will Geld haben. Schreibe rein Verkauf von Geschenkartikeln, damit umgehst du die HWK.
Beitrag von palesun - 17.08.11 - 23:09 Uhr
Oh, das ist ja ein interessanter Tipp.
Darf ich denn "schwindeln"?
Aber ich verstehe einiges nicht, was ich auch nicht beim googeln gefunden habe:
Ich bekoome dafür WEIT unter 17500 Euro, nämlich bisher nur ca 100 Euro.
Gibt es da nicht einen Freibetrag?
Sonst könnte ich doch meine Bilder auch bei Eb** reinsetzen???
Da sagt doch auch (erstmal) keiner was.
Ich habe weitaus mehr Ausgaben (!) und dann kann doch auch ne Handwerkskammer nicht ankommen, oder?
danke schön.

Beitrag von unilein - 18.08.11 - 08:59 Uhr
Nur weil keiner was sagt, wird es dadurch nicht legal.
Es gibt ja auch Seiten im Internet, wo du Geld durch texten verdienen kannst. Da sagt auch keiner was, wenn du nicht selbstständig bist. Bleibt trotzdem Schwarzarbeit. Gleiches gilt für Seiten, die andere kleine Arbeitskräfte vermitteln, die bar bezahlt werden. Keiner sagt was, das macht es nicht legal.
Es ist keine so große Sache, ein Gewerbe anzumelden. Umsatzsteuern musst du ja erst ab besagten 17500 Euro bezahlen und die Steuererklärung ist nicht schwer.
Bzgl. Handwerk und Handwerkskammer habe ich allerdings keine Ahnung.
Beitrag von teufelsbraut78 - 18.08.11 - 20:52 Uhr
Ja die IHK wird sich bei dir melden, hat sie auch bei mir gemacht und mit meinem Nebengewerbe habe ich sooooo geringe Einnahmen, dass ich da noch keinen Beitrag zahlen muss.
Beitrag von tine1503 - 18.08.11 - 19:34 Uhr
Hallo,
damit umgehst Du zwar die HWK, aber dann kommt die IHK und will Beiträge!
LG
Beitrag von hendrik-j - 18.08.11 - 10:04 Uhr
Hallo,
schau Dich doch mal hier um. Da findet man viele Infos zum Thema Kleingewerbe.
http://de.dawanda.com/cms/c/de/Verkauferportal/26-Rechtsportal/86-Grundlagen-Verkaufsstart
Wichtig für Dich wäre schon einmal
>>Als Beginn eines Gewerbes werden von den Gewerbeämtern solche Handlungen angesehen, die bereits eine Außenwirkung haben (z.B. Abschluss eines Mietvertrags für Geschäftsräume, Anschaffen von Waren oder Materialien). Reine Vorbereitungshandlungen (z.B. Besprechung mit einem Steuerberater, bloße Besichtigung von Mieträumen) begründen noch kein Gewerbe.<<
Da Du also schon Material gekauft und verarbeitet hast, gilst Du als Gewerbetreibend und musst Deinen "Umsatz" anmelden. Auch wenn es nur 100 Euro sind. Gewinn machst Du ja mit dem Verkauf des Bildes.
Viele Grüße
Nadine
