Guten Abend,
ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Kindergeld. Hierbei handelt es sich nicht um mich trotzdem möchte ich mehr darüber erfahren wie es nun ist.
Eine bekannte wird am 22 eine Brufschule für ein Jahr besuchen und wohnt bei ihr Freund zurzeit.
Wie ist es nun wenn sie Nebenwohnsitz angibt. Bekommt sie da immer noch Kindergeld? Da der Vater keine Areit hat bekommt er ja auch Arbeitslosengeld für die Tochter. Doch er ist der Meinung wenn sie Nebenwohnsitz angibt, dass er da kein Arbeitslosengeld für seine Tochter bekommt und sie auch nur bis 18 Jahre Kindergeld bekommt..
ABER - Ihr Freund ist 19 Jahre hat eine Ausbildung und hat auch Nebenwohnsitz angegeben und bekommt trotzdem Kindergeld. Zwar kein Abeitslosengeld da die Eltern Arbeiten sind..
Wisst ohr darüber bescheid? Ich hoffe ihr wisst was ich will weil ich so verwirrt schreibe
.
Bekommt sie noch vom Vater Kindergeld und Arbeitslosengeld?
Und Vorallem bis wann? (sie ist 159
Hoffe ihr könnt weiter helfen
euch noch ein schön Abend
Kindergeld. Fragen dazu
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Beitrag von -schnuppe- - 17.08.11 - 19:58 Uhr
Beitrag von senior666 - 17.08.11 - 20:32 Uhr
Da der Vater keine Areit hat bekommt er ja auch Arbeitslosengeld für die Tochter.
völliger Humbug. Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem Gehalt das er bezogen hat. Solltest du AlG2 meinen ist sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus wenn sie auszieht, das hat aber mit dem Kindergeld nichts zu tun.
Beitrag von comapo - 18.08.11 - 17:59 Uhr
ALG mit Kind ist höher als ohne Kind. Ich meine 67 statt 60%.
Das Kindergeld ist abhängig:
a) vom Alter und dann je nachdem
b) ob das Kind sich in Berufsausbildung befindet (freiwilliges soz Jahr und Grundwehrdienst sind Zeiten ohne Kindergeldbezug)
c) ob das Kind ohne Ausbildung arbeitsuchend gemeldet ist
d) das Gehalt, dass das Kind in Ausbildung verdient unter dem Grundfreibetrag liegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
LG
