Minderung Unterhalt Geburt Geschwisterkind

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Beitrag von immanuelkant - 18.08.11 - 12:55 Uhr

Hallo zusammen,

als sonst stiller Leser habe ich heute mal eine Frage an euch:

Ich habe einen Sohn für den ich bis auf den Selbstbehalt Unterhalt zahle (leider trotzdem Mangelfall,wenn auch knapp)Man verdient in meiner Branche einfach wenig (mein Gehlat liegt schon über Tarifvertrag-unglaublich aber wahr)

Er lebt bei seiner Mutter und ich erwarte mit meiner Frau Anfang November das erste gemeinsame Kind. Meine Frage ist nun,ab wann kann ich den Unterhalt anpassen? Ab Geburtsmonat oder dem Folgemonat? Wenn November,dann auch anteilig (sagen wir das kind kommt am 3.November) Ich will nicht kleinkariert wirken,aber meine Frau hat kein Einkommen und ich zahle ja wie gesagt bis auf Mindestunterhalt und da sind selbst kleinere Beträge wichtig für uns. Ein Titel und ich glaube auch eine Beistandschaft besteht nicht. Vielen Dank für die Antwort!

Beitrag von lula222 - 18.08.11 - 22:19 Uhr

Hi,

ich hatte diesen Fall genau anders herum:

Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 gemeinsamen Kinder und hat im Feb. Nachwuchs mit seiner neuen Frau bekommen.

Wenn mich nicht alles täuscht hat er auch schon für Februar weniger Unterhalt zahlen müssen.

Wie habt ihr das alles geregelt? Mit Anwalt?

Beitrag von immanuelkant - 19.08.11 - 22:45 Uhr

Nein, die Mutter hatte beim JA UV beantragt und darufhin haben die sich gemeldet und mir gesagt,was ich laut DDT und Selbstbehalt zu zahlen habe und das mache ich seitdem.Ein Anwalt,Titel oder Beistandschaft war nie nötig.

Beitrag von comapo - 19.08.11 - 21:26 Uhr

Hi,

das ist nicht so einfach. Du musst ja am Monatsanfang zahlen, wenn Du jetzt also bspw. zum 3.11. zahlst und am 5.11. kommt das zweite Kind, dann hat das natürlich auch ab November Anspruch auf Unterhalt.

Jedoch kannst Du den überzahlten Betrag des Unterhalts nicht zurückfordern. Hast Du einen Anwalt? Ist der Unterhalt für das 1. Kind tituliert? Denn wenn die Mutter des 1. Kindes den Titel nicht freiwillig rausgibt, musst Du auf Abänderung klagen. Das bedeutet, sie kann bis dahin aus dem Titel vollstrecken, wenn Du nicht wie tituliert bezahlst.

Du bräuchtest dann also
1) eine Klage auf Titelherausgabe
2) Pfändungsschutz bis zur Titelabänderung.

LG Comapo

Beitrag von ploetschi - 19.08.11 - 21:44 Uhr

Hi,

ein Titel besteht ja, wie er geschrieben hat, nicht.

Ich finde es in diesem Fall sehr schade für die Kinder. Wenn doch schon ein Kind da ist, was nicht ausreichend versorgt werden kann, warum muss dann gleich ein zweites her?

Ist es wirklich nicht möglich, erst was an der finanziellen Situation zu ändern (natürlich auch die Frauen), und sich dann um Nachwuchs zu kümmern?

Nun ja, dafür ist es ja nun zu spät.

Grundsätzlich musst du am ersten des Monats den vereinbarten Unterhalt zahlen. Doch (und das schreibe ich wirklich ungerne), was soll passieren, wenn du in dem Monat nichts zahlst? Nichts, und wieder nichts. Es gibt keinen Titel, und bis sie einen erwirkt hat, und diesen auch "nutzen" kann, wird bei dir eh nichts mehr zu holen sein. Traurig aber wahr.

LG
ploetschi

Beitrag von ploetschi - 19.08.11 - 22:01 Uhr

Sorry, der Großteil meines Beitrages richtet sich natürlich an den Verfasser des Beitrages. Aber ich denke mal, er wird es auch hier lesen.

Beitrag von immanuelkant - 19.08.11 - 22:43 Uhr

Danke für die Auskunft! Das erste Kind ist unter den denkbar schlechtesten Bedingungen entstanden (ohne dass ich ins Detail gehen möchte) und zudem wird der Kontakt unterbunden.Mein starker Wunsch nach einer Familie und Elterdasein kann dadurch nicht gestillt werden -der Kindewunsch meiner Ehefrau schon garnicht. Vielleicht ist es nicht für jeden nachvollziehbar aber Elternschaft oder Kinder zu haben ist Herzensangelegenheit,keine alleinige Frage des Geldbeutels. Abgesehen davon ist die finanzielle Schieflage aller Wahrscheinlichkeit nach temporär.

Vermutlich werde ich es so machen müssen,wie du sagst. Unser Kind hat schließlich auch ein Recht auf Unterhalt ab Geburt und mit der Mutter wird nicht zu reden sein. Nochmal Danke für die Auskunft!

Beitrag von immanuelkant - 19.08.11 - 22:48 Uhr

Einen Titel gibt es nicht. Der würde jetzt glaube ich auch nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden können,oder?

Ich könnte also Anfang November den angepassten Unterhalt überweisen.Bis die Mutter sich wegen der Differenz "beschwert" hat,wäre das Kind wohl da.

Beitrag von dk-mel - 20.08.11 - 12:19 Uhr

von der rechtlichen seite her würde ich das anwaltlich durchrechnen lassen (sollte ja nur ein gespräch sein, was man sich mal leisten sollte, aber dann bist du auf der sicheren seite).

was das andere angeht, würde ich fairerweise der km mitteilen, dass nachwuchs unterwegs ist, falls noch nicht geschehen...

und subjektiv: gezeugt ist gezeugt, jetzt den unterhalt zu mindern finde ich absolut daneben und wird nur noch mehr krieg anzetteln. und normal hat km gründe, den umgang zu verhindern, aber darüber schreibst du nichts.

Beitrag von vollmond73 - 20.08.11 - 15:18 Uhr

Die KM hat nicht das Recht einfach den Umgang zwischen Vater und Kind zu verhindern.

Er hat das recht sein 1. Kind zu sehen und den Umgang wahrnehmen und so hat auch das Kind ein Recht drauf auf seinen Vater.

Egal wie seine oder ihre gründe sind...das ist nicht zum wohle des Kindes.

Er kann sogar veranlassen, das er wieder Kontakt zu seinem 1. Kind haben kann, jedoch muss er sich dafür einsetzen und die KM kann nichts machen.


Wünsche dir viel Erfolg bei dem, was du bzgl. deines 1. Kindes unternehmen wirst.
Das Kind hat es nicht verdient, das du einfach so aus seinem Leben verschwindest. Gehe zum JA oder nehme dir einen Anwalt du hast das Recht dein Kind zu sehen und dein Kind ebenso.

Beitrag von manavgat - 20.08.11 - 15:30 Uhr

Du hast schon ein Kind, das Du nicht unterhalten kannst.

Du hast eine Frau ohne Einkommen und machst ihr auch ein Kind. Letzten Endes zahlt dann der dumme Steuerzahler.

Verstehen muss ich das nicht, oder?

Gruß

Manavgat

Beitrag von my-opinion - 22.08.11 - 16:09 Uhr

Manavgat,
extra für Dich habe ich den Text des TE der Deine Frage eigentlich beantwortet mal kopiert.

Im übrigen kann auch die Kindsmutter was zum Unterhalt beitragen.


"......Das erste Kind ist unter den denkbar schlechtesten Bedingungen entstanden (ohne dass ich ins Detail gehen möchte) und zudem wird der Kontakt unterbunden.Mein starker Wunsch nach einer Familie und Elterdasein kann dadurch nicht gestillt werden -der Kindewunsch meiner Ehefrau schon garnicht. Vielleicht ist es nicht für jeden nachvollziehbar aber Elternschaft oder Kinder zu haben ist Herzensangelegenheit,keine alleinige Frage des Geldbeutels. Abgesehen davon ist die finanzielle Schieflage aller Wahrscheinlichkeit nach temporär.

Vermutlich werde ich es so machen müssen,wie du sagst. Unser Kind hat schließlich auch ein Recht auf Unterhalt ab Geburt und mit der Mutter wird nicht zu reden sein. Nochmal Danke für die Auskunft!

Beitrag von leboat - 30.08.11 - 12:53 Uhr

Sowas arrogantes und ekelhaftes!