Hallo
Ich habe mit meiner neunen freundin ein kind zusammen das ist jetzt 6 tage alt .. nun ist sie noch verheiratet und das standesamt trägt mich nicht als Vater ein sondern ihren Ex Mann .. kann ich da jetzt rechtlich was machen .. den ich bin ja der VATER .
danke
das deutsche gesetzt wenn man nicht verheiratet ist und ein kind hat
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Beitrag von sternchen1902 - 18.08.11 - 14:51 Uhr
Beitrag von delfinchen - 18.08.11 - 20:53 Uhr
hallo,
ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass der zukünftige Exmann unterschreiben muss, dass er nicht der Vater ist und du, dass du der Vater bist.
Da das Kind ja zur Welt kam, ehe die Scheidung durch war, gilt es ansonsten als "in der Ehe entstanden".
Bei mir war damals die Scheidung durch, bevor die Kinder zur Welt kamen, daher konnte ich mir den Zirkus sparen, aber uns wurde es am Jugendamt so erklärt.
LG,
delfinchen
Beitrag von hedda.gabler - 18.08.11 - 23:06 Uhr
Hallo.
Ihr könnt jetzt schon zusammen mit dem Ehemann erklären, dass Du der Vater bist (hättet Ihr schon vor der Geburt machen können) ... allerdings wird die Geburtsurkunde erst nach der rechtskräftigen Scheidung umgeschrieben.
Mein Stand der Dinge.
LG
Beitrag von silbermond65 - 19.08.11 - 08:38 Uhr
kann ich da jetzt rechtlich was machen .. den ich bin ja der VATER .
Du kannst mit deiner Freundin zum JA oder Standesamt gehen und die Vaterschaft für euer Kind anerkennen.
Ihr Nochmann und sie müssen dem zustimmen und dann heißt es warten ,bis die Scheidung durch und rechtskräftig ist.
Erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil kann man den richtigen Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen.
Beitrag von redrose123 - 19.08.11 - 09:28 Uhr
Wannist die scheidung durch? Dann kann man das anfechten soweit ich weiss.
Beitrag von silbermond65 - 19.08.11 - 12:27 Uhr
Wenn sich alle einig sind,muß man nichts "anfechten" ,dann reichen 3 Unterschriften beim Standes- oder Jugendamt. Und die können sie jetzt schon machen.
Beitrag von titania78 - 21.08.11 - 23:29 Uhr
Als Vater des Kindes gilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist. Sollte im Einzelfall der Ehemann nicht der biologische Vater sein, so muss dessen Vaterschaft angefochten werden.
Sofern in einem solchen Fall der Scheidungsantrag zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes schon anhängig ist, gibt es jedoch folgende Möglichkeit um ein gerichtliches Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft zu vermeiden:
Erkennt ein anderer Mann (z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter) die Vaterschaft an und stimmt neben der Mutter des Kindes auch der Noch-Ehemann (Scheinvater) dieser Anerkennung zu, dann ist der Mann Vater des Kindes, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Vaterschaftsanerkennung wird frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Diese Regelung kann bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung angewendet werden.
Die Vaterschaft kann nur von folgenden Personen durch einen Antrag beim Familiengericht angefochten werden:
* dem Mann, der als Vater gilt,
* der Mutter und
* dem Kind (bzw. dem Ergänzungspfleger für das Kind).
Die Zuständigkeit des Familiengerichts richtet sich nach dem Wohnort des Kindes
Beitrag von ajl138 - 22.08.11 - 13:07 Uhr
Hallo,
ihr müßt eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
Dem "Ehe" Mann würde ich mal mitteilen,dass er somit auch unterhaltspflichtig ist,wenn sich weigert zuzustimmen, dass er nicht der Vater ist.
Beitrag von titania78 - 22.08.11 - 13:15 Uhr
stimmt.
er ist der Vater-mit allen Pflichten...und auch Rechten. Genauso das Kind...solle dem Nochmann was passieren, könnte das Kind (wenn es älter ist und Geld hat) ihm gegenüber unterhaltspflichtig werden oder auch jetzt schon Erben und einen Anspruch auf seinen Pflichtteil haben.
