Steht ihr noch Geld zu?

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Beitrag von juxalotta - 18.08.11 - 16:15 Uhr

Hallo!
Meine Schwester bekommt ab nächsten Monat von ihrem Ex-Mann kein Kindergeld mehr (für 7Monate wg. Umschulung).
Das Kind ist 13 Jahre alt. Meine Schwester hat einen 400 € Job und zusätzlich eine Arbeit auf Steuerkarte, wo sie ca 650€ bekommt. Dann hat sie noch 184 € Kindergeld.
Hat sie überhaupt eine Chance, steht ihr noch irgendetwas an Geld zu? Sie könnte so die Wohnung nicht mehr halten.
An welche Stelle muss sie sich wenden?
Danke

Beitrag von senior666 - 18.08.11 - 16:20 Uhr

Deine Schwester hat noch nie Kindergeld vom Ex bekommen, denn das zahlt der Staat! Sie hat 400+650+184=1234,-- sie kann mal versuchen erhöhtes Kindergeld (zuschuß) zu bekommen oder Wohngeld aber eigentlich sind 1234€ ausreichend für 2 Personen.

Beitrag von manavgat - 18.08.11 - 16:24 Uhr

eigentlich sind 1234€ ausreichend für 2 Personen



im hinteresten Ossiland vielleicht!


Sie hat bei ALG2 einen Mehrbedarf aus Arbeit!

und liegt sicher unter ihrem Bedarf.

Gruß

Manavgat

Beitrag von mami18052010 - 18.08.11 - 16:49 Uhr

.... das hinterste Ossiland hab ich überlesen .... *hust* #blume

Beitrag von sonnedz - 18.08.11 - 18:19 Uhr

im hinteresten Ossiland vielleicht!



was soll sowas denn #augen#augen#augen

Beitrag von wasteline - 18.08.11 - 19:42 Uhr

Vielleicht eine Erklärung, dass dort die Mieten viel preiswerter sind als in einer Großstadt.

Beitrag von windsbraut69 - 19.08.11 - 06:38 Uhr

Man liest hier doch min. 3 x täglich, dass man in den Neuen Bundesländern soviel weniger verdient...
Entsprechend niedrig sind dort auch Mieten und viele Lebenshaltungskosten.

Sie hätte doch auch andere strukturschwache Gegenden nennen können.

Beitrag von king.with.deckchair - 20.08.11 - 10:54 Uhr

Na, sind im hintersten Ossiland die Mieten nicht sensationell niedrig (unter anderem des Leerstandes wegen, weil alle, die es können, abhauen)?

Beitrag von manavgat - 18.08.11 - 16:22 Uhr

Sie muss umgehend ALG2 beantragen!

Du meinst sicher den Unterhalt und nicht das Kindergeld.

Gruß

Manavgat

Beitrag von kathi.net - 18.08.11 - 16:23 Uhr

Dem Kind!!! steht aber Unterhalt zu (ich vermute das es das ist, was du meinst). Und den kann der Kindsvater nicht einfach einstellen wegen einer Umschulung.

Beitrag von juxalotta - 18.08.11 - 18:59 Uhr

Vielen Dank an Euch!
Ja, ich meinte natürlich den Unterhalt vom Vater, das hab ich in der Eile vertauscht.
Leider ist beim Vater in dieser Zeit kein Geld zu holen!
Bisher war er auch immer Zuverlässig und nach sieben Monaten scheint´s ja dann hoffentlich wieder zu funktionieren.
Morgen früh geh ich mit meiner Schwester zusammen zum Job-Center, ich hoffe, da sind wir richtig!
Danke, ihr habt mir Mut gemacht, ich fiebere natürlich mit meiner Schwester mit!
GlG

Beitrag von scullyagent01 - 19.08.11 - 08:46 Uhr

Es ist so: Kann der Ex Mann nicht zahlen, ist eben auch nix zu holen.

Theoretisch ist es ihm zwar untersagt die zahlungen einfach so einzustellen, dazu bräuchte er eine Abänderungsklage, aber faktisch ändert es gar nichts.

Deiner Schwester steht nun UVG zu. Außerdem soll sie Unterhalt titulieren lassen. Allerdings werden für Dauer der Umschulung keine Unterhaltsschulden auflaufen, wenn der Ex auch nur einen mäßig begabten Anwalt an seiner Seite hat.

Scully

Beitrag von sissy1981 - 19.08.11 - 11:39 Uhr

Unterhaltsvorschuss bei einem 13jährigen? Ist da das Mindestalter des Kindes nicht geringer?

Beitrag von scullyagent01 - 19.08.11 - 13:10 Uhr

Stimmt, hatte ich jetzt überlesen

Scully