Zuständigkeit Finanzamt

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Beitrag von sassi31 - 18.08.11 - 16:24 Uhr

Hallo,

wir sind seit 2009 verheiratet, haben zu dem Zeitpunkt aber noch getrennt gewohnt und tun es eigentlich auch immer noch einen großen Teil des Jahres (verschiedene Städte/Bundesländer). Aber wir wirtschaften zusammen und haben auch ein gemeinsames Konto.

Nun haben wir uns mal aufgerafft und wollen die Einkommensteuererklärung für 2009 abgeben. Nur welches Finanzamt ist denn zuständig? Die Lohnsteuerkarten für 2010 musste meine Gemeinde ausstellen, da ich älter bin. Aber wie läuft das beim Finanzamt?

Gruß
Sassi

P. S. Ich hab versucht beim Finanzamt anzurufen, aber da ist erst besetzt und dann fliegt man aus der Leitung #aerger.

Beitrag von susannea - 18.08.11 - 17:15 Uhr

Wo seid ihr denn wir gemeldet. Dort wo ihr gemeldet seid, müsst ihr die abgeben!

Beitrag von kati543 - 18.08.11 - 17:32 Uhr

Tja, wie es klingt, jeder in einem anderen (Finanzamtsbezirk)

Beitrag von comapo - 18.08.11 - 17:53 Uhr

Zuständig ist bei verheirateten Steuerpflichtigen, die nicht dauernd getrennt leben, das Finanzamt, wo der Familienwohnsitz ist.

Das heißt, ihr müsst den bestimmen. Denn das kann man nur an subjektiven Merkmalen festmachen.

http://www.juraforum.de/gesetze/ao/19-steuern-vom-einkommen-und-vermoegen-natuerlicher-personen

LG

Beitrag von sassi31 - 18.08.11 - 23:14 Uhr

Vielen Dank für den Link.

Beitrag von susannea - 18.08.11 - 18:07 Uhr

Das sehe ich anders. Das klingt für mcih eher nach einmal Haupt- einmal Nebenwohnsitz beim Mann.

Beitrag von sassi31 - 18.08.11 - 23:13 Uhr

Kati liegt richtig. Wir sind nicht am selben Wohnsitz gemeldet. Aber wie gesagt, wir wirtschaften gemeinsam.