Einkommenssteuernachzahlung

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Beitrag von amy2411 - 19.08.11 - 12:37 Uhr

Hallo!

Ihr könnt mir bestimmt helfen.
Leider habe ich damals eine Wohnung gekauft. Als wir jetzt Jahre später in ein Haus gezogen sind, wollten wir sie eigentlich verkaufen, aber das klappt leider nicht. Naja, also haben wir sie vermietet (seit 2009).

Das war auch ein Grund warum wir zum Steuerberater gegangen sind, weil wir von diesen Sachen keine Ahnung haben...

Für 2009 haben wir etwas zurückbekommen und für 2010 wurden uns über 640 Euro angekündigt. Im Juni 2010 wurde unser 2. Sohn geboren und wir bekamen den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld.
Jetzt bekommen wir Bescheid, dass der Steuerberater sich verrechnet hat und wir über 300 Euro nachzahlen sollen. Der Grund sei bis dahin noch nicht versteuerte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kann das sein?

Ist nicht so, dass wir gute Geschäfte mit der Wohnung machen. ein Jahr stand sie leer (komplett 2008) und wir zahlen sie noch ab. Die Miete deckt knapp die laufenden Zinsen für die Wohnung ab. Dazu kommen noch die Instandhaltungen... Also haben wir doch eigentlich gar keine "Einkünfte"?
Freu mich über jeden Rat!

Vielen Dank!

Beitrag von jupp43 - 19.08.11 - 13:00 Uhr

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht nur Zinsen, sodern auch Tilgung bezahlt. Die Tilgung ist aber nicht als Werbungskosten abzugsfähig, so erwirtschaftet ihr einen Gewinn, obwohl für euch nix überbleibt. Außerdem geht das Elterngeld in die Berechnung der Einkommensteuer mit ein.

LG Jupp

Beitrag von susannea - 19.08.11 - 13:54 Uhr

Wenn dem so ist, wie du sagst, dann habt ihr einen Verlust. Aber das Zinsen und Tilgung gezahlt werden, ist klar, oder?

Beitrag von bemmchen - 19.08.11 - 15:44 Uhr

Gib den Bescheid an deinen Berater weiter, er soll prüfen wo die "unterschiede liegen" und warum. Denn selbst wenn die Mieteinnahmen die Tilgungssumme einschließlich zinsen decken (wie schon gesagt sind nur zinsen ansetzbar), ihr aber noch erhaltungsaufwendungen habt könnt ihr ja noch "abschreibungen" in anspruch nehmen...ihr müsstet also generell einen verlust dort haben...wenn ihr das minimum an elterngeld erhaltet kann der progressionsanstieg auch nicht so gravierend sein.

Beitrag von amy2411 - 20.08.11 - 12:49 Uhr

Danke erst mal!
Also wir zahlen Zinsen und Tilgung. Die Beratung bei der VB damals war nicht sehr gut. Der Kredit läuft über einen kleinen Teil über KFW (dort ist die Tilgung minimal, aber glücklicherweise läuft dieser am Jahresende aus) und über ein Vorausdarlehen der Bausparkasse (so einen Quatsch würde ich nie wieder machen)...

Ich bin ja einfach nur auf der Wohnung sitzengeblieben, aber wie machen das denn Kapitalanleger, die in Immobilien investieren?

Und wenn ich das KFW am Jahresende durch einen besseren Kredit ablöse, muss ich nächstes Jahr noch mehr nachzahlen?#zitter

Beitrag von comapo - 19.08.11 - 22:27 Uhr

Moin,

also aus Erfahrung wirft sowas selten Überschuss ab.

Die Einnahmen werden gemindert durch:

Absetzungen für Abnutzungen (2-2,5% des Kaufpreises inkl. NK, die auf die Wohnung entfallen)
Schuldzinsen
Grundsteuer
Erhaltungsaufwendungen
Wohngeld ohne Instandhaltungsrücklage
zur Wohnung gehörende Versicherungen
auf die Vermietung entfallende Steuerberatungskosten

Ich kann mir beim besten Willen nicht denken, dass es an den Mieteinkünften liegt.

LG