Bafögrückzahlung

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Beitrag von fuxx - 19.08.11 - 12:47 Uhr

Hallo zusammen,

mein Partner rief eben an und sagte mir, dass das Bafögamt die Zahlungen zurückfordert.

Weiss jemand ob es noch Gültigkeit hat, dass wenn man die Hälfte des Betrages in einer Summe zahlt, der Rest der Schulden wegfällt - ich habe hier igendsowas im Hinterkopf...

Danke,

fuxsx

Beitrag von smokefighter - 19.08.11 - 12:56 Uhr

Ja das gibt es noch ist aber begrenzt auf bestimmte Beträge und Vorraussetzungen wie hoch der Rabatt ist weiss ich auch nicht genau:

Infos findest du hier http://www.bva.bund.de/cln_101/nn_377484/DE/Aufgaben/Abt__IV/BAfoeG/FragenzurRueckzahlung/fragenzurrueckzahlung-node.html?__nnn=true

Beitrag von waldwuffel - 19.08.11 - 13:15 Uhr

Hallo,

na die Hälfte nicht, aber ein gewisser Prozentsatz schon. Schreib sie einfach an und dann bekommst du den genauen Betrag.

LG waldwuffel

Beitrag von ninnifee2000 - 19.08.11 - 13:40 Uhr

Man bezahlt doch sowieso nur die Hälfte zurück, die man bekommen hat.

Von dieser Hälfte kann auch noch ein prozentualer Satz abgeschlagen werden, wenn man alles sofort zurückzahlt.

Die Rückzahlungsmöglichkeiten für deinen Partner sollten in dem Schreiben drin stehen. Also einfach mal lesen. ;-)

Beitrag von fuxx - 19.08.11 - 13:45 Uhr

Danke für Eure Infos,

ich habe mich da jetzt mal eingelesen. Das, was man aufgrund der frühzeitigen Rückzahlung sparen kann, ist bei mir nicht die Welt.

Interessanter ist, dass wenn man sein Studium vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen hat, man einen ganz stattlichen Betrag einsparen kann.

Allerdings gestaltet sich mein Fall als recht schwierig, denn ich habe nur bis zum Vordiplom Bafög kassiert und bin dann an eine berufsbegleitende FH gewechselt. Aufgrund der Arbeitsbelastung musste ich das Studium nach Abschluß der Prüfungen und vor Beginn der Diplomarbeit etwas schleifen lassen.
Werde am Montag mal beim Amt anrufen und nachfragen, was ich da nun machen kann.

Beitrag von inblack - 19.08.11 - 19:55 Uhr

Was sollst du da noch machen können?
Irgendwie ist es zum Schmunzeln, dass du als Studierte(r) da jetzt noch nachfragen willst, obwohl alles erklärt ist.

Du hast dein Studium "etwas schleifen" lassen, also musst du es so zurückzahlen, wie es von Anfang an fest stand: die Hälfte der Bafög Summe.

Einen kleinen Abschlag bekommst du, wenn du in einer Summe zahlst.
Mehr nicht.
Auch das steht im Schreiben.

Du kannst auch noch was bekommen, wenn du einen besonders guten Abschluss hattest. Wie es im Schreiben steht, kannst du das beantragen, indem du dein Zeugnis hinschickst.
Ich (Diplom-Note 1,0) habe diesen Abschlag jedoch nicht bekommen.