Hat diese Klage Aussicht auf Erfolg?

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Beitrag von alexa2011 - 19.08.11 - 12:55 Uhr

Hallo!

Mein Mann ist seit einigen Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, wechselt allerdings Mitte September die Stelle und ist dann ganz normal angestellt, außerhalb der Zeitarbeit.

Mein Mann ist spielsüchtig und da er freiwillig auf Kontogewalt verzichtet hat, kommt er seit Jahren nicht an sein Gehalt ran.
Somit hat er sich von der Zeitarbeit des öfteren Vorschüsse auszahlen lassen, die sein Gehalt dann entsprechend geschmälert haben.

Ich habe vor einiger Zeit seine Zeitarbeitsfirma über seine Sucht schriftlich aufgeklärt und gebeten, keine Vorschüsse mehr auszuzahlen.
Daraufhin bekam ich einen sehr netten Anruf von seinem Chef, der vollstes Verständnis für die Situation zeigte, aber darauf hinwies, er bräuchte eine Unterschrift meines Mannes, dass er auf Vorschüsse verzichte.

Mein Mann hat einige Zeit später auch ein Schreiben aufgesetzt, in dem er zukünftig ausdrücklich auf Vorschüsse verzichtet und dieses weder schriftllich noch mündlich von ihm widerrufen werden kann.

Daraufhin war er 7 Monate spielfrei, seit 3 Monaten holt er sich allerdings wieder Vorschüsse und bekommt sie auch!

Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, sich das Geld von der Firma zurück zu holen, da ja die vereinbarten Bedingungen seitens der Firma nicht eingehalten wurden.

Vielleicht weiß ja jemand Rat!

Danke,
Alexa

Beitrag von windsbraut69 - 19.08.11 - 13:03 Uhr

Habt Ihr irgendeine schriftliche Zusage der Firma, das wie gewünscht zu handhaben?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr da eine Handhabe habt. Die Firma ist doch nicht verpflichtet, sich mit sowas herumzuschlagen. Dein Mann ist ja mündig.

Gruß,

W

Beitrag von ina_bunny - 19.08.11 - 13:11 Uhr

Da kann ich dir leider nicht weiter helfen.

Dein Mann kann sich aber selbst ein Hausverbot bei den Spielbanken ausstellen lassen.

LG Ina

Beitrag von kathi.net - 19.08.11 - 13:17 Uhr

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit Erfolg haben wird.

ABER: Ich finde, ihr setzt an der falschen Stelle an. Warum hat er sich die Vorschüsse geholt? Rückfällig geworden? Macht er denn eine Therapie? Das wären so die ersten Dinge, die ich klären würde.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.08.11 - 13:28 Uhr

Hallo

Das ist nicht das Problem der Firma, sondern eures. Wenn er es nicht schafft, nicht zu spielen, sollte er sich in Therapie begeben.

Ausserdem wäre ich mit sowas vorsichtig, wenn dein Mann da noch weiter arbeiten möchte.


KAum ein Ag lässt sich gerne von MA verklagen und beschäftigt ihn dann weiter.

Bianca

Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 13:34 Uhr

Den ersten Satz hast du gelesen ???

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.08.11 - 13:37 Uhr

Ja, habe ich. Und?

Auch wenn er da ein paar Jahre schon ist, schützt das nicht unbedingt vor einer Kündigung.

Beitrag von windsbraut69 - 19.08.11 - 13:39 Uhr

Er wechselt im September!

Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 13:42 Uhr

hast du ihn auch verstanden?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.08.11 - 13:44 Uhr

Was ist daran nicht zu verstehen?

Beitrag von susannea - 19.08.11 - 13:46 Uhr

Ich denke, das fragen wir uns alle gerade.
Aber deine Antwort, dass es zur Kündigung führen kann, lässt darauf schließen, dass du ihn nicht verstanden hast!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.08.11 - 13:50 Uhr

Nur weil der werte Herr festangstellt ist, ist er nicht unkündbar.

Und wenn er nicht mehr tragbar für die Firma ist, kann er durchaus gekündigt werden.

Und wenn er nun klagen will, weil sein AG ihm auf sein bitten hin, Geld vorgeschossen hat und es nun zurückhaben will, wird dies machbar sein.



Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 13:52 Uhr

Oh man, ich gebs auf...#rofl

Beitrag von senior666 - 19.08.11 - 13:55 Uhr

und noch hat keiner von uns daran gedacht wie superbeliebt Frauen sind die sich in das interne Verhältnis zwischen AG und An stecken....der Traum jeden Chefs

Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 13:58 Uhr

Naja, der Chef scheint es bisher nicht problematisch gefunden zu haben. Schließlich gehts ja hier auch um das Wohl der gesamten familie, wenn der vater das geld verspielt. Und die Klage - wenn überhaupt möglich - kann natürlich nicht die Ehefrau führen, sondern dass muss dann schon er machen, schließlich war er angestellt

Beitrag von senior666 - 19.08.11 - 14:02 Uhr

das Wohl er familie eines Angestellten kann kein Chef im Auge behalten denn das obliegt eben dem An

Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 14:08 Uhr

Dieser hier hats aber scheinbar gemacht, schließlich hat er anfangs der Frau bereitwillig Auskunft gegeben, was zu tun ist, damit keine Vorschüsse mehr gezahlt werden

Beitrag von senior666 - 19.08.11 - 14:17 Uhr

Auskunft geben wie der Mann es tun kann ist eine Sache, wenn der Mann widerruft eine Andere ( und da der Mann nicht entmündigt ist kann er eine freie Entscheidung auch jederzeit wieder aufheben.) Ich kann meinem Chef sagen ich will nie wieder Kaffeepause machen und Morgen mache ich sie trotzdem....meine Entscheidung.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.08.11 - 13:55 Uhr

Mein Gott, lies weiter unten

Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 13:59 Uhr

mein Gott... diese Antwort habe ich eher geschrieben als bei dir der Groschen gefallen ist:-)

Beitrag von biene81 - 19.08.11 - 22:15 Uhr

#rofl Herrlich, oder? Ich hab eben gut losgeprustet!

Beitrag von susannea - 19.08.11 - 13:59 Uhr

Du raffst es wirklich nicht, oder?!?#kratz

Das Arbeitsverhältnis ist bereits gekündigt, er hat einen neuen AG und will den alten verklagen!
Was interessiert ihn da, das der alte ihn kündigen könnte?!?

Beitrag von king.with.deckchair - 19.08.11 - 14:04 Uhr

Du kapierst offenbar wirklich rein GAR nichts!

Beitrag von mamavonyannick - 19.08.11 - 13:51 Uhr

Ja, erklär doch mal, was du nicht verstehst an dem Satz.
Er hat ab September einen neuen Job. Inwiefern ist also deine Aussage, dass ein AG nicht gern verklagt werden will, für sie interessant? Sie will ja den alten AG verklagen und nicht den neuen!#aha

Beitrag von alexa2011 - 19.08.11 - 13:54 Uhr

Das Arbeitsverhältnis ist seitens meines Mannes bereits gekündigt, da er eine andere Anstellung gefunden hat.

Er ist ab Mitte nächsten Monats dort sowieso nicht mehr beschäftigt und auch nicht in dem Betrieb, in den er verliehen war bzw. noch ist!