Sonderurlaub beim Tod des Schwiegervaters??

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Beitrag von bettlbauzl - 20.08.11 - 09:25 Uhr

Hallo,

leider ist gestern schnell und überraschend mein Schwiegervater gestorben :-(
Wir sind dann gestern eher aus unserem Urlaub zurück gefahren. Mein Mann ist ein Einzelkind und wird seine Mutter natürlich so gut es geht unterstützen bei den Dingen, die es jetzt zu erledigen gibt.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob mir hier Sonderurlaub zusteht? Im Vertrag steht was von gesetzlicher Regelung.
Ich bin da jetzt nicht kleinlich, aber wir fahren ca. 140 km einfach zum Wohnort meiner Schwiegermutter, und somit ist bei Besuchen ein ganzer Tag weg. Werden nächste Woche noch 2x fahren......habe nächste Woche eh noch Urlaub, aber das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun.

Wer kennt sich hier aus?

LG
Bettina, die auf "blöde" Kommentare verzichten kann #zitter

Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.08.11 - 09:33 Uhr

Hallo

Zuersteinmal Herzliches Beileid zum Tode deines Schwiegervaters.

Vielleicht hilft dir das weiter.

http://www.tippser.de/beruf-business/mobbing-beruf/sonderurlaub-bei-todesfall.html


Bianca

Beitrag von kati543 - 20.08.11 - 09:58 Uhr

Ich weiß jetzt nicht, was du dir unter Sonderurlaub vorstellst. Aber es gibt tatsächlich diese Tage im Jahr, die der AG geben KANN (nicht muß!!!). Aber das sind insgesamt (glaube ich) 3 Tage im Jahr, die verteilt auf verschiedene Ereignisse gegeben werden. So z.B. auf
* Geburt eines eigenen Kindes
* eigene Heirat oder
* Tod eines (sehr) nahen Angehörigen

Also "zustehen" tut dir nix. Frag deinen AG einfach höflich, ob er dir für den Tag der Beerdigung frei gibt. Einen Urlaub im Sinne von mehreren Tagen oder Wochen gibt es definitiv nicht.

Beitrag von kati543 - 20.08.11 - 10:01 Uhr

Meine Aussagen beziehen sich natürlich auf den Tod des Schwiegervaters. Wäre das Verwandschaftsverhältnis näher, dann gäbe es sicher auch andere Möglichkeiten.

Beitrag von maryam1410 - 20.08.11 - 10:06 Uhr

nee, steht dir nicht zu. nur bei eltern, nicht bei schwiegereltern.

Beitrag von molinalaja - 22.08.11 - 08:29 Uhr

Es sei denn, es stünde in den gesonderten Betriebsvereinbarungen und wäre firmenintern anders geregelt.

Beitrag von arkti - 20.08.11 - 10:25 Uhr

Nein dir steht da nichts zu.
Da musst du normalen Urlaub nehmen wenn nötig.

Beitrag von mami18052010 - 20.08.11 - 11:42 Uhr

Nein dir steht kein Urlaub zu! Nur den leiblichen Kindern, also deinem mann!

Aber du kannst dich krank schreiben lassen! Hat meine Freundin auch gemacht! Sie war auch wirklich fertig!