Hallo, ich brauche mal ein wenig Auskunft.
Ich bin seit 09.05.2011 auf 400 Euro Basis angestellt.
Habe gleich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Ich arbeite als Tagesmutter mit 1 Erzieherin und einer weiteren 400 Euro Kraft zusammen.
Ich habe 4 Wochen nachdem ich angefangen bin erfahren, das ich SS bin und habe dies auch sofort gesagt, da ich ja eh schon bisschen schlechtes Gewissen hatte, da ich dort erst so kurz war.
Bis jetzt war auch alles gut. Wir haben uns geeinigt, das wir den unbefristeten Vertrag in einen Befristeten bis zum 31.12.2011 ändern. Darauf wollte ich mich einlassen. Habe meinen 2alten" Vertrag abgegeben, sollte den neuen noch bekommen.
Nun war ich eine Woche krank und habe von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Als ich auf der Arbeit bescheid gab, hiess es nur völlig trocken, entweder ich unterschreibe zu sofort einen Aufhebungsvertrag oder sie schmeissen mich. Angeblich würde es ohne Probleme gehen, da wir nur 2 400 Euro Kräfte ala Angestellte sind und somit ein Kleingewerbe.
Ist das richtig? Muss ich etwas befürchten?
Nach diesem Theater bin ich nich me bereit den Änderungsvertrag zu unterschreiben geschweige denn irgendwas anderes.
Am Montag wollte ich gleich zur Arbeitnehmerkammer gehen, wollte mich aber vorab schon mal informieren.
ISt leider lang geworden, aber kürzer ging es nicht*g*...
Danke schon mal für eure viiiieeeelen Antworten ud
LG Baby
SS, 400 Euro Job und KÜ
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Beitrag von babynana06 - 20.08.11 - 09:38 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 20.08.11 - 10:08 Uhr
Welchen Vorteil hättest Du denn durch den Aufhebungsvertrag?
Beitrag von babynana06 - 20.08.11 - 10:10 Uhr
Vorteil hätte ich eigentlich gar keinen eher nur Nachteile. Soweit ich informiert bin jedenfalls.
Beitrag von windsbraut69 - 20.08.11 - 10:23 Uhr
Und der Job ist ebenfalls weg.
Steht eine Abfindung im Raum?
Ansonsten laß es auf eine Kündigung durch den AG ankommen und schau dann, inwieweit Du dagegen ankommst, bzw. inwiefern sie Deinem Fall zustimmungspflichtig ist.
LG
Beitrag von susannea - 20.08.11 - 10:26 Uhr
ZUstimmungspflichtig ist er auf jeden Fall, dies ist egal wie groß der Betrieb ist jede Kündigung einer Schwangeren.
Beitrag von windsbraut69 - 20.08.11 - 11:15 Uhr
Gut.
Dann ändere ich die Formulierung in -fähig.
Beitrag von susannea - 20.08.11 - 11:37 Uhr
Naja, mit welcher Begründung sollten sie denn da eine Zustimmung bekommen. Es entstehen ihnen keinerlei Kosten momentan. Außer eben für Einarbeitung usw. aber die entstehen ja auch bei der Kündigung. Also können sie mit einer Kündigung auch noch bis zum Ende der Elternzeit warten.
Beitrag von babynana06 - 20.08.11 - 10:26 Uhr
Nein über eine Abfindung wurde nichts verloren. Bin ja auch erst ein paar Monate dort. Ich will es ja auch drauf ankommen lassen. Wollte eben mal hören,ob jemand weiss, ob ich überhaupt chancen habe, dagegen anzukommen.
Weil ja immer in den Raum geworfen wird "die könnten mich sofort kündigen, das es sich um ein Kleingewerbe handelt, und da der Schutz nicht zählt"...
Beitrag von susannea - 20.08.11 - 10:28 Uhr
Das ist Blödsinn, bei Schwangeren zählt er überall und auch im Kleingewerbe muss man sich an gesetzliche Regelungen zur Befristung usw. halten!
Also nciht du musst fragen, ob du Chancen hast, sondern sie sollten sich das fragen, denn ihre sind sehr klein irgendwas in der Richtung durchzubekommen!
Beitrag von windsbraut69 - 20.08.11 - 11:17 Uhr
Wenn Du es drauf ankommen lassen willst, verstehe ich nicht, dass Du bereit warst, den befristeten Vertrag zu unterschreiben.
Beitrag von susannea - 20.08.11 - 10:27 Uhr
UNd warum solltest du dann irgendwas unterschrieben? HAst du den befristeten Vertrag schon unterschrieben? Wenn cniht, hast du Lohnnachweise? Dann ist es egal ob du den unbefristeten Vertrag noch schriftlich hast, dann hast du eh einen unbefristeten Vertrag, wenn nichts schriftliches vorliegt!
Beitrag von susannea - 20.08.11 - 10:25 Uhr
Ab zum Anwalt, du solltest dich nämlich weder auf die nachträgliche Befristung (die rechtlich nicht möglich ist) einlassen, noch irgendwas unterschrieben und nein, sie könenn dich auch nicht rausschemißen. Sie bräuchten eine ZUstimmung vom Gewerbeaufsichtsamt und die werden sie nicht bekommen, denn durch dein BV entstehen ihnen keine Kosten (jedenfalls keine anderen als wenn sie dich kündigen würden).
Teile Ihnen dies am besten schriftlich mit, dass du davon ausgehst, dass sie sich an den Vertrag vom xxx der unbefristet ist halten werden, da du sonst Klage einreichen musst!
Beitrag von babynana06 - 20.08.11 - 10:41 Uhr
Danke für die Antworten. Das ist nämlich auch meinn Infostand.
Wie gesagt, gehe am montag gleich zur Arbeitskammer und dann
sehe ich ja was die sagen, was ich machen soll. Werde jedenfalls erstmal nicht mehr reagieren wenn sie mich wieder bedrängen wollen.
Danke euch....
Beitrag von manavgat - 20.08.11 - 12:12 Uhr
Bis jetzt war auch alles gut. Wir haben uns geeinigt, das wir den unbefristeten Vertrag in einen Befristeten bis zum 31.12.2011 ändern. Darauf wollte ich mich einlassen.
Manche Frauen sind so blöd, dass es brummt.
Du bist schwanger, ergo hast Du Kündigungschutz.
Du hast keinen Vertrag unterschrieben, ergo hast Du einen unbefristeten Vertrag.
Was bitte ist eine Arbeitsnehmerkammer?????
Du musst weder was unterschreiben, noch irgendetwas tun. Sobald Du wieder gesund bist, stellst Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung. Sollte sie Dir kündigen, dann gehst Du zu einer Anwältin zwecks Kündigungsschutzklage.
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 20.08.11 - 13:21 Uhr
Sie geht ja nicht mehr arbeiten, da sie ein BV hat ;)
Also wird sie doch was tun müssen, damit sie ihr Geld bekommt, das wird dann evtl. nur über eine Klage gehen!
Aber sie muss eben auch noch mal darauf hinweisen, dass der Vertrag (auch wenn sie ihn zurückgegeben hat) für sie weiterhin gültig ist und somit unbefristet war und ist!
Beitrag von windsbraut69 - 21.08.11 - 09:00 Uhr
"Also wird sie doch was tun müssen, damit sie ihr Geld bekommt, das wird dann evtl. nur über eine Klage gehen! "
Eventuell dann...
Noch gibt es weder Zahlungsverzug noch Kündigung.
Gruß,
W
Beitrag von steffi3698 - 20.08.11 - 22:00 Uhr
Hallo,
ich war mal in der gleichen Situation.
Dein Arbeitgeber muss Dich 6 Wochen lang weiter bezahlen (wie in einem normalen Arbeitsverhältnis auf Steuerkarte auch) danach würde normalerweise die Krankenkasse mit Krankengeld einspringen. Dies ist bei einem 400 Job aber nicht der Fall, weil Du ja keine KV von Deinem Lohn bezahlst.
Kündigen kann er Dich nicht aber ab der 7. Woche hast Du keinen Anspruch mehr auf Lohn.
Lg
Beitrag von demy - 20.08.11 - 23:32 Uhr
Hallo,
sie ist in einem Beschäftigungsverbot und nicht krank geschrieben.
Somit hat der AG das volle Gehalt über die gesamte Laufzeit des BV zu zahlen und wenn es die volle Zeit der Schwangerschaft andauern würde.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung gelten nur für Krankschreibungen!
Gruß
Demy
Beitrag von windsbraut69 - 21.08.11 - 09:01 Uhr
Sie ist nicht krank geschrieben, sondern hat ein BV.
Beitrag von susannea - 21.08.11 - 09:28 Uhr
Es geht hier um ein BV, da trifft dies alles nicht zu, was du sagst.
Ganz im Gegenteil.
Der AG bekommt alles aus der U2-Umlage erstattet und zahlt dich voll weiter.
Also bitte verschrecke doch mit deiner Unwissenheit hier niemanden!
