Verfallen gekaufte Gutscheine?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von anarchie - 20.08.11 - 20:17 Uhr

Hallo!

Wenn ich Kino-Gutscheine geschekt bekomme, steht da ja immer "gültig bis xxx" drauf..wenn dieser Termin versstrichen ist, ist das Geld dann echt weg?

Ich hab nämlich 5 geschenkt bekommen, plus je popcorn und Geträk - und hatte sie verlegt und ums Verrecken nicht gefunden und schlieslich abgeschrieben...und nu wiedergefunden#schein

Aber das ist halt echt Geld.. das ja faktisch auch gezahlt wurde..

Hm, ich meine gelesen zu haben, dass sowas nicht verfällt, egal, was drauf steht..

Ok, wenn o ist, hab ich eben Pech..aber wenn nicht...#schein

Weiss da jemand was?

lg

melanie

Beitrag von silbermond65 - 20.08.11 - 20:24 Uhr

Wenn ich mich richtig erinnere war da letztens was in dieser Sendung mit den Rechtsirrtümern mit Andrea Kiewel.
Da ging es auch um Gutscheine.Wenn die laut Datum verfallen sind,kann man sich wohl das Geld wiederholen ,denn bezahlt sind sie ja schon.

Vielleicht mal hier lesen,da stehen auch ein paar Links bei.

http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-haelt-eigentich-gesetzlich-ein-gutschein

Beitrag von susannea - 20.08.11 - 22:57 Uhr

Nein, sie verfallen nicht, du musst dann das gezahlte Geld abzüglich entstandenen Kosten ausgezahlt bekommen (oder als neuen Gutschein). Die Kosten müssen nachgewiesen werden!

Beitrag von miau2 - 21.08.11 - 15:59 Uhr

Hi,
meine Info - ohne Gewähr, da juristischer Laie! - ist, dass sie durchaus verfallen können. Allerdings nicht bereits nach einem Jahr, obwohl das auf vielen drauf steht. Ich habe hier einen liegen, der 3 jahre gültig ist, und wenn ich es nicht innerhalb des nächsten Monats schaffe, ihn einzulösen würde ich schon davon ausgehen, dass er dann auch verfällt.

Das einzige Urteil, von dem ich bisher gehört habe bezog sich m.W. nach auch ausdrücklich auf die Laufzeit von einem Jahr, die als zu kurz gewertet wurde. M.W. nach wären 3 jahre allerdings in Ordnung gewesen.

Aber wie gesagt - ohne jede Gewähr.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von susannea - 21.08.11 - 16:21 Uhr

Der Gutschein selber muss dann nicht mehr eingelöst werden, das ist richtig. Aber aufgrund von ungerechtfertigter Bereicherung, da ja ein Gutschein bezahlt wurde, muss das Geld davon abzüglich angefallener KOsten (die nachzuweise sind, wieder ausgezahlt werden.

Beitrag von miau2 - 22.08.11 - 08:48 Uhr

Ok, wieder etwas gelernt.

Ich glaube, ich nutze ihn trotzdem lieber noch aus - Eintritt für Therme + Sauna, und die ist heute sicher nicht billiger als damals beim Kauf ;-).

Viele Grüße
Miau2